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'gxator. 4S. Jahrg Sonnabmd, dm 12. Äuli 1890. iller ven, traße. oke. ereil > ück zu 30 irtsch. > Prüfen nker. iz ergebe nd bitte ikleine. >irl». Pf. bei rerstr. bei lerslr. Anstrengungen, die königliche Amtshauptmannschaft, die zur Zeit in Grimma ihren Sitz hat, nach Wuizen verlegt zu sehen. Auch in anderen Landes- theilen sind Gerüchte in Umlauf, die die Aufhebung und Verlegung anderer Amtshauptmann schaften zum Gegenstände haben. So soll sich der 1874 gebildete Bezirk der Amtshauptmannschast Oschatz als zu klein erwiesen haben und soll eine Aufhebung dieser AmtLhauptmannschaft geplant sein. Wenigstens ist dies bei einer kürzlich in Riesa abgehaltenen Versammlung von Vertretern der Ortschaften der dortigen Gegend behauptet worden, und sollen deshalb Schritte ins Werk ge setzt werden, um eine Verlegung der Amts- hauptmannschaftvon Großenhain nach Ries ¬ ig ienstr. Sommer- lloste und str. 4. aus d. O. iks, es rum linste i-. den nöthigen MunitionSwagen besteht. Die Ver mehrung beträgt hier 44 Pferde und 26 Mann. Während nun diese letztere Vermehrung in der Caserne mit untergebracht wird, wird die neue Abtheilung Feldartillerie zerstreut in der Stadt Quartiere be ziehen. Di« Belegung RiesaS mit der neuen Ab theilung ist nur als provisorisch bezeichnet, das heißt, es ist nicht ausgeschlossen, daß am 1. April 1891 wiederum eine Veränderung eintritt, sei eS durch Wiederentziehung der Abtheilung oder aber auch durch noch stärkere Belegung der Stadt mit Garnison. — In einigen sächsischen Blättern finden wir folgende Correspondenz au» Großenhain: ' „Wie verschiedene Zeitungen kürzlich berichteten, macht die Stadtgemeinde-.Vertretung von Wurzen igt alle -offen rc. ,d Miße Familienangehörige oder Fremde, welche zu Besuch nach Riesa komme«, sind, wenn sie länger als 14 Tage bleiben, ebenfalls anzumelden. Dieselben können, dafern sie nicht länger als einen Monat hier verbleiben, zugleich an- und abgemeldet werden. Die Nichtbefolgung der einen oder anderen der vorstehends gegebenen An weisungen und Vorschriften wird mit Geld bis zu 30 Mark oder verhältniß- mäßiger Haft bestraft. Riesa, den 5. Juli 1890. Der Stadtrath. Klötzer. I. ißcii, nnemrter s u. fram,! Inst alt.-! 1659 L. Montag, ve« 14. Juli 1890, Bormittags 11 Ähr, soll das auf den Parzellen Nr. 341 des Flurbuchs für Jakobsthal und Nr. 359 desselben für Zschepa anstehende Korn gegen sofortige Bezahlung an Ort und Stelle versteigert werden. Erstere Parz. liegt am sogen. Diebesweg, letztere am Zschepaer Holzweg. Gammelort: Gasthof zur „Eisenbahn" in Jacobsthal. Riesa, 9. Juli 1890. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Eidam. Verdingung von Ausloeißearbeitcn. Die Ausführung von Ausweißearbciten in dem Barackenlager bei Zeit hain, veranschlagt mit 1513 M. 35 Pfg., soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen nebst Kostenanschlag liegen bis 19. Juli d. I. beim Kasernen-Jnspector Kleine im genannten Lager zur Einsichtnahme aus. Angebote mit der Aufschrift „Ausweißearbeiten" sind bis zu dem auf de» AI. J«li d. I., Bormittags 1v Uhr anberaumten Termin an die unterzeichnete Verwaltung cinzusenden, woselbst auch Bedingungen u. s. w. gegen postfreie Erstattung von 1 Mk. — .Pfg. abgegeben werden. Zuschlags frist 4 Wochen. Königliche Garnison-Verwaltung Dresden. Bekanntmachung, Feuerwehr betreffend. Die Mannschaften der Spritze Rr. I, III und IV, sowie die Wach- und Wassertransport - Mannschaften haben sich Dienstag, de» IS Juli dsS. Jahres, Abends 7>/z Uhr am Spritzenschuppen einzufinden. Die Mannschaften der Spritze Nr. I haben in Civil zu erscheinen, ihre Uniform aber im sauberen Zustande mitzubringen. Die Wachmann schaft hat außer dem Helm eine Kopfbedeckung mitzubringen. Diejenigen, welche zu dieser Versammlung nicht erscheinen können, haben sich vorher persönlich an das unterzeichnete Commando zu wenden. Sämmtliche Ausrüstungsstücke, Abzeichen, Feuerlöschordnungen u. s. w. sind mitzubringen. Im klebrigen wird auf 8 29 der Feuerlöschordnung aufmerksam gemacht. Das Feuerwehr-Commando. Schumann. M Dünge- -eisen die Bekanntmachung, das Meldewefeu vetr. Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf alle Personen ohne Unterschied des Geschlechtes und Standes, sobald solche aus der Schule entlassen und ohne Rücksicht darauf, ob sie sich im Stadtbezirke Riesa bleibend nieocrlaffen oder daselbst nur vorübergehend verweilen wollen und ob dieselben Glieder einer hier schon wohnhaft« Familie sind oder nicht. Insbesondere haben sich diejenigen Personen, welche sich hier nieder lassen wollen, mögen sie einen selbstständigen Haushalt haben oder nicht, nebst ihren Familienangehörigen und den bei ihnen etwa sonst aufhältlichen oder in Diensten stehenden Personen innerhalb drei Tagen, den Tag der Ankunft eingerechnet, im Einwohneramt des unterzeichneten Stadtraths anzumelden. Jede meldcpflichtige Person hat sich auf Verlangen persönlich an Raths- stelle einzufinden und entsprechend zu legitimiren. Eltern meldepflichtiger Kinder, HauSwirth e, Quartierveruüether und Dienstherrschaften sind zur rechtzeitigen Anmeldung und Abmeldung sowohl von Familienangehörigen, als auch der in Miethe, Schlafstelle oder Diensten befindlichen Personen ebenfalls verpflichtet und dürfen keiner Person ohne Wohnungsmeldeschein länger als drei Tage Aufenthalt gewähren. —-s > > Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 11. Juli 1890. — Gestern traf beim Stadtrath Hierselbst vom Kriegsministerium die Nachricht ein, daß am 1. Oktober dieses Jahres eine Abtheilung 8eld-Artilleriemit3O2Mannund 132Pferden, fawie dem dazu gehörigen Offizier-CorpS und sonstigem Zubehör in Riesa eintreffen werde, sowie daß die bereits hier garnisonirende > reitende Abtheilung insofern verstärkt wird, sals eine weitere Batterie auf Kriegsstärke ^gebracht wird, sodaß diese Abtheilung nunmehr auS »zwei kriegsstarken Batterie» mit je 8 Geschützen und «einer friedenSstarken Batterie mit 4 Geschützen sammt Bekanntmachung, die Ferienkolonie betr. Die Eltern, welche ihre Kinder zur Berücksichtigung bei der Kerien- kolonie anmelden wollen, können dies täglich während der Dienststunden auf der Rathsexpcdition thun. Die Kinder erhalten vormittags und zum Vesper Milch mit Semmel, Mittags ein kräftiges, reichliches Essen. Es werden nur solche Kinder berücksichtigt, welche über 5 Jahre alt und einer Kräftigung bedürftig sind, deren Eltern in Riesa wohnen, und nicht in der Lage sind, selbst ihren Kindern während der Ferien oder sonst durch bessere Ernährung, Kräftigung und Erholung zu verschaffen. Riesa, den 7. Juli 1890. Der Stadtrath. Klötzer. scheint m Riesa wöchentlich viermal: LienStag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — Abonnemcntspreis vierteljährlich I Mark 25 Pfg. — Bestellungen nehmen alle Saiserl. Postanstalten, Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffent lichung finden, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch, Kreitag oder Sonnabend Vormittag- S Uhr. — JnsertivnSpreiS die drcigcspaltenc CorpuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. EUMall und Anzeiger. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 10S Bekanntmachung. Auf Anregung des Königlichen Ministeriums des Innern sind die Kaiserlichen Oberpostdirectionen zu Dresden und Leipzig dahin überein gekommen, diejenigen Anzeigen, welche die Aerzte im Königreich Sachsen in Gemäßheit der Verordnung, die Anzeizepflicht der Aerzte beim Vorkommen epidemischer Krankheiten betreffend, vom 9. Mai dieses Jahres (Dresdner Journal Nr. 112) — unfrankirt — an die zuständigen Bezirksärzte zu erstatten haben, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften wegen Befreiung der portopflichtigen Dienstbriefe von dem für unsrankirte Briese zu erhebenden Zuschlagporto be handeln zu lassen. Tie betreffenden Sendungen sollen zu dienern Behufe auf der Adresse und zwar oben links in der Ecke mit dem Vermerk „Porto pflichtige Dienstsache" verfilzen werden; auch soll der absendende Arzt, dafern derselbe sich im Besitze eines amtlichen Siegels oder Stempels befindet, den Briefumschlag damit verschließen, wenn rr sich aber nicht in solchem be findet, unter dem Vermerk „Portopflichtige Dienstsache" „die Ermangelung eines Dienstfiegels" mit Unterschrift des Namens und Beisetzung -es Standes bescheinigen. Auf Anordnung der Königlichen Krcishaüptmannschast Dresden wird Solches den Herren Aerzten im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast zur Nachachtung andurch bekannt gegeben. Großenhain, am 3. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschast. k)i . Waentig. B raße, »iesa.