8<Ml üio — 14 — Der verunglückte Arbeiter lbeziehentlich der über 13 Wochen genießt solche bis zur vollen Heilung, seine Familie außer seines Arbeitsverdienstes als Rente; nach der Heilung aber- völligen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit bis 66°/» seines Lohnes als Unfallsrente. Der altersschwache über 7V Jahre alte Arbeiter tritt schließ! Pensionsberechtigung ein. Wie verhielten sich die Führer der Sozialdemokratie bei Berathu arbeiterfreundlichen Gesetze im Reichstage? Sie lehnten dieselben ab, wiesen sie zurück! Wer ehrliche Arbeit und friedlichen, das Wohl Aller befördern! schritt dem wüsten Treiben unklarer Köpfe vorzieht, versäume nicht, sei recht auszuüben und wähle so, wie er es vor Gott und seinem eigenen Gewissen verantworten kann. NUS 9 Uhl hüsseln »»»sik. plinsen freund >og.