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WMll und Anzeiger. Amtsötatt der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. , Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. ^8 108. Donnerstag, den 17. Juli 1890.' 48. WA in Riesa wöchentlich viermal: LienStag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mart 2s Pfg. — Bestellungen nehmen alle «aiserl. ,7?Aitalken. Postboten, die Erpeditloncn m Riesa und Strehla (S. Schön), sowie alle Bote» entgegen. — Inserate, welche bei dem auSgebrettcten Leserkreise eine wirksame Veröffent- lichung ftnden, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend Vormittag» V Uhr. — Jnsertionsprei» die dreigespaltcne CorpuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. Aahrg. Bekanntmachung, den Viehhandel betreffend. Inhalts Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amishaupt- mannschaft vom 26. Oktober 1889 in No. 136 des Elbeblattes und Anzeigers, sind die zum öffentlichen Verkauf in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zusammengebrachten Viehbestände nach 8 8 sub d der zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 ergangenen Verordnung vom 9. Mai 1881 — insoweit nicht rücksichtlich der Schlachtviehhöfe die in tz 142 vorge sehene Ausnahme eintritt — durch die Bezirkslhierärztc und zwar auf Kosten der Unternehmer zu beaufsichtigen. Ebenso war in Ausführung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen angeordnet worden, daß alle diejenigen, welche mit Hausthiercn, insbesondere Pferden, Rindvieh, Ziegen, Schweinen und Schafen Handel treiben, jeden bei ihnen eingehenden Viehtransport unverzüglich bei dem Bezirtsthierarzte anzu melden haben. Dieser Vorschrift ist Seiten der betreffenden Viehhändler bisher noch nicht allenthalben entsprochen worden. Es wird daher die Befolgung derselben hiermit anderweit in Erinnerung gebracht, mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen nach 8 145 obengedachter Verordnung mit Geldstrafe bis zu 15V Mark — Pf. oder entsprechender Hast belegt werden. Großenhain, am 10. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1728 L. I)r. Waentig. B. Bekanntmachung. Wie anher mitgetheilt worden, sind die Inschriften auf den Wegweisern im hiesigen Verwaltungsbezirke zum Theil schwer zu lesen und die Entfernungen aus denselben nicht nach Kilometern, sondern nach Stunden angegeben. Die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände werten daher unter Hinweis auf den Erlaß der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft vom 21. Juni 1882 (in No. 73 des Riesaer Amtsblattes von 1882) hierdurch veranlaßt, so weit nöthig innerhalb ihrer Flur das Mangelhafte in dieser Beziehung zu Vermeidung einer Zwangsstrafe von 10 Mark bis 20. August dieses Jahres abzustellen. Die aufsichtsführenden Organe erhalten gleichzeitig Anweisung, säumige Wezebaupfiichtige anher anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 14. Juli 1890. v 1044. vr. Waentig. Tn. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche bei uns eiugesehen werden können: Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend; vom 21. Mai 1890. Bekannt machung vom 31. Mai 1890, die Postordnung vom 8. März 1879 betreffend. Tagesgeschichte. Mit dem bekannten italienischen Afritaforscher Casati hatte dieser Tage ein Correspondent deS „Berliner Tageblatt" eine Unterredung, worüber der selbe genannter Zeitung berichtet. Casati sieht danach von den Strapazen stark mitgenommen und gealtert auS ; sein knochiges Gesicht mit dem grauen, buschigen Schnurrbart ist fast mumienartig mit Runzeln bedeckt und von der Sonne gebräunt. Die Auge« sind durch einen schwarzen Kneifer geschützt. Casatis ganzes Auftreten zeugt jedoch von großer Energie, Willens stärke und überraschender Geistesfrische. — Was zu nächst die deutsche Afrikapolitik anlaugt, so glaubt Casati nicht, daß der deutsch-englische Vertrag eine Niederlage Deutschlands bedeute; für Deutschland bleibe immer noch ein immense» Territorium übrig, d«S mit der Zeit dem Mutterland- reiche Früchte tragen könne. Allerdings dürfe man in Afrika nichts übereilen und nicht von heute auf morgen glänzende j Erfolge erwarten ; im Gegentheil werden, ehe die I Bekanntmachung vom 12 Juni 1890,eine Anleiheder Königin-Marienhütte, Aktiett- gesellschaft zu Cainsdorf betreffend. Bekanntmachung eines anderwei.ten Nach trags zu den Statuten des Albrechts-Ordcns; vom 13. Juni 1890. Bekannt machung vom 14. Juni 1890, die Censuren bei den Halbjahres- und JahreS- prüfungen der Seminare betreffend. Bekanntmachung vom 24. Juni 1890, die Postordnung vom 8. März 1879 betreffend. Gesetz, betreffend die Er gänzung des 8 14 der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Vom 11. Juni 1890. Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 14. April 1888, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Ausführungs bestimmungen zu dem Gesetze über die Kriegsleistungen. Vom 27. Juni 1890. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Fünfhundert marknoten des Leipziger Kassenvereins in Leipzig. Vom 4. Juli 1890. Riesa, den 14. Juli 1890. Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung. Das Schulgeld an der einfachen Bürgerschule beträgt vom 1. April d. Js. an bis auf Weiteres jährlich S M. pro Kind. Riesa, am 12. Juli 1890. Der Stadtrath. Klötzer. Eltz. Bekanntmachung. Am LV. dieses Monats sind auf der Hauptstraße Hierselbst mehrere Manschettenknöpfe gefunden worden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann dieselben gegen Erstattung der Jnsertionskosten in der hiesigen Rathsexpedition zurückerhalten. Riesa, den 16. Juli 1890. Der Stadtrath. Klötzer. Obstversteigerung. i Die diesjährige Nutzung von den fiskalischen Aepfel- und Birnbäumen nach Befinden auch von den Pflaumenbäumen an den Straßen der Amts- ftraßcnmeisterbezirke Mügeln und Oschatz soll unter den in den Terminen be kannt zu machenden Bedingungen versteigert werden: Dienstag, am 22. Juli, vorm. /zlv Uhr, in der Schankwirtschaft am Bahnhof zu Mügeln (Amtsstraßenmeisterbezirk Mügeln); nachm. S Uhr im Gasthof zum Schwa« in Oschatz (Amtsstraßenmeisterbezirk Oschatz). Döbeln und Grimma, am 14. Juli 1890. * Königliche Straßen- und Königliche Bau- Wasserbau - Inspektion. Verwalterei. entwickeln die Deutschen großes Talent für Kolonisirung; auch die Ostafrikanische Gesellschaft ver diene Anerkennung. Jetzt müsse es sich aber, uvd zwar nicht allein in Deutschland, sondern allenthalben darum handeln, Afrika populär zu machen und der Bevölkerung zu beweisen, daß Afrika in jeder Be ziehung, auch was das Klima betreffe, bester sei als Südamerika. Die wahre Civilisirung und kulturelle Ausnutzung werde aber erst dann beginnen, wenn eS gelinge, den Auswanderungsstrom dorthin zu lenken. Dies sei zwar schwer, aber nicht unmöglich. — Be treffs Wißmanns bemerkte Casati ferner, WißmannS Rücktritt, an den er übrigens nicht glaube, wäre flir die Kolonialpolitik Deutschlands ein großer Schlag. Wissmann habe in Afrika viel gelitten, seine Gesund heit sei ernstlich angegriffen. — Betreffs der Kolonial politik Italiens erklärt Casati, Italien müßt« aus einer gewissen Naturnothwendigkeit Kolonialpolitik treiben. Italien habe in Afrika die schönsten Be sitzungen, denen etwa nur die portugiesischen Besitzungen gleichkämen. Aber Portugal w'nthschafte seine Kulturstaaten von ihren afrikanischen Kolonien irgend welchen Nutzen ziehen können, noch Generationen ver gehen. Darum müsse man Geduld haben! — Der deutschen Kolonialpolitik und deren Vertretern zollt Casati das höchste Lob; besonders sei Wißmann nicht allein als Soldat, sondern auch als Organisator und Administrator ganz hervorragend begabt und verdiene in Afrika mit Recht die ihm zu Theil gewordene all gemeine Hochachtung. — Den deutschen Handel hält Casati zur Konkurrenz mit dem englischen Handel in Afrika zwar geeignet, Loch hab« Deutschland noch ein gutes Stück Arbeit zu vollbringen. Auch die von Wißmann jüngst behandelte Frag« der christlichen Missionen berührt Casati im Laufe des Gesprächs, und zwar billigt Casati durchaus, waS Wißmann über die katholischen Missionen sagt«, die wahrhafte Kuliurmissionen seien. Besonders die französischen Missionen in Zanzibar leiste» im Kulturintereste Großartiges, was auch Wißmann gern anerkenne. In Afrika gebe eS eben weder Engländer, noch Deutsche, noch Franzosen, sondern nur Europäer. Im Uebrigen