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4 Awtsölatt der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa, — Mr die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. 2 HA. Sonnabend, den 25. October 1890. 4Ä. JühkA. erscheint m Riesa rrvchentlich viermal: DienStaq, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — Abonneinentsprcis vierreljShrlich l Mark 2s Psg — Bestellungen nehmen alle ikaiserl. P-stanstatten. Postboten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schon), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem auSgebretteten Leserkreise eine wirksame Veröffent lichung finden, erbitten wir uns bis Montag, rcsp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend Vormittags 9 Uhr. — JnsrrttonspreiS die dreigespaltene EorpuSzeile oder deren Raum 10 Psg. Telegramm-Adresse: „Elbeblatt", Riesa. Bcschästsstclle: Kastanienstraße 89. Bekanntmachung. Es macht sich die Ergünzmrgswahl eines Vertreters aus der Claffe der Höchstbefteuerten für die BezirkSversammlnng er- ssrderl'ch. Die bezügliche Wahl findet Sonnabend, -en 6. Dezember Js., Vormittags in der Zeit von 11 bis IS Uhr im Caffenzimrncr der Königlichen Amtshauptmannschast Großen hain statt. Die Liste der stimmberechtigten, beziehentlich wählbaren Höchstbesteucrten ist rcvidirt worden und liegt für die bei der Wahl Jnteressirten in der Canzlei der Königlichen Amrshauptmannschaft vom 27. Oktober 1890 ab 4 Wochen lang zur Einsicht aus. Einsprüche gegen diese Liste sind bei deren Verlust längstens 14 Tage vor dem ovgcdachrcii Wahltage, also spätestens bis mit 22.'November 1890, bei der unterzeichneten Königlichen AmLshanptmannschaft schrift- sich oder mündlich anzubringe». Die .Königliche AmtSdaupimannschaft ist überdies bereit, auch schriftliche Anfragen, der entfernter Wohnenden wegen ihrer Aufnahme in die Liste zu beantworten. Gemäß Z 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 21. April 1873, die Bildung von Bezirksverbänden rc. bctr., — Gesetzblatt S. 284 — wird solches alles mit der an die betreffenden Wahlberechtigten — vergl. Punkt II des Gesetzes vom 2. Juli 1878 (Gesetzblatt S. 211^ gerichteten Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, in dem anberanmten Wahltermine persön lich zu erscheinen und ihre Stimme abgugeben. Nach Schluß der Wählerliste wird den betreffenden Stimmberechtigten je ein Exemplar der Liste durch die Post zugcsendet werden. Großenhain, am 21. Oktober 1890. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Zr. 364. vr. Waentig. O. Unter dem Rindviehbestande des Gutsbesitzers Wilhelm Schlag in Weida ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hiermit ge setzlicher Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 21. Oktober 1890. Die Königliche Amtshauptmannschast. 2605 L. i V.: von Gruben, Bez -Ass B. Bekanntmachung. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens an diejenigen Beitragspflichtigen, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1600 M. bleibt, ausgesendet. ES steht jedoch auch Denjenigen, welchen eine solche Auf forderung nicht zugehen wird, frei, eine Deklaration über ihr Einkommen binnen 10 Tagen anher einzureichen. Formulare zu diesen Deklarationen können bei unserer Stadtsteuerein nahme unentgeltlich in Empfang genommen werden. Gleichzeitig werden aber auch alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Ver-- mögenserwerbs ausgestatteten Vermögensmassen aufgefordert, für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, in der oben angegebenen Frist Deklarationen bet der unterzeichneten Gemeindebehörde auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Riesa, am 22. Oktober 1890. Der Stadtrath. Klötzer. Rdl. N H 1Ms» H für das „Elbeblatt und Anzeiger" erbitten 44 11A1 gtz< R» uns spätestens bis Vormittags s Uhr des je weiligen Ausgaberages. - Die Geschäftsstelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 24. Oktober 1890. — Heute Abend gegen 9 Uhr fahren Ihre Majestäten der König und die Königin miltttst Exira- zug von Dahlen zuiück nach Strehlen. — Vor dem Gasthof zu Pausitz ist gestern Abend in der 9. Stunde ein dortselbst angebunden gewesenes, Herrn Hotelbesitzer Herrmann hier gehöriges, 8 Jahre altes schwarzes Pferd mit weißem Abzeichen an der Stirn, nebst dem Wagen, eine Halbchaise, vor dem es gespannt gewesen, gestohlen oder von einem Frevler losgebunden und sortgclrieben worden. Hoffentlich ge lingt in Folge der alsbald an die Gendarmerie er folgten Anzeigen die Wiedererlangung des Thieres und Wagens recht bald, ebenso die Feststellung des nichts würdigen Burschen, der den Streich ausgeführt. —* Bei Anpreisung des Saccharins Seiten einer mit dessen Herstellung sich befassenden Firma wird u. A. darauf hingedeutet, daß der Zusatz dieses Stoffes zum Biere dazu geeignet sei, einerseits minderwerthigem Biere den Schein einer besseren Beschaffenheit zu geben, andrerseits bei verdorbenem, insbesondere sauer gewordenem Biere die eingetretene mangelhafte Be schaffenheit zu verdecken. Eine solche Art der Ver- 1 Wendung des Saccharins dürfte aber, wenn sie dem I Abnehmer verheimlicht wird, unter die Bestimmungen I in Z 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 i fallen. Hiernach setzt sich ein Brauer oder Gastwirth, welcher Saccharin zu den angegebenen Zwecken ver wendet, der Bestrafung aus. Im Interesse sowohl des Brauereigewerbes als auch des consumirenden Publikums wird hierauf aufmerksam gemacht und werden die Brauer und Gastwirthe vor der Verwendung des Scccharins zu den angegebenen Zwecken gewarnt. — Im Auftrage der kgl. sächs. Ministerien des Innern und der Finanzen wird auch in diesem Jahre an der kgl. Forstakademie zu Tharandt ein Lehrkursus für künstliche Fischzucht durch den Prof. Dr. Ritsche abgehalten werden. Derselbe beginnt Donnerstag, 13. November, Nachmittags 8 Uhr und schließt Sonn abend, 15. November, Abends 6 Uhr. Der Kursus wird, wie früher, aus praktischen Hebungen und Vor lesungen bestehen und Jedermann unentgeltlich, gegen einfache Einzeichnung des Namens in die im Lokale, in welchem die Vorlesungen stattfinden, ausliegende Liste zugänglich sein. — Ueber den Hochwasser-Nachrichtendienst in Böhmen schreibt bas „Schiff": In der am 18. d. M. unter Vorsitz deS Herrn Reichsrathsabgeordneten Dr. Viktor Ruß abgehaltenen, vom Ausschüsse des Elbe vereins einberufenen Versammlung fand die folgende vom BereinsauSschuß vorher durchberathene Resolution, mit nur wenig Zusätzen versehe«, einstimmig Annahme: „Der Elbeverein spricht folgende dringende Wünsche aus: 1. Der Dienst der Wafferstandsdepeschirungen ist in Prag zu centralifiren. — 2. Die Wafferstände sind täglich, sowohl durch die bisherigen Depeschirungen, als auch durch telegraphische Prognosen zu veröffent lichen und sind die bisherigen D-Peschirungen so lange Zeit fortzusetzen, bis sich die bei Hochwasser bewährten Prognosen auch für Nieder- und Mittelwasser praktisch bewährt haben werden. — 3. Die Veröffentlichung hat zu geschehen: a) durch Anschlag der Depeschen an öffentlichen Tafeln seitens der Staats- und Bahn- Tclegraphenämter; — d) bei Hochwasser auch durch die k. k. Bezirkshauptmannschaften zur Mittheilung an die Ufcrorte und größeren EtablisieincntS; — eg in jenen Lhalstrecken, deren Verbindung bei Hochwasser unwegsam werden, durch direkte telegraphische und telephonische Leitungen. —> 4. Zur Erreichung vor stehender Zwecke ist a) die Gebührenfieiheit für Staals- vnd Bahrrtelegramme sicher zu stellen; — b) bei Wassergcfahr dcr Tclegrophendievst permanent zu er kläre»; — C) den amtlichen Wafferstandsdepeschen der Vorrang vor Privatdepeschen einzuräumen; — 6) den cowpetenten Behörden die entsprechenden außerordent lichen Geldmittel zu gewähren. — Außerdem wurde ein vom Herrn Generaldirektor Beüingrath ge stellter Antrag, daß die Flößerei durch eine strom polizeiliche Verordnung anzuhalten fei, die Prahmen mit genügendem Inventar zu versehen, um dieselben bei Hochwasser sicher befestigen zu können, einstimmig angenommen. Diese Beschlüsse werden mit eingehender Begründung mittelst Eingabe an die k. k. Stadthalterei in Prag empfohlen und deren baldmöglrchfle Durch führung nahe gelegt werden. Die Versammlung war außer von den Bcreinsmitgliederu auch von Vertretern der k. k. Statthalterei, des Landesculturrathes, des Landesausschufses, der Städte und der Dorfgemeinden, der Schissfahrtsgesellschaften, des Kohlenhandels u. A. m. besucht. — In nächster Z it werden einige Bahnhofs restaurationen pachtfrei und zwar die zu Lommatzsch und Wrschlitz am 31. Dezember d. I., die zu Lunze nau am 28. Februar, die zu Bautzen, Waldheim und Zwota am 31. März k. I. Pachtgebote sind unter Anerkennung der allgemeinen Bedingungen bis zum 5. November d. I. an die Generaloftektion der säch sischen Staatseisenbahnen einzureichen. — In der letzten Nummer deS „Reichs-Anzeigers" wird das neue Verzeichnis der Bevollmächtigten zum Bundesrathe mitgetheilt. Darnach gehören dem Buubes- rath aus dem Königreich Sachsen als Bundesbevoll- I »nächtigte an: von Nostitz-Wallwitz, Staatsminister, Minister des Innern und des Königl. Hauses. Dr. Graf vou Hohenthal und Bergen, außerordentlicher Gesandter und bevomächtigter Minister, von Schlieben, Oberst. — Sttllvertreter: Held, Geheimer Rath und General-Staatöanwrlt. Böttcher, Geheimer Rath, von Metzsch, Geh. Rath. Gclz, Zoll- und Steuer-