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EIMall und Anzeiger. AmtsSkalt der Königs. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königs. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 10^. Donnerstag, den 3. Juli 1890. 48. Jahrg. M. — Pf. - 75 1 Anm. Anm. Anm. 75 1. 2. Schulferien einer Anzahl von armen, schwächlichen oder kränklichen Kindern eine Kräftigung und Erholung zu Theil werden zu lassen. Da bei der gesunden Lage unserer Stadt mit ihrem herrlichen Park eine Ueberführung der Kinder nach einer anderen Gegend in ländlichen Auf enthalt sich verüberfliissigt, so soll denselben doch täglich Vormittags eine reichliche Quantität frischer guter Milch mit einem Brödchen, Mittags ein einfaches kräftiges und reichliches Mahl und zum Vesper wiederum Milch mit Brödchen verabreicht werden. Die Mahlzeiten sollen bei gutem Wctter im Park, bei schlechtem in der Turnhalle gehalten werden. Der nuterzeichnete Stadtrath richtet an alle Freunde der Armen und Kinder die ergebene Bitte, zu dem edlen Zwecke bald und recht reichlich bcizusteuern, da es nur hierdurch mög lich wird, den bedürftigen Kindern die ihnen so nöthige Stärkung «ud Kräftigung z« verschaffen. Beiträge werten an den durch Plakate kenntlichen Sammelstellen ent- oezengcnommen, außerdem wird eine Liste durch einen Sammelboten ausge tragen werden. Riesa, den 21. Juni 1890. Der Stadtrath. Klötzer. 6 M. — Pf. - - 75 - - - 25 - - - 25 - Bekanntmachung. LLtto. Veranlaßt durch die schönen Erfolge, w.Iche in anderen Städten mit den sogenannten Ferienkolonien erzielt worden sind, hat der unterzeichnete Stadt rath beschlossen, auch in unserer Stadt während der bevorstehenden große» 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. Für das 5. - - 6. - - 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bekanntmachung. Das Königliche 2. Feldartilleric-Regiment Nr. 28 wird die diesjährigen Schießübungen auf dem Artillerie-Schießplätze bei Zeithain wie folgt abhalten: am 13., 16., 18., 21., 24. und 26. Juli Vormittags von 7 bis 1 Uhr Nachmittags, am 14., 28., 29., 31. Juli und 1. August Vormittags von 7 bis 11 Uhr, SM 19. Juli Abends von 8 bis «'/, Nhr, am 23. Juli Nachmittags von 3 bis «'/» Uhr ingleichen wird das Königliche 1. Ulanen-Regiment Nr. 17 vom 5. bis mit 11. August vieses Jahres das gefechtsmäßige Zugschießen daselbst abhauen. Es wird dies unter Hinweis auf die in Nr. 81 des gegenwärtigen Blattes Jahrgang 1887 abg, druckte amte-hauptmannschastliche Bekanntmachung vom 14. Mai 1887 — O. 724 — Sicherheitsbestimmungcn bezüglich der Ab sperrung der Wege während der Schießübungen betreffend, zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, und werden die Orlsbehörden der umliegenden Gemeinden veranlaßt, die Einwohnerschaft der letzteren auf dem vorgeschriebenen Wege auf gegenwärtige Bekanntmachung ausdrücklich kinzuwciscn. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, den 30 Juni 1890. v. 922/973. Du. Waentig. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II tz 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Rcichsgesetz-Blair Seite 245 flg. — nach dem Durch schnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktorlcs Großenhain im Monat Mai d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmann schaft im Monat Juni d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 9 M. 28,2 Pfg- für 50 Kilo Hafer, Bekanntmachung. Es ist zur Kenntniß des unterzeichneten Stadtraths gelangt, daß ohne Vorwiffen des städtische« Waffermeisters Veränderungen an Hausleitnngen der städtische« Wasserleitung oder Erweiterungen derselben, insbesondere Anlegung von Badeeinrichtungen, vorgenommen worden sind. Nach Punkt 21 der Ordnung für das Wasserwerk der Stadt Riesa ist dies verboten und wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haststrafe bestraft, worauf hiermit ausdrücklich nochmals hingewiesen wird. Gewerbtreibende, welche eine Veränderung an einer Hausleitung vor nehmen, ohne daß ihnen die stadträthliche Genehmigung vom Besitzer des be treffenden Grundstücks nachgewiesen wird, verfallen in dieselbe Strafe. Der Wassermeister hat schriftliche Bestätigung über die geschehene An meldung der Aenderung rc. an den Hausleitungen zu ertheilen. Riesa, den 30. Juni 1890. Der Stadtrath. Klötzer. 12 6 frei. 1 - — - — - 25 - 1 - 20 - — - frei, frei. Anm. 1. Die Gebühren für die Chorschüler, den Glöckner und den Calcanten bei 1. und 2. sind an die betreffenden Empfänger in der bisherigen Weise zu entrichten. Anm. 2. Teppich und Stühle werden durch den Herrn Cantor besorgt. Die Besorgung kann auch durch die Betheiligten selbst geschehen, doch sind auch in den letzterem Falle die obengenannten Gebühren zu zahlen. 6. Beerdigungen. Beerdigung erster Classe, Standrede 15 M. — Pf. zweiter - , Abdankung 6 - — - dritter - , Gebet und Segensspruch 4 - — - vierter - , Segen frei. 1. Die Gebühren für Abholung sind dieselben wie früher und zwar in der Stadt 3 M. 50 Pf. und auf dem Lande 5 M. — Pf. 2. Die Gebühren für die Chorschüler und den Glöckner bei 1., 2. und 3. sind an die Empfänger in der bisherigen Weise zu entrichten. 3. Die Gebühren für Grabstellen, für Aufstellung von Grabdenk mälern ,c. sind dieselben wie früher; sie werden direet tM die Kirchgemeindekaffe gezahlt v. Zeugnifse. Ein Sühneattest Ein Kirchenbuch-Zeugniß, die Zeit vor 1876 betr. 3. Jeder weitere Eintrag auf einem solchen Zeugniß 4. Ein Nachschlag im Kirchenbuch 5. Präsentationsschreiben und sonstige Schriften und Kirchen- duchzeugnisse in Ansehung der Taufen, Aufgebote und Trauungen seit 1876 in einfachster Form sind ebenso wie kirchliche Zeugnifse in Militärangelegenheiten bei ihrer erstmaligen Ausstellung gebührenfrei. 6. Dagegen sind für Duplicate zu entrichten. GrWreuordnuvg der Parochie Riesa. A. Taufen. Kirchentaufe, Sonntags und Wochentags Nachmittags 3 Uhr, frei. - zu anderer Zeit 3M. — Pf. Haustaufe 6 - — - Haustaufe mit besonderer Taufrede 10 - — - 3 Pathenbriefe Für Zuziehung eines 4. 5. 6. Pathen (incl. des Pathen- briefes) je Anm. Nothtausen sind frei. I>. Trauungen. Trauung erster Classe (mit Traurede) zweiter - dritter - Setzen der Brautstühle - jedes weiteren Paares Stühle Legen des Teppichs 7. Haustrauung 8. Jubeltrauung 9. Nothtrauung 90,« - - 50 - Heu, 4,z - - 50 - Stroh. Erscheint in Riesa wöchentlich viermal: Lienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — «bonnementspreis vierteljährlich l Mark 25 Psg — Bestellungen nehmen alle Kaisers. Postanfiallen. Postboten, die Expeditionen in Aiesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Vcrössent- lichung finden, erbitten wir uns bis Montag, rem. Mittwoch, »trcitag oder Sonnabend Vormittag« S Ubr. — Jnsertivnsprei» die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Psg. M. — Pf. 3 - „ Königliche Amts Hauptmannschaft Großenhain, am 28, Juni 1890. v 970. vi>. Waentig. Tn. Die am 26. Februar 1879 über den Kürschner „Heinrich Junge aus Strehla" verfügte Abwesenheilsvormundschaft wird hierdurch aufgehoben, da dessen Aufenthalt zur Zeit in Moskau ist. Riesa, den 28. Juni 1890. Das Königliche Amtsgericht. K.-Rath Sinz.