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Elbtblall und Anzeiger. Amlsötatt »a Siinigl. AmIshalHiniamschnst Großenham, de» Mnigl. Amtsgerichts »ud de» StnSttichS z» Mrs». Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redacrion veranrworüich : T. Langer in Nies«. 11. Dienstag, den 21. Januar 18v^ 48. —W—W—WM———»W—WS—— «Meinl in Ri eia wöchentlich viermal: DtenSkag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — «bonnemenspreis vierteliSbrltch 1 Mark 2» Psa. — Bestellungen nehmen alle «aller:- Pofioefi^i- , Poftbrlrn, die «rpedilwnen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bet dem ausgebreneten Leserkreise eine wirksame verössent. lichung sindcn, erbitten wir un« bis Montag, rcsp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend vormittag» V-Lbr. Jnserttvn»vrei» die dreigesvalwne «orpusAle oder deren Raum 10M. Anläßlich des Geburtstages Sr. Majestät -es Kaisers soll am 27. Januar dieses Jahres, Nach mittags 6 Uhr in der ,,Elbterrasse" Hierselbst ein Festessen stattfinden. Zur Theilnahme daran werden die Herren Riesas und der Umgegend eingeladeu. Die Liste zur Zeichnung auf Gedecke zu 3,50 M. einschließlich Musik liegen bis zum 25. dieses Monats im genannten Lokale aus. Riesa, den 20. Januar 1890. Wilsdorf, Klötzer, Major und Abtheilungskommandeur. Bürgermeister. Bekanntmachung, betreffend de« Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder «iS vierjährig Freiwilliger. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre frei- willig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. S. Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktivem Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim Amtshauptmann von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Beamten der Kreis hauptmannschaft, in den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Er- laubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission zieht seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: ») von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich un- tadelhaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer An nahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Trupprntheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahme'cheines. 6. Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein ver sehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei, oder vier jährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie cintreten wollen, vorzugsweise dann Ausficht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31, März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung sondern zur Einstellung ani nächsten 1. Oktober. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Nnterofstziers- Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den CivilversorgungS- schein bereits vor vollendete» SL. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Den mit Meldeschein versehenen jungen Lenten, welche bei der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogrn; ebenso wird die Landwehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trupprntheils nicht. Dresden, am 16. Januar 1890. Kriegs-Ministerium. Gras von Fabrice. ' Starke. Bekanntmachung. Ju der am 11. dieses Menats von der Vezirksversommlung vollzogenen Ergäuzungswahl sind die Herren Rittergutsbesitzer Freiherr vor» Milka« auf Teaffa, Bürgermeister Klötzer zu Riesa, Gutsbesitzer Carl Grütze zu Mittelebersbach und Braugutsbesitzer Ka«l zu Röderau zu Mitgliedern des Bezirksausschusses gewählt, beziehentlich wiedergewiihlt worden. Dieselben haben die Wahl angenommen, so daß der Bezirksausschuß derzeit aus den Vorgenannten und den bisherigen Mitgliedern: Herren Rittergutsbesitzer Perl auf Glaubitz, Bürgermeister Wanner zu Radeburg, Gemeindevorstand Otta zu Gröba und Rittergutsbesitzer Tauber auf OelSuitz besteht. Großenhain, am 16. Januar 1890. Dl* Königliche AuttShairptmauuschast. 19. vr. Waentig. O. Bekanntmachung, die ksteichstagSwahl betreffend. Es wird hierdurch 'bekannt gemacht, daß die am 20. Februar dieses Jahres stattflndende Reichstagswahl nicht, wie in der Bekanntmachung vom 17. Januar dieses Jahres unter Nr. b versehentlich angegeben ist, in der Zeit von 10—3 Uhr, sondern von 1V-« Uhr vorzunehmen ist. Riesa, den 20. Januar 1890. Der Ttadtrath. Klötzer. OertlicheS und Sächsisches. Ries«, den 20. Januar 1890. — Tagesordnung für die öffentliche Stadtverordnetea-Sitzung aus 21. Januar, Nachmittags 6 Uhr. 1. Beschlußfassung über Einrichtung einer weiteren Klaffe der höheren Mädchenschule. 2. Brrathuug der HauShaltpläne auf da» Jahr 1890 L. kür die Schultaffe, d. für die Sparkaffe, c. für die Laffe der gewerblich«» Fortbildungsschule. 3. Be schlußfassung über,». Veräußerung einer Baustelle an Herrn A. Zäncker hier, b. Veräußerung von Areal au die Herren Thomas, Hebestreit und Moritz. 4. Ge»« schäftliche Mittheilunge». — Zur Feier deS Geburtstags Se. Majestät deS Kaisers wird am 27. d. M. in der Restauration zur „Llbterraffe" ein Festmahl stattfinden. — In einem am Sonnabend Hierselbst geschlachteten Schweine fand Her, Trichinenschauer Hahnemann bei der Untersuchung Trichinen, » Folg« besten da» Fleisch deS ThiereS beschlagnahmt und «»genießbar gemacht wurde. Infolge besonderen Zufalls »ar, bevor daS Resultat der Untersuchung bekannt wurde, von einige« Personeu von dem trichinösen Thier bereits Fleisch ge- rfsen worden, da dasselbe indeß gut gekocht »ar und auch nur wenig Trichine» gefunden wurden (bei 80 Präparaten fand mau nur drei mit Trichine« befeM), so hofft man, daß dies ohne gesundheitlichen Nachtheil für jdi« Betreffenden sein wird, immerhin aber mag daS Bor- kommaiß als Warnung dienen. Sin pekuniärer Schaden trifft den Besitzer nicht, da er da» Thier, da» er ver- gaageuea Sommer vou eine« Händler gekauft «ad selbst gemästet hatte, gegen Trichinen versichert hatte