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und wurde ihm Ersatz von der betr. Gesellschaft in coulautrr Weis« gewahrt. — Die »»haltend milde Witterung veranlaßt die „Sette", de» DchifffahrtS-Bettieb nach Maßnahme de» Bedarfs und soweit die an den Dampfern erforder liche» AnsbefferungSarbeiten e« gestatten, also vor» läufig i» beschränkter Weise wieder aufzunrhmen. Zu nächst solle» Eilgutbeförderungen in der Richtung von Hamburg »ach Dresden, wie auch von Dresden nach Hamburg ftattfinden. — Bei dem BundeSrathr ist der Antrag gestellt, in einzelnen Staaten (u. A. auch in Sachsen) den Be trieb im Umherziehen von alkoholarme» Bieren auf Grund von 8- b6b Lbs. I der Gewerbeordnung zu gestatten. Da« sächfische Ministerium deS Innern hat bei den Handelskammern angesragt, ob eia solcher Haydel-HfikMMrn Biere« (MtMMAlkohölgehalt voq MMtt denn 2 Proc) bereit« gebräuchlich ist und ob da« Bedürfniß einer solche» Ausnahmebestimmung vorliegt. So hat die Handelskammer zu Zittau ihr Gutachten dahin abgegeben, daß kein Bedürfniß vor lieg«, da die selbst in den kleinsten Ortschaften vor handenen Bierniederlagen der verschiedensten Brauereien in vollkommen ausreichender Weise dafür sorgten, daß der Bierbedarf b-qnem befriedigt werten könne. Falls der Handel mit Bier im Umherziehen frei gegeben «erden sollte, fürchtet die Kammer, daß der Bier- panscherei Thür und Thor geöffnet und ein schwer con- Irolnbarer und deshalb bedenklicher Zwischenhandel ge schafft« worden sei. Dresden. Ueber die Reise Sr. königl. Hoheit deS Prinzen Friedrich August verlautet, daß derselbe nach einem Besuche der Insel Sicilien von Messina abführ und nach einer herrlichen Meerfahrt am 13.' Januar gesund und wohlbehalten aus ägyptischem Bode« in Alexandrien landete. Am 14. Januar ist E«. königl. Hoheit »ach Kairo weitergereist, um von hier au« zunächst die Umgebung, besonders die Pyramiden und dann die »iläuswärtS gelegenen alt-historischen Stätten zu besuchen. Die Fahrt stromaufwärts auf einer eigens dazu hergerichteten Dahabieh (Segelboot) soll am 24. Januar beginnen und sich bis Assuan, Möglicher Weise selbst bis Wadi Haifa an der nubischen Grenze erstrecken. Dresden. Im Befinden Sr. Excellenz deS Finanzministers Freiherrn v. Könneritz will sich leider noch kern Anzeichen der dauernden Besserung einstelleu. Die Lungenentzündung ist eine complicirte, doch hoffen die Aerzte zuversichtlich, da» Leben des bewährten hohen Staatsdiener» zu erhalte». »Sebnitz. Die Lnglücksfälle durch H-rabstürzen von den Balken auf die Tenne mehren sich seit Kurzem in auffälliger Weise. So hat sich auch am 13. d. M. der Gutsbesitzer Karl Emil Maaz in Schönbach bei Gelegenheit des Futterholens durch einen solchen Sturz innere Verletzungen zugezogen. Zwickau, 17. Januar. In einer hiesigen Schavk- wirthschaft am Kaiser-Wilhelmplatz wurde in ver gangener Nacht eine Spielergesellschaft polizeilich auf gehoben «nd die Bank mit Beschlag belegt. Reichenbach i. B., 17. Januar. Wie verlautet, sollen die Kohlenpreise in Folge der andauernd milden Witterung demnächst eine Ermäßigung erfahren. Chemnitz. Hier hat ein größere» Konsortium daS alte Hotel „zum goldenen Anker" und mehrere angrenzende Grundstücke erworben, um nach Nieder legung der Gebäude ein großartiges Konzert- und Ball-Etabliffemeat im Zentrum der Stadt zu errichten. Döbel». Bon der hiesigen königlichen Amls- hauptmannschaft wird eine Ordnung betr. das Hunde fuhrwerk bekannt gemacht. ES ist hiernach die Be nutzung von Hunden zum Ziehen nur auf Grund eines von der Ortspolizeibehörde (Bürgermeister, GutSvorstcher oder Gemeindevotstaod) auszustellenden ZrugnifseS gestattet. Hunde dürfen zum Ziehen nur dann verwendet werden, wenn sie völlig ausgewachsen, genügend kräftig und gesund find. Hunde, welche hiernach zwar zugelassen werden können, aber in Folge von Krankheiten oder Verletzungen zum Ziehe» vor übergehend untauglich geworden find, ebenso hitzige, hochträchtigc und säugende Hündinnen dürfen für die Dauer dieses Zustande» nicht «ingespannt werden. Hunde, welche dürftig genährt oder mit mangelhaftem Gebiß oder mit anderen Spuren de« Alters »ersehen sind, dürfe» zum Ziehen nicht verwendet werden. — Zughunde dürfen nur mit einer ihren Kräften ent- spreche»de» Last beschwert werden. — Personen, welcht über 10 Jahre alt find, dürfen auf von Hunden ge zogenen Wage« nicht fahren. Die Sefchinführer, welch« da« Aufsteige» solcher Personen gestatten, find rb«»s» wie diese selbst strafbar. — Al« Führer eine« Hu»def»hrwerk« find nur über 12 Jahre alte Personen zuläsfiS- — Der Führer ist verpflichte», stet« ein Gefäß «ttznführe», au« welchem die Hunde getränkt «erde» kV»«», ebenso find die Zughunde beim Hatten de« Geschirr'« in» Frei«« vor Nässe »nd Kälte durch An decken und eine trockene Unterlage zu schützen. — Die Zughund« müssen «i»en zweckentsprechenden Beißkorb tragen, welcher nur während de« Fahren« «»genommen »erden darf. Die Deichseln der Hundegeschirre sind während de« Fahrens vom Führer in der Hand zu halten. Ist die« bei mehrspänurge, Fuhrwerken nicht möglich, so ist die Deichsel an einer Leine zu halten. Wurzen. Die Stadt Wurzen hat vor Zeiten auch einmal «irre Meßgerechtigkeit gehabt. Brschof Johann von Saalhausen verlieh st« der Stadt. Als aber die Leipziger davon erfahren, bestürmten sie den Kurfürsten, zur Sicherung deS Leipziger Handel«, der durch diese bischöflrche Begnadigung schwer geschädigt werden würde, daß Wurzener Meßprivilegium rück gängig zu machen. Unbekümmert darum schrieben die Wurzener im Jahre 1558 ihre erst« Messe aus. AlS hierauf ei» kurfürstliche« Gebot erschien, erwiderten die Wurzener ablehnend und fügten hinzu, „sie erachteten ihres einfältigen Verstandes dafür, daß «in solcher ge ringer Marckt, daruf sundere Niederlage noch hoher Gewerbe uit gehalten, den Leipziger Privilegien keinen Schaden bringen, und wohl auch dem Leipziger Handel durch Waareabezug nütziglich sein werde." Aber die Leipziger waren trotzig. Sie fußten auf ihren alten von Kaisern und Landessürsten verbrieften Meß privilegien, darunter, daß fünfzehn Meilen im Um kreise keine Messe gehalten »erden durfte. Die Wurzener mußten sich fügen. Dafür gestattete ihnen Kurfürst August auf inständiges Bitten im Jahre 1558 „ein ge ringes Jahrmärktlein". Unmittelbar nachher begannen die Meßstreitigkeiten zwischen Leipzig und Naumburg, welche, nach endlosen Verhandlungen, erst 1665 durch Vergleich ein Ende fanden. (L. T.) Görlitz. Der als Förster hierher abcommandirte Korpsjäger Budde vom 7. Jägerbataillon gerieth dieser Tage in der Vöüitzer Haide bei Rauscha in einen Kampf mit zwei Holzdieben, einem gewissen Simon und dessen Sohn, ward zu Boden geworfen und schwebte in höchster Lebensgefahr, als es ihm gelang seinen Hirschfänger dem auf ihm knieenden älteren Manne in den Hals zu stoßen; zugleich entlud sich seine Flinte und verwundete den andern Holzdieb an der Hand. Der Förster konnte sich jetzt erheben und in die Oberförster« eilen. Inzwischen hatte der jüngere Simon mit Hilfe seiner Mutter den schwer verwundeten Vater nach Hause gebracht. Beide wurden bereits verhaftet. Vermischte-. Ein Zusammenstoß zweier Güterzüge fand in Berlin auf dem Arhalter Rangirbohnhofe statt, bei welchem leider ein schwerer Unglücksfaü eines Bahnbeamten zu verzeichnen gewesen ist. Kurz vor 4 Uhr Nachmittags hielt aus genanntem Bahnhofe dicht neben der Reparaturwerkstatt ein aus acht Achsen bestehender Güterzug, welcher daS Durchpassiren des von Leipzig kommenden GüterzugeS erwartete; zwei Minuten vor Eintreffen des Letzteren überschritt der Stationsasststent Gaul die Geleise und fand die Weichen ordnungsmäßig stehend, doch hatte er zurückkehrend daS Stationsgebäude noch nicht erreicht, als der durch- passtrende Güterzug auffuhr. Der Zusammenstoß er- erfozte mit solcher Gewalt, daß die Lokomotiven aus den Geleisen herausflogen und sich fußtief in den Sand einbohrten. Maschinisten und Heizer beider Züge waren, die Gefahr sofort er kennend, vor dem Zusammen stoß von ihrem Posten herabgesprungeu. Durch den Zusammenstoß wurden zwei Waggons des Rangir- und fünf Waggons des Güterzuges arrS den Geleisen geworfen und theilweise zertrümmert. Der Bremser Bobe von dem Leipziger Güterzuge konnte sich nicht mehr rechtzeitig rette», er gerieth mit dem rechten Bein zwischen die Wagentrümmer und konnte auS dieser qualvollen Lage erst dadurch befreit werden, daß das Stationspersonal mit Sexten de» Balkenhausen auseinanderschlug. Bobe, der außerdem schwere innere Verletzungen, sowie solche am Kopf« erlitten, wurde mittelst Tragkorb nach dem Elisabeth-Krankenhause geschafft, wo er starb. Leicht verletzt am Kopf ist der Zugführer deS Leipziger Güterzuge». Reue Patente. Bericht des Patent-Bureau von Gerson L Sachse, Berlin 81V. Die Firma erthcilt Abonnenten Auskünfte über Patent-, Muster- und Markenschutz gratis k Zur Entnahme von Luft au« höheren Luftschichten und zur Speisung von Krankenzimmern oder in tro pischen Gegenden belege»«» Wohnungen mit dieser reine» Luft dient eine Vorrichtung (Pat. 4SS49) von V. von vsffrrer Thalfiagq» i« Ne»-Ul«. Si» Fessel ballo» trägt ei» U-förmiges Rohr, dessen Krümmung z»r Eide herunter teicht »nd dessen einer Schenkel er» wärmt mir». Infolgedessen wird die Luft dvrch den anderrn Schenkel angesoge» und strömt dem betreffende» Zimmer »der aber auch einer Athmuogsvorrichtung zu. Mrt Futteral für Bleistifte, Frderhalter u. s. ». ist der Bügelverschluß (Pat. 4SS8S) von D. Hayman» in Offenbach a/M. ausgerüstet. Dir in der Röhre des bekannten außen, auf dem Bügel fitzende» Rohr- Verschlüsse« befindliche Feder ist herarüg »»geordnet, daß die dem Druckknopf abgewevdete Hälfte dec Röhre für die Benutzung als Federhalter oder Bleistiftbehälter sreibleibt. Zur Herstellung einer Masse, welche als Ersatz von Elfenbein und Zelluloid zu benutzt» ist, und vor ähnlichen bekannten Massen den Vorzug besitzen soll, weißer zu sein, wenden Wallenstein und Knoll in Fürth i/B. folgendes Verfahren (Pat. 4S507) an. Weißem Schellack wird beim Schmelzen Borax- oder Pottasche lösung zugesetzt. Al« Bindemittel dient ASbest und zum Körmgmachen graues, weiße« und grünes Litho- poae und Zinkweiß. Die Vorrichtung zum Schutze deS AugcS gegen schwindelerregende äußere Einflüsse (Pat. 50030) von Dr. O. Jahn in Zelle soll hauptsächlich daS seitliche Sehen, welches die bekannte Empfindung de» Schwindels hervorrust, verhindern. Diefilbe besteht auS zwei leichten, innen dunkelen Röhren, die vorn «ach oben und innea ausgeschweift stad, um daS gemeinschaft liche Sehen der Augen zu ermöglichen. An die Augen knochen schmiegen sich Stirnstücke auS Drahtgewebe an, welch« Lurch ein Trageband angezogen erhalten werden. Jede Röhre enthält außerdem einen Ring, der bei Bedarf ein Brillenglas aufnehmen kann. Nützliche Thiere für Land- ««d Forst- wirrhschast. Es giebt eine Menge von Thicren, welche der Land- und Forstwirthschaft zu Schaden gereichen, so besonders Mäuse (mit Ausnahme der Spitzmäuse), Ratten, die merjten Jnsikten, die Schnecken, Raupen, Engerlrnge, Würmer; dagegen wieder andere, welche buse schädlichen Geschöpfe vertilgen ohne welche Land oder Forstwirthschaft zum Thcil ein Ding der Unmög- lrchkeit wäre. Ohne dre Beihilfe dieser nützlichen Thiere ständen sie jenen Schädlingen fast ohnmächtig gegen über. Es lregt daher im höchsten Interesse der Land- und Fochwirthe, drese nützlichen Thiere zu schützen, ja zu hegen. Leider abec geschieht vielfach noch das Gegen rherl. Nicht wenige derselben werden für schädlich und gefährlich gehalten, während man von anderen den Nutzen nicht genügend kennt. Eine kurze Zusammen stellung jener nützlichen Thiere, mit besonderer Berück sichtigung der ve> kannten, aogezweifelten und wenig ge kannten wird daher nicht ohne Jntercffe sein. Unter den Vögeln sind als Jnsektenvertilger be sonders nützlich alle Klettervögel,, die meisten Sing vögel, das Rotschwänzchen, Bachstelzen, Schwalben; als Schnecken- und Raupenvertilger der Staar; spe ziell als Raupenverrilger der Kukuk; als Vertilger von Engerlingen, Würmern und im Boden lebenden Jnsikten die Saatkrähe. Letztere wird häufig mit der vielfach schädlichen gemeinen Krähe verwechselt, unter scheidet sich aber von ihr wesentlich durch einen längeren, spitzigeren Schnabel, um dessen Wurzel anstatt Feder- chell und Borsten eine graue kahle Haut sitzt. Diese rührt daher, daß die Vögel sehr emsig nach Enger lingen bohren, die sie mit ihrem scharfen Geruch im Boden wittern. Besonders gern folgen sie dem Pfluge deS Landmanns nnd lesen die blosgelegten Engerlinge, Würmer und Infekten auf. Unter den Lurchen sind vor allen die Kröten nütz lich. Sie sind nicht, wie vielfach angenommen wird, giftig; sie fressen eine Menge von Kerbthieren und Schnecken oller Art. In England versieht man jede» Gewächshaus mit mehreren Kröten; man läßt dort jährlich ganze Sendungen auS Frankreich kommen, bezahlt sie gut und setzt sie auch in Blumen- und Gemüsegärten zur Vertilgung des Ungeziefers. Auch die praktischen Holländer bedienen sich der Kröten zu besagten Zwecken. Dir Laub-, GraS- und Wasser frösche erwerben sich ähnliche Verdienst« um die Laud- wirthschaft wie die Kröten, ebenso die im Wasser leben den Molche und die schwarz und gelb gefleckten Sala mander, welche von unwissenden Leuten für Siftkhiere gehalten und verfolgt werden, «ährend sie wegen ihrer Jagd auf Raupen, Würmer, Larven rc. Schonung und Hegung verdienten. Auch die Eidechsen «ad Blindschleichen werde» vsm menschlichen Muthwilleu und Unverstand verfolgt, ob wohl sie nicht den geringsten Schaden anzunchtea jm Stande find; erstere kben hauptsächlich von Ameise»,