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-e-en früh»« wesentlich abgenommen. Vie Schulordnung schreibt ausdrücklich vir, datz kein Schüler da« «echt hat. van dem Unterrichte rvrgzubleibcn, auch nicht im Monat einmal. wrlck>e inthümltch« Meinung eine Zeit lang bestanden habe. In besonder« dringenden Kallen ist voihcr um Beurlaubung nachzujuchen. in Krankhettlfällen ist rechtzeitig, d. h. vor dem Unterrichte eine schriftliche Entschuldigung einzubringen. Unent- schuldigte Versäumnisse werden in der allgemeinen Kortbildungl- jchule mit Geldftrascn geahndet, in der Gewerblichen Fort- dildungsschule können sie «»«Weisung zur Folge haben. Während der Schulbesuch zur Zeit ein befriedigender sei, lasse da pünktliche «kommen der Schüler immer noch zu wünschen übrig, von dem «echte, besäbigte und guie Schüler schon nach Ljährigem Schulbesuch au« der Schule zu entlassen, habe man seither nur wenig Gebrauch gemacht. Die Zeit de« Unterricht« liegt an 2 Wochentagen Abends von 8—8Uhr. für den Zeichenunterricht Sonntag« im Somimrhalbjahr lrih von 6—8. im Winterhalbjahr vormittags von 10—12 Uhr. Der Herr Vortragende wünscht im Jntensse der Schule und zugleich im Interesse der Lehrlinge und der Meister, dah der Unterricht auf einen Tag, etwa ans die Zeit von Nachmittag« 4-8 Uhr gelegt werde und dah der DonntagSuntcrricht gänz lich wegfalle, d. h. aus einen Wochentag verlegt werde. Letzteres sei auch der Wunsch der Negierung. Den Lehrmeistern ertheilt der Herr Vortragende den Rath, ihre Lehrlinge nicht zu spät und nicht ohne Vm sicht, d. h. nicht so gering voegcbildctc Knaben zu wählen und aus diesem Grunde mit dem betreffen den Lehrer vorher Rücksprache zu nehmen. Endlich spricht der Herr Vortragende noch den Wunsch aus, datz die Handwerks- genossenschafleil. die Innungen und Vereine, noch mehr Interesse an der Fortbildungsschule zeigen und dasselbe durch den Besuch der öffentlichen Prüfungen und durch Geldspenden, z. iv. zu , Prämien für die besten Schüler r:. lcthäligcn möchten. In einzelnen Fällen sei dies ja schon von Innungen geschehen und namentlich habe der Gewerbevcrcin immer eine offene Hand gchabr und ein reges Interesse gezeigt, aber er könne in dieser Beziehung noch mehr geschehen, denn die Lehr- lingssrage sei die wichtigste Frage des Handwerks und ei» tüchtiger Lehrliugsstand trage zur Hebung des gesammtcn Handwerkerstandes wesent lich bei. — Ter eingehende Vortrag wurde mit ungetheiltem Beifall ausgenommen. Bedauerlicher Weise war die Ver sammlung nur schwach besucht. — Lei der am Montag stattgefllndenen Entleerung der Latrinenfässer vom hi-sigen Bahnhof machte man einen unheimlichen Fund, indem dabei, in Lappen ge hüllt, ein Kindesleichnam zu Tage gefördert würbe. Das unglückliche Wesen hatte anscheinend 14 Tage gelebt, war durch Zertrümmerung der Schädel- d,cke getödtet und dann auf dem Abort in eins der Fässer geworfen worden. Die Obduktion der kleinen Leiche fand gestern statt. Nach der Kindesmörderin, denn wahrscheinlich hat man es mit einer solchen zu thnn, wird natürlich recherchirt; in Verdacht steht, wie verlautet, eine Frauensperson, welche in Dresden gesehen worden ist und angeblich angegeben hat nach Meißen fahren zu wollen. — Am Freitag Abend nach 7 Uhr stürzte ein Arbeiter auf dem Nachhausewege über ein Brett, welches bei einem Neubaue am Kaiser Wilhelm-Platze auf dem Trottoir liegen geblieben war, und verletzte sich die Kniescheiben derart, daß er ärztliche Hülfe rn An spruch nehmen mußte. — In einem hiesigen industriellen Etablissement verunglückte dieser Tage ein Ingenieur beim Ausstellen bez. bei der Inbetriebsetzung .einer Kreissäge und zog sich ganz erhebliche Verletzungen am Kopfe zu. Der Verunglückte wurde ins Krankenhaus gebracht. Vom Landtage. Die Erste Kammer berietst am Freitag zunächst den anderweitigen Bericht der GcsetzgebungS- teputalion über das königl. Dekret, den Entwurf zu einem Gesetze wegen Abänderung mehrerer Bestimmungen der Armenordnung belr. Stach einer längeren Debatte lehnte die Kammer den von der Zweiten Kammer gesüßten Beschluß, die königl. Staatsregicrung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, inwieweit den OrtSarmenvc,bänden ferner nachgelassen jein würde, unter Anlehnung an die staatliche Erbschaftssteuer «ine ErbschastSabgabe zur OrtSarmenkaffe zu erheben, gegen I Stimme ab, trat jedoch im übrigen den von der Zweiten Kammer zu Zs 13s »nd 140 der Armenordnunz gefotzten Lcschlüsjen eins, mmig bei. Alsdann bewilligte die Kammer aus Antrag der 2. Deputation Kap. 53 bis 62 -cs ordentlichen Etats, Departement des Innern betreffend, sowie Len mittelst königl. Dekrets Nr. 26 cingcgangcncn Nachtrag zu Kap. 60 allenthalben einstimmig in Uedcretnftimmung nut der Zweiten Kammer, lehnte den im königl. Dekret Nr. 21 zu Kap. 54 emgcbrachten Nachtrag ab. Mehrere andc>c zu den eizelnen Kapiteln eingcgangcne Petitionen überwies d:e Kammer der königl. Staatsregicrung zur Kenntnißnahmc. soweit sie sie nicht auf sich beruhen ließ. Lediglich bei Kap. S4, Polizcidircclion Dresden, kam cS zu einer Debatte, in welcher Vizepräsident Oberbürgermeister Dr. Etübel den oben gedachten Ver- miltclungsantrag zu der cingegangencn Petition befürwortete, auch der StaatSminister v. Nostitz - Wallwitz erklärte, daß er über den Antrag als Grundlage weiterer Verhandlungen er freut sei. — Die Zweite Kammer erledigte zunächst den Bericht der Finanzdepulativii L über das königl. Dekret Nr. 25, die Umgestaltung der Dresdener Bahnhöfe belr. Nach kurzer Debatte wurden die Anträge der Staat regieruiia, dem DeputationSanlrage entsprechend, einstimmig genebmiMwener : beschloß man, die Staatsregicrung zu ersuchen, fiskalisches «real - in der Nähe von Bahnhöfen nur unter ganz bestimmten Vor- ! auSsctzungen zu veräußern, sowie über Anlage eines VerkchrS- ! und Winterhafens genaue Erhebungen und Ueberschläge auS- arbeiten zu lassen, üuf Grund derselben mit dem Rath ter ! Stadt Dresden in Verhandlungen über die Bethcingung an l den Kosten der AuSsührung einzutreten und dem nächsten ! Landtage weitere Mittheilunzen zu machen, ferner der - Staatsregicrung zu überlassen, über den von der Stadt ' Dresden zur Bahnhossumgestallung zu leistenden Betrag mit OertlicheS und Sächsische-. Riesa, den 15. März 18R). — In der am Donnerstag unter Vorsitz des Herrn Fabrikant Heinrich Barth abgehaltenen Versamm lung des GewerbeverernS hielt, nachdem Herr Mechanik«« Liebscher einige yevkerbliche Neuheiten vor gezeigt und der Vorsitzende einiger Eingänge Eiwähn- ung gethan hatte, Herr Schuldirector Bach einen vor- ^rag über die städtischen Fortbildungs schulen zu Riesa. Der Herr Vortragende führte in der Hauptsache Folgende- a»S: Di« Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule wurde seiner Zeit als ein wichtiger Kultursortschritt begrüßt, wenn auch gegentheilige Meinungen damals sich geltend machten und heute noch vereinzelt gesunden werden. Im Allgemeinen ist man aber heute, namentlich in gewerblichen, ja auch in landwirthschastlichen Kreisen von dem segensreichen Wirken der Fortbildungsschule überzeugt. Daß das Bedürf» ß nach einer Fortbildungsschule thatsächlich vorhanden war. das beweisen die früheren Sonntaasschulen, in denen der Besuch ein jret- wMiger war. Auch in Riesa hat eine solche Eonntaasschulc bestanden, die ter hiesige Gewerbeverein ins Leben gerufen und unterhalten hat. Grctze Verdienste um die Hebung der Sonn- tagSschulen und um Verbreitung von Volksbildung überhaupt hat sich der Rentamtmann Prcußkcr in Großenhain erworben. Der Nutzen der durch das neue Schulgesetz cingcsührten obli gatorischen Fortbildungsschule hat sich schon bei den jährlichen Rekrutirungen gezeigt, indem die Zahl der Analphabeten stetig gesunken ist. Ein weiterer Nutzen derselben besteht darin, daß der aus der Volksschule entlassene Knabe noch drei Jahre lang in der Schulzucht erhalten wird und daß ihn die Schule in seiner beruflichen Ausbildung unterstützt. Da man mit der Fortbildungsschule erst Erfahrungen machen mußte, so waren Enttäuschungen bezüglich der Erfolge in der ersten Zeit sehr erklärlich. Vielfach hatte man die Aufgabe der Fortbildungs schule zu wissenschaftlich aufgefaßr und die Schule als eine Fort setzung der Volksschule angesehen. Seit inan jedoch die Fort bildungsschule mehr und mehr dem praktischen Bedürfnisse an gepaßt und demgemäß um- und ausgcstaltct bat, sind die Erfolge derselben befriedigendere geworden und sie hat sogar in mancher Beziehung umgestaltcnd auf den Unterricht in der Volksschule eingewirkt. In Riesa hat man mit der Begründ ung der Gewerblichen Fortbildungsschule neben der allgemeinen einen glücklichen Gr-ff gethan. Die größte Schwie rigkeit bei Einrichtung einer Fortbildungsschule ist die Aus wahl des Unterrichtsstoffes. Die sachgcwerbliche Aus bildung des Schülers ist in den Vordergrund zu stellen. In größeren Städten ist dieser Forderung durch Errichtung von besonderen BerusSklassen (Schuhmacher-, Schneider-, Gärtner- Haffen rc.) leichter Rechnung zu tragen als in kleinen Städten, wo, wie das in der Natur der Sache liegt, Lehrlinge der ver schiedensten Bcrufsartc» in einer und derselben Klasse sitzen. Doch auch hier hat man die berufliche Ausbildung des Lehr lings und das praktische Leben möglichst zu berücksichtigen. Aus die Lehrgänge näher eingehend, bemerkte der Herr Vor tragende, daß in den h csigen Fortbildungsschulen berücksichtigt werte eine zwar einfach aber praktisck eingerichtete g-werbliche Buchführung: das Wichtigste aus der Wcchscllehre, damit der Lehrling als späterer Geschäftsmann diesem Gegenstände nicht ganz fern stehe : Geschästsaussätzc. namentlich Briese und Ver träge: Rechnen, namentlich Bruchrechnung (mit gemeinen und Dezimalbrüchen) mit aus dein praktischen Leben entlehnten Ausgaben, Zins- und Prozentrechnung: Geometrie, Berechnung von Flächen und Körpern, soweit dies in der Praxis verkommt: Geographie mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten Jn- tuftricbezirkc, Handelsstädte undHandelswcge, Gcschichteund Lesen, insoweit dadurch die deutsche vaterländische Gesinnung der Schüler gepflegt und gehoben werden kann : etwas über Gesundheitspflege, VolkswirthschastSlchre und Staats- bez. Reichsverfassung. Das wichtigste Unterrichtsfach in der Gewerblichen Fortbildungs schule sei aber das Zeichnen und dem werde besondere Sorgfalt gewidmet. D sselbe gliedere sich gegenwärtig in 8 Klassen: 2 Klaffen für Freihandzeichnen, l Klasse für ProjeklionS- lchrc, 1 Klasse für Metallarbeiter, als Schlosser, Klempner :c., 1 Klasse sür Holzarbeiter, 1 Klaffe für Schuhmacher, 1 Klasse für Schneider, i Vorklasse sür Schuhmacher und Schneider. Das Ziel des Zeichenunterrichts sei, eine Vorlage verstehen, dieselbe nachzeichnen und darnach arbeiten zu lernen. Erfreu licher Weise sei in letzter Zeit in Handwcrkerkreiscn und in den Innungen sür dieses Lehrfach mehr Interesse an den Tag getreten: eine Zeichcnklaffc sür Schmiede sei im Entstehen. Auch im Freihandzeichnen, welchem Maler, Schreiber, Gärtner, Bildhauer, Sattler :c. zugewiescn werden, werden die einzelnen Berufszweige nach Möglichkeit berücksichtigt. Beide Fortbildungs schulen bauen sich in 3 Klassen aus, Loch ist in der Allgemeinen Fortbildungsschule wegen Ucbcrsüllung einerseits und wegen ungenügender Vorbildung vieler Schüler andererseits noch eine vorklasje eingerichtet worden. Die wöchentliche Stundenzahl ist in der Allgemeinen Fortbildungsschule 4, in der Gewerbliche» inel. der 2 Zeichenstunden 6. Den Schülern der ersteren ist e« nachgelassen, ain Zeichenunterrichte der letzteren Theil zu nehmen. Auf die Disziplin in der Fortbildungsschule ein gehend, bemerkte der Herr Vortragende, datz eine zweite Schwierigkeit in der Behandlung der Schüler, die keine Schul kinder mehr, aber auch no-b keine Erwachsenen sind, liege. Vieles hängt von dem rechten Takte des Lehrers ab. Früher habe man die Schüler mit „Sic" anaeredet, um thr Shrgesühl zu heben, doch dies habe sich nicht bewährt und darum rede man dieselben jetzt ohne Ausnahme mit „Du" an, wie es bet den Lehrmeistern üblich ist. Aus Ordnung wird streng gehalten, Ungezogenheiten und Rüpeleien werden streng bcstraft. Als Strasversahren gilt: Verwci.s durch den Lcbrer, w ederholter s verweis, Verweis durch den D reltor, Rachsitzen, Karz-rstrafe. Letztere kann bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden. Für Schüler der s Gewerblichen Fortbildungsschule bestehe noch die b-sond-re Strafe, - daß sie gegebenen Falls aus der Schule auSgewicsen und in die Allgemeine Fortbildungsschule gewiesen werden können. Im > Allgemeinen sei es mit der Disziplin bester geworden, nament- ! lich bei denjenigen Schülern, die bei Meistern untergcbracht -sind, während die Lehrlinge aus Fabriken dem Lehrer immer noch viel zu schaffen machen. Auch der Schulbesuch sei von s Jahr zu Jahr besser geworden, die Schulvcrsäumnisse haben derselben nach Maßgabe der in de» vorgeschlagenen Entwurf niedergelegteu Grundzüge zu treffen, eine vetit on der tze meinden mbtgau ,e. um AuSsübruna einer Straße btz. eine, Albdrücke der StaaUregieruna zur Kenninißnahme »u über- geben, eine Petition der Grundstücksbesitzer an der Ostbaha, ftraße uin Entschädigung dagegen aus sich beruhen zu laste«. Den Anträgen der Finanzdeputation entsprechend, beschloß die Kammer alsdann, die eingegangenen Straß-mbaupetitioneii theil« der Staatsregicrung zur Kenntnißnabme zu überweisch, theil« auf sich beruhen zu lasten, ferner die Kap. 167 bi« io» des ordentlichen Staat«hau«haltSetatS, Wartegelder, Pension«« und Beihilsen an Invalide, abgesehen von einer durch die Beschlüsse der Kammern zu dem Gesetzentwürfe über den «eg. fall der PensionSbeitrage der EivilftaatSdiener bedingte« Aenderung, nach der Vorlage zu bewillige», die GtaatSreaierung zu einer Aenderung bez. Erweiterung der mit der fürstlich Schwarzburg-Rudolftädtischen Regierung über die M tbcnutzung einiger königlich sächsischer Lande« »staken in der beantragte, Weise zu ermächtigen, endlich in Gemäßheit de« vorgelegte» Nachtragsetats zum Ankauf der Elsterwuhle in Bad Elster ge- mcinjährig 62 so» Mk. zu bewilligen. * Strehla, 14. März. Gestern wurde wegen Sittlichkeit-Vergehen ein hiesiger Einwohner verhaftet und in'S AmtSgerichtSgefängniß abzeführt. * Großenhain. Vom hiesigen Schöffengericht wurden zwei Baumfrevler, die jugendlichen Handarbeiter Carl Friedrich John von hier und der in Strießen wohnhafte Friedrich Franz Anton Feilenberger, die mit einem Stocke von Pflaumenbäumen, theils die Kronen, theil- Aeste abgeschlagen, bez. abgerissen hatten zn 10 Wochen bez. 4 Wochen Gesängnißstrafe verurtheilt. Stauchitz, 13. März. Ein nicht blos dreistes, sondern in einem Falle charakterlose- und nichtswürdige- Spiel trieb, so schreibt da- „L. T.", der Glasergeselle Friedrich Heinrich Voigt an- Stauchitz, welcher wegen Betrugs bereits bestraft ist. Anfangs vorigen Jahres etablirte er sich in Lobstädt, nachdem er bis dahin einige Zeit bei einem Meister gearbeitet hatte; er be saß aber keinerlei Mittel zurSelbständigmachung und er griff daher dm AuSweg, unter Vorspiegelung ansehn licher geschäftlicher Aufträge bez. eines zu erwartenden Erbtheils, einer reichen Heiratb u. s. w. die Leute zu überreden, ihm auf diese dmchweg erfundenen Be spiegelungen hin eine Summe von über 700 Mk. baaren Geldes zu gewähren bez. Maaren und Werk zeuge auf Credit zu überlassen. Einen Bahnwärter in Lobstädt, welcher am allerwenigsten in der Lage war, Darlehen vorstrecken zu können, überredete der g wiffenlose Schwindlerunterverlockenden Versprechungen, sich doch 100 M. von einem Freunde zu verschaffen und ihm zu leihen. Leider ging der Bahnwärter auf den Vorschlag ein. Im August v. I., um welche Zeit es mit den geschäftlichen und sonstigen Verhältnissen Voigts schon „faul" stand, schaffte er sich dadurch „Luft", daß er sich in Borna Karten drucken ließ, nach welchen er sich mit einem Frl. G. (einer als vermögend bekannten Dame in Lobstädt) verlobt hatte. Die angeblich Verlobte hatte selbst keine Ahnung da von. Voigt beschränkte sich aber hierbei auch vor sichtiger Weise darauf, die Verlobungskarten nur seinen Gläubigern zu schicken. Als aber trotz aller dieser Manipulationen der Zusammenbruch deS Geschäfts nicht zu vermeiden war, überließ Voigt noch an dem selben Tage, an welchem er den ConcurS anmeldete, einzelnen Gläubigern zum Nachtheil der übrigen Gläubiger Artikel aus dem Geschäft anstatt baarer Zahlung zur Befriedigung ihrer Forderungen. Zu guterletzt vergriff sich Voigt an einer ihm nicht ge- hökigen Nähmaschine insofern in strafbarer Weise, als er auf diese Nähmaschine ein Darlehn entnahm und bann dem Orte den Rücken kehrte. Voigt hatte sich somit des RückfallsbetrugS, des Vergehen gegen 8 211 der Concursordnung und der Unterschlagung schluldig gemacht und da- Leipziger Landgericht verurtheilte den Angeklagten zu 2 Jahren 3 Monaten Gesängnißstrafe und fünf Jahren Verlust der Ehrenrechte. Oschatz, 14. März. Auf dem Schulwege wurde am 13. d. M. der Schulknabe Richter von eine« seiner Mitschüler mit Füßen getreten und derart zu- gerichtet, daß er den Arm verrenkte, das Schulterblatt verletzte und daS rechte Schlüsselbein brach. Hoffent lich wird der jugendliche Missethätet nicht uMstroft bleiben. — Zwei noch im schulpflichtigen Alter stehende Buben, welche sich um die Weiinachtszeit als an gehende Diebe entpuppten, wurden j-tzt vom hiesigen Amtsgericht zu 6 bez. 8 Wochen Strafe verurtheilt und der Anstalt Sachsenburg anvertraut. Dresden. AuS Nervi sind über da- Befinden Ihrer Majestät der Königin die erfreulichsten Nach richten hier eingeganzen. Dieselbe hat im Hotel Pension Anglaise, woselbst zur Zeit Ihre königl. Hoheit die Frau Kronprinzessin von Schweden und Norwegen verweilt, Aufenthalt genommen. Begünstigt von ter geschützten Lage des Ortes und der milden Luft ver weilt Ihre Majestät täglich längere Zeit im Freien. Dieselbe hat sich bereits wesentlich erholt, und eine Kräftezunahme ist sehr bemerkbar.