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wir b.kaunt, Beiträge von den Arbeitaebera and Arbeit nehmern erhoben, die jährlich die «eitere Summe von r«. 120 Millionen Mart repräsentiren, von welchen die Hälfte auf die Arbeitgeber entfällt. Die Beiträge sind vorläufig für die nächsten 10 Jahre festgesetzt und betragen in 1. Lohnklafse 14 Pfg. - 2. - 20 . - 8. - 24 - - 4. - 30 - pro Woche. Für jedes Mitglied wird eine gelbgefärbte Karte, noch etwa« größer wie unsre Postkarten, auSgefertigt, die auf der Vorderseite den Namen, Geburtsort rc. deS Versicherten, sowie sonstige auf die Versicherung bezügliche Mitteilungen enthält, auf der Rückseite aber in 52 Felder zum Einkleben der Marken getheilt ist. DuS Einkasstren der Beiträge und daS Aufkleben der Ma-ken besorgt in Sachsen die Gemeindebehörde oder die von derselben beauftragte Krankenkasse!^ Die Arbeit geber haben die Beiträge an die betreffende Stelle ab zuliefern, oder aber lwie das in Riesa der Fill sein dürfte), die Ortskrankenkasse (Gemeindebehörde rc.) läßt die Beiträge durch den Kassenboten einholen und der Arbeitgeber hat das Recht am nächsten Lohntage die Hälfte des hierfür gemachten Aufwandes vom Lohne abzuzrehcn. Am Schlüsse des Jahres werden die Karten gegen neue umzetauscht. Solche Personen, welche in ein Verhältnis treten, das die Bersicherungspflicht aufhebt, z. B. Gesellen, die sich selbständig machen, können die Versicherung freiwillig fortsetzen, indem sie in der 2. Lohnklasse fortsteuern; hierzu müssen dieselben aber besondere sogenannte Doppelmarken beiützen, welche 8 Pfg. mehr kosten, wie die Marken der betreffenden Lohnklafse. Dieser Aufschlag geschieht im Hinblick auf den Reichszuschuß, den auch die freiwillig Versicherten erhalten, natürlich kommen die 8 Pfg. Zuschlag bei Festsetzung der Rente nicht mit in Berechnung. Die Einrichtung der freiwilligen Versicherung ist von großer Tragweite. Nicht nur die unselbständigen Arbeiter, auch der gesammte Handwerkerstand hat es in der Hand, sich das Gesetz in vollem Maße nutzbar zu machen; während die Krankenversicherung die Meister, welche mehrere Arbeiter beschäftigen, zur Zeit ausschließt, die Unfallversicherung dem Arbeitgeber nur Pflichten auserlcgt und ein Beitritt zu Vieser Bersicherungsart mindestens kostspielig und umständlich ist, hat es der dem Gesellenstand Valet sagende junge Meister sehr leicht sich die Wohlthaten des neuen Gesetzes für sein Mer, oder für eine etwaige Invalidität zu sichern, indem er allwöchentlich eine Marke im Werths von 28 Pfg. auf die Karte befestigt. Weibliche Mitglieder haben bei ihrer Verheirathung ein Recht, die für sie gezahlten Beiträge zur Hälfte zurück zu verlangen. Ein Dienstmädchen, welches vom 16. Jahre ab in 2. Klaffe gesteuert hat, erhält bei ihrer Verheirathung im 27. Jahre ca. 50 Mark zurückcrstattet. Ebenso haben die Witwen oder die ehelichen bis 15 Jahre alten Kinder eines verstorbenen Mitgliedes das Recht, die Hälfte der eingezahlte» Beiträge zurück zu ver langen. Die Auszahlung der Renten erfolgt durch die Postämter. Aus Bosheit und Unkenntniß ist das Gesetz viel fach angefeindet worden; bewegt sich auch die Summe, die der Einzelne erhält, in bescheidenen Grenzen, so kann in Zukunft doch hierdurch viel Elend gemildert werden und in kurzer Zeit wird sich der Arbeiterstand, sobald er nur die Wohlthaten dieses Gesetzes wahr nimmt, damit ebenso befreunden, wie er es mit der Kranken- und Unfallversicherung gethan. Riesa. Franz Heinrich. Chinesische Geisterbanner. Die chinesischen Geisterbanner wenden, wie die Quacksalber Europas, ihre Aufmerksamkeit hauptsächlich vagen Leiden zu: fieberische Unruhe, Herzklopfen, Appetit losigkeit, Rheuma und dergleichen. Diese „Zustände" kommen vorgeblich aus allen Windrichtungen, doch ist nicht nur die Windrichtung, sondern auch die Geister gattung an jedem Monatstage eine andere. Zu den Plagegeistern gehören die Seelen alter Frauen, noch unbeerdigter alter Weiber, von Selbstmörderinnen, von Säuglingen von verstorbenen Bettlern, von buddhistischen Priestern u. s. w. — Personen, deren Häuser ver meintlich von bösen Geistern heimgesucht sind, unter lassen saft nie die Inanspruchnahme der Dienste eines Geisterbanners, der gewöhnlich ein tautistischer Priester ist. In rothe Gewänder gehüllt, mit einer schwarzen Mütze auf dem Kopfe und blauen Strümpfen an den Füßen und einem aus Pfirsichholz geschnitzten Schwerte in dec Hand, stellt sich der „Zauberer" vor einem provisorischen Altar, auf dem Lichter und Räucher kerzchen brennen. Griff und Scheide deS Schwertes sind mit einem rothen Tuchstreifen umwunden, welcher ebenso lang wie die Klinge der Waffe ist; auf letztere wird eine geheimnißvoll« Inschrift geschrieben. Zunächst legt der Geisterbanner das Schwert auf den Altar, er verfertigt sodann ein Amulet, welche« verbrannt wird und schüttet die Asche in ein GlaS, Wasser. Jetzt nimmt er daS Schwert in die rechte Hand, daS GlaS in die linke, geht sieben Schritte nach links, acht nach rechts und spricht ein Gebet, in welchem er die Götter um de» Empfang der Macht böse Geister zu vertreiben bittet. Nach Empfang derselben ruft er den bösen Hausgeistern zu, sich zu entfernen; er nimmt sodann ein Bündel W ioenruthen, taucht es in's Glas und besprengt die vier Seiten deS Hauses. Nachdem er die Weidenruthen hingelegt, das Glas aber in der linken Hand behalten hat, nimmt er das Schwert wieder in die rechte, geht in einen Winkel des ZimmerS, nimmt einen Mund voll Wassers aus dem Glase, speit dasselbe auf die Wand und ruft laut, daß die bösen Geister sich cmfernen sollen. Diese Zeremonie wieder holt er in jedem andern Winkel, sowie in der Mitte des Zimmers. Zunächst ruft der Geisterbanner seinen Gehülfen zu, die Gongs, welche sie in der Hand haben, so laut als möglich zu schlagen, und inmitten des be täubenden Lärmes brüllt er den bösen Geister» zu, sie möchten sich sofort wieder nach den Windrichtungen begeben, aus denen sie gekommen sind. Schließlich be- giebt er sich an die Hausthüce und fuchtelt dort mit dem Schwerte in der Luft herum, um dis bösen Geister an der Rückkehr zu verhindern. Endlich gratulirt er seinen Auftraggebern zur Austreibung ihrer unheim lichen Gaste und empfängt seinen Lohn. Die chinesischen Geisterbanner beschränken sich nicht aus dis Vertreibung von Dämonen aus Häusern, sie beschäftigen sich auch mit der Beschwörung vo« Teufeln, die sich in den Körper der Menschen einschleichen und dadurch Krankheiten verursachen. Das Austreibungs verfahren besteht gewöhnlich darin, daß der Zauberer im Zimmer des Patienten die papierne Nachbildung einer Menschengestalt aufstcllt, vor dieser wird ein kleiner Altar errichtet, auf den man Opfergaben legt und auf dem man Lichter und Weihrauchkerzchen an zündet. Der Geisterbanner fordert den Teufel auf, den Leib des Menschen zu verlassen und in die Papier gestalt zu fahren. Man nimmt an, daß dies alsbald geschieht, schleppt sodann die Papierfigu: auf die Straße und verbrennt sis daselbst. — Auch in anderen Krank heitsfällen, sowie bei Unglücksfällen oder nach dem Verlust naher Verwandter pflegt man die Dienste der Geisterbanner in Anspruch zu nehmen. In solche» Fällen begiebt sich der Zauberer in Begleitung seines Auftraggebers und einiger Verwandten des Letzteren in einen Tempel, um zu beten. Der Klient legt Opfergaden, dre aus Speisen, Geld und Lichtern be stehen auf den Altar: er kniet dann vor demselben nieder und hält in der Hand ein Pcäsentirbcett, auf dem ein Anzug und ein paar Pfund Reis liegen. Dec Geisterbanner kniet gleichzeitig nieder und betet zu dem Gotte des betreffenden Tempels seinem Auf traggeber ein langes, glückliches Leben zu gewähren. Der Trostsachende geht nun mit dem Präsentirbrett in der Hand drei Mal um den Altar herum, wobei er von seinen Verwandten begleitet wird, von welchen einer ein Bambusrohr trägt, an dessen oberem Ende Schnüre papierner Eeldnachahmungen befestigt sind. Der Zauberer schreitet dem Zuge betend voran, und händigt schließlich dem Auftraggeber eine Art Talis man ein, — ein Papier, auf welches ein Gebet ge schrieben ist, daS an die Götter, die den Nordstern be wohnen, gerichtet ist. (Ostas. Lloyd.) Haus- und Laudwirthschaftliches. Schonet die Eidechse. Wenn man in den letzten Jahren überall einem größeren Verständniß hinsichtlich mancher der Landwirthschaft nützlichen Thiere begegnet und dieselben deshalb such vielfach nicht mehr in der unsinnigen Weise verfolgt werden, so bleibt hier doch noch manches zu bessern. Wir erinnern nur an das Verfahren, die nützliche Eule an's Scheunenthor anzunageln und den Maulwurf als schlimmsten Pflanzenfresser zu morden, wie das noch vor einigen Jahren geschah. So macht man noch in unvernünftig ster Weise Jagd auf die kleinen unschuldigen Eidechsen. Das geschieht leider nicht vereinzelt, diese unsinnige Jagd wird noch vielfach betrieben. Es ist wahr, die Eidechse ist ein gefräßiges Raubthiec; sie lebt aber nur von den schädlichen Kerb- und Weichthiersn, den Larven, Raupen, Fliegen, Käfern, sowie von Würmern und Schnecken. Durch ihre Gefräßigkeit wird sie zu einem wahren Segen für die Landwirthe. Der Nutzen dieser Thierchen ist sogar so groß, daß einige Natur- ! kundige empfohlen haben, die Eidechse als Vertilger ! des Ungeziefers in Gärten einzubürzcru. Da« Beschneiden der Rosen vor Winterä ES wird gewiß jeder Rosensreund dre Wahrnehmung gemacht haben, daß die Rosen im Frühjahr, wenn sie auS der Winterdecks genommen werden, mehr oder weniger schon auSgetrieben haben. DaS Beschneiden wird dann zuweilen aus irgend einer Ursache noch verzögert, und wenn eS später auSgeführt wird, so muß ein Theil der gebildeten jungen Triebe mitentfernt werden. Die» ist offenbar ein Verlust an BildungS- saft für die Pflanze, denn die Stoffe, welche zum Aus treiben der abgeschnittenen Augen verwendet wurden, hätten in der Pflanze bleiben können. Letzteres kam erreicht werden, wenn man schon im Herbst vor dem Einlegen etwas schneidet. Der Herbstschnitt hat auch noch einen andern Vortheil. Wenn man die Rosen etwa 8 Tage vor dem Umlegen schneidet, so tritt in der Pflanze eine Saftstockung ein. Der Saft tritt zurück, daS Holz reift rascher aus und widersteht besser den Einflüssen d-s Winters. Im Frühjahr brauchen die Rosen dann nur noch wenig beschnitten zu werden; es kann auch auf einige Tage hinauSgeschoben werden, da die wenigen Augen, welche noch entfernt werden, der Pflanze nicht viele Stoffs entzogen haben. Wie man in England Kartoffeln kocht. Es fällt uns manchmal auf, daß in dem Menu einer englischen Mahlzeit die Kartoffel eine weit vornehmere Rolle spielt, als bei uns, wo sie weniger eine feine Zuspeise, als vielmehr die untergeordnete, grobe Ver vollständigung der andern Gerichte vorstellt. In der That ist die dortige Kartoffel weit schmackhafter alS die unsre, das liegt aber nicht an der Erdfrucht cm sich, sondern an ihrer Zubereitung. Nicht im Wasser kocht man sie gar, sondern in folgender Weise: Uebsr ein mehr breites als tiefes Gefäß mit kochendem Wasser wird ein gut paffender Durchschlag gelegt und in diesen die rein geschälten Kartoffeln, die auf diese Weise von den aufsteigenden Dämpfe» gekocht werden. Eine so zubereitete Kartoffel übertrifft die unsrigea bedeutend an Wohlgeschmack. Eisenbahrr-Nahr-lin vorn I. October 18SV. Abfahrt von Riesa in der Richtung nach: Dresden 6,53 »,24b 9,58» 1,15 3,4 4,58s 6,5s 7,3V» 9,Ss Il,29» (f. a. Riesa-ASderau-Dresden). reipzi^4,4v»j 7,34s 9,30» 9,35 12,511- 3.4S 7,2«s «bem'nitz <56s 8.4S 11,45, 3,4« 7,58» 9,4 ls. Rossen 7.7s 1.15 v,4s 9,45 dls Lommatzsch. Elsterwerda und Berlin «,58s ji2,lv bis Llsterwerda, I, 3v 5 6 9,40s bis Elsterwerda. Roderau 4,0 s,29* 10,35 s.« 8,45, 8,2» 11,34. Abfahrt von Röderau in der Richt«»« nach: Dresden n,4s 3,19 7,47» 11,»s 12,3». Berlin 4,4vs 9,44» 3,27 7,4s 8,32». Ries» 4,27 s,55 11,8 3,31 7,49» 8,44 12,7. Ankunft in Riesa von: Dresden 4,39» 7,3vs 9,19 9,29» 11,27 12,47s 3,44 7,16s 8.15» 9,35s 1,3. Leipzig «.49 9,2vs 9,57» 1,IS 3,3 4,52s 7,29» 9,3s II, 28». «hewnitz 6.38s 9,2k» 10,3» 2,58 8,« 11,45s. Rossen 6,43s 12,31 8,13s 11,14 von Lommatzsch. Elsterwerda 6,34s i l,37 3,«» 5,59s 8,301-. Röderau 4,34 10,7 11,2V, 3,4» 7,5»» 8,53 12,1». Ankunft in Röderau von Dresden 4,24s 9,4V» 3,21 8,581- 8,28». Berlin n.vs 3,15 7,43» 10,56s 11,59». Riesa 4,12, von Chemnitz 9,36» 10,44 3,16 6,57 8,29 11,44 Die mit Siern (») bezeichneten Züge sind Schnellzüge, die mit Kreuz (s) bezeichneten Züge süincn die 4. Wagenklasse. dln Soun- und sächsischen Festtage» kvmmt die 4. Wagenklasse bei säwmtlichen Zügen m Wegfall. »s Zu diesem Schnellzuge werden in Niesa Tagesbillets »ach Leipzig zu den gewöhnlichen Preisen verausgabt. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 1. October 1890. — Wus den Straßenbau in unserer Stadt anlangt, so ist der Hauptstranz: Bahnhofstraße, Wettiner straße, Hauptstraße und Großenhainer-Straße, der bis zur Einmündung der Pausttzer - Straße bereits im vorigen Jahre sertiggestellt worden war, nunmehr schon vor längerer Zeit Vollendet worden. Der Straßenkörpsr hat bis zur Großenhainer-Straße Pflaster von bosstrten Steinen, von da ab gewöhnliches Steinpflaster erhalten, die Fußwege sind mit Cement-Trottoir belegt worden. Die an der Hauptstraße und Großenhainer-Straße hin sichtlich des Straßenniveaus und der Anlage der Fuß wege vorhandenen Schwierigkeiten und Hindernisse sind, soweit dies überhaupt möglich war, glücklich überwun den worden. Der zweite Hauptstrang, die Kastanien straßs, hat ebenfalls zu beiden Seiten Cement-Trottoir erhalten, der Slraßenkörper wird gegenwärtig neu- chausstrt. Der dritte Hauptstrang, die Gartenstraße, ist in seiner Verlängerung von der Bergstraße bis zur