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Belehrung über die Maßregeln gegen die Weiterverbreitung der Tuber kulose, insbesondere der tuberkulösen Lungenschwindsucht, Im Auftrage des Ministeriums dcS Innern verabsaßt vom Ländesmedijinal-Kollegium. Nachdem eS in unsere, Zeit gelungen ist, die Natur und die Entstehung einer der verbreitetsten und verderblichsten Krankheiten drS menschlichen Geschlechtes, nämlich der Tuberkulose und insbesondere der tuber kulösen Lungenschwindsucht näher zu ergründen, und nachdem durch diese Erkenntniß auch der Weg gefunden worden ist, auf welchem eS möglich sein wird, dieser Krankheit sicherer als bisher vorzubeugen, so erscheint «S gerechtfertigt, durch eine allgemeinverständliche Be lehrung die hier in Frage kommenden Thatsachen zur weiteren Kenntniß zu bringen, um dadurch Jedermann in den Stand zu setzen, sich vorkvmmenden Felles thunlichst gegen diese Krankheit zu schützen und zwar wird eine solche Belehrung um so mehr ihren Zweck erfüllen können, wenn auch Von Seiten der piakti- zirenden Aerzte in den Kreisen ihrer Berufslhätigkeit die in ihr empfohlenen Maßregeln eine entsprechende Verbreitung und Unterstützung finden. Es ist eine allgemeine durch wissenschaftliche Unter suchungen begründete Annahme, daß die Tuberkulose dadurch hervorgerufen wird, daß ein kleinstes pflanz liches Lebewesen, der sogenannte Tubcrkelbacillus auf irgend einem Wege in den menschlichen Körper gelangt, daselbst sich fefisetzt und vermehrt und dadurch in dem ergriffenen Organe die der Tuberkulose eigenthümlichen krankhaften Vorgänge bewirkt. Am häufigsten geschieht dieses Eindringen des Tubeikelbacillus in den Körper durch die Einathmung eines diese Bacillen enthaltenden Staubes. Wird der Letztere nicht alsbald durch die natürlichen Wege wieder entfernt, dringen vielmehr die Tuberkelbacillen bis in die feinen Luftwege und finden sie daselbst zu ihrem Wachsthume und ihrer Vermehrung einen ge eigneten Boden, so wird dadurch in den Lungen der Keim zur Lungentuberkulose und im weiteren Verlaufe dieser Krankheit zur tuberkulösen Lungenschwindsucht gelegt. ES ist nachgewiesen, daß die Tuberkelbacillen vor zugsweise in dem Auswurfe solcher Kranken enthalten find, welche an der Tuberkulose der Lungen leiden und zwar nicht blos in den größeren von den Kranken Herausgehustelen Schlrimmaffen, sondern auch in den kleineren, dem Auge fast unsichtbaren, beim Husten herausgefioßenen Schleimtheilchen. Dieser AuSwurf rst es namentlich, welcher die Entstehung und die Verbreitung der Lungentuberkulose unter den Menschen dadurch vnmittelt, daß er irgendwo eintrocknet und in solchem trocknen Zustande fein zerstäubt, sodaß auf diesem Wege die Tuberkelbacillen in die Luft gelangen und nunmehr eingeathmet werden können. Di« Erfahrung lehrt, daß diese Vorgänge für sich allein genügen können, um in bis dahin ganz gesunden Personen die Tuberkulose der Lungen hervorzurufen; indessen ist solches nicht der alleinige Fall, vielmehr ist eS eine durch vielfache Beobachtungen eewiesene Thatsache, daß die in den Körper eingedrungenrn Tuberkelbacillen dann namentlich leicht die Tuberkel krankheit erzeugen, sobald den betreffenden Personen in Bezug auf ihre gesawmte Körperbeschaffenheit eine besondere Anlage zur Entstehung dieser Krankheit innewohnt. Insbesondere kommt dieses Verhältniß bei der Entstehung der Lungentuberkulose in Betracht und zwar wird hier di« Anlage zu derselben entweder auf dem Wege der Vererbung von den Eltern auf ihre Nachkommenschaft übertragen oder sie wird erst später durch verschiedene Einflüsse erworben, welche eine bisherige gute Gesundheit zu schwächen und zu untergrabe« vermöge». AuS Vorstehendem geht hervor, daß die Maß regeln zum Schutz« gegen die Tuberkulose und zwar speziell der Lungentuberkulose folgende Punkte zu be rücksichtigen haben: ES ist von höchster Wichtigkeit, daß die an Lungen schwindsucht leidenden Kranken mit ihrem AuSwurfe nicht unvorsichtig umgehen, d. h., daß diese Kranken chren AuSwurf nicht auf den Fußboden oder an die Wände der Räume, in denen sie sich aufhalten, oder in ein Tuch spucken; vielmehr ist stets darauf zu achten, daß der AuSwurf solcher Kranken in einen Epucknapf oder in ein sonstiges zweckentsprechendes Gefäß, welche» zur Verhütung des An- und Ein trocknen» de» AuSwurfe« stets mit etwa« Wasser ge füllt fein muß, gelangt und daß diese Näpfe und Gefäße täglich und zwar in einen Abort entleert und nachher mit »armem Wasser gereinigt »erden; ebenso ist sorgfältig darauf zu achte», daß AuSwurf, welcher zufällig auf den Fußboden gelangt, daselbst nicht eiu- trockaet, sonder» schleunigst mittelst Waffe, entfernt wird. Diese Vorsichtsmaßregeln empfehlen sich nicht r.ur für private Verhältnisse, für Familien, in welchen sich an Lungentuberkulose leidende Kraoke befinden, sondern sie find auch überall dort zu beachten, wo in ge- schlpffenen Räumen eine größere Anzahl Personen zusammenkommen und sich behuf« ihrer Arbeitsleistung den Taz über daselbst aushalten, falls unter ihnen sich solche Personen befinden, welche, obwohl sie bereits an Lungentuberkulose oder an einer anderen mit AuSwurf verbundenen Krankheit der Athmungsorgane leiden, doch noch arbeitsfähig sind. Unter solchen Räumlichkeiten sind namentlich Fabriksäle, Arbeits stätten aller Art, Bureaus, Expeditionen und dergleichen Lokalitäten namhaft zu machen. In allen solchen Räumen ist für Ausstellung von Spucknäpsen in ge nügender Zahl und in leicht sichtbarer und zugäng licher Weise Sorge zu tragen, damit alle Personen, wie angegeben, ihre« AuSwurf in diese Gcschrrre ent leeren; auch ist hier dafür zu sorgen, daß letztere mit etwas Wasser gefüllt sind und täglich entleert und gereinigt werden. Dieselben Maßregeln sind auch für größere gemeinsame Schlassäle erforderlich. Auch in den Schulzimmern und in den Räumen der Kindergärten ist darauf zu achten, daß weder von den Lehrern, beziehentlich Lehrerinnen noch von den Schülern auf den Fußboden gespuckt, sondern daß ihr Auswurf in die zu diesem Zwecke in den Schulzimmern aufgestellten Spucknäpfe entleert wird. Wenn auch unter sorgfältiger Beobachtung der vor erwähnten Vorsichtsmaßregeln selbst das Zusammen wohnen mit einer an Lungentuberkulose erkrankten Person als gefahrlos erachtet werden kann, so gebietet doch die Vorsicht, eine zu nahe Berührung mit einem solchen Kranken zu vermeiden; es ist daher auch das Zusammenschlafcn mit einem solchen Kranken in einem und demselben Bette zu vermeiden. Alle Gebrauchsgegenstände der Lungenschwindsüch- tigen, wie Eß- und Trinkgejchirre, Messer, Gabeln, Löfsil u. s. w. bedürfen stets einer sorgfältigen Reinig ung; ihre Leib- und Bettwäsche ist öfters zu wechseln und nach gemachtem Gebrauche gründlich zu reinigen; desgleichen sind die Räume, in denen sie sich aufhalten, stets rein zu halten. Dabei ist aber ein trockenes Aus- kchren zu vermeiden; vielmehr ist zur thunlichsten Ver meidung aller Staubdildung und Staubablagerung ganz besonders darauf zu achten, daß alle Gerüthschafteu, Möbels, vorspringende Kanten und Leisten an Bett stellen, O-fen, Bilderrahmen und dergleichen mehr, in solchen Räumen, ebenso auch ihre Fußböden stets feucht ab- und aufgewischt werden. Ist ein an Lungen schwindsucht leidender Kranker verstorben, so sind folgende Maßregeln zu befolgen: Geriugwerthige Gegenstände, welche der Verstorbene benutzt oder getragen hat, oder welche ihm sonstwie gedient haben, wie unbrauchbar gewordene Leib- und Bettwäsche, das Stroh eines StrohsackeS oder Pfühles u. s. w. sind zu verbrennen oder sonst auf eine geeignete Art zu vernichten. Alle Sachen, wie Wäsche, Kleider, Pelzwerk, Ma tratzen, Betten, Kissen, Decken, Bettvorlagen, Teppiche u. s. w. des Verstorbenen, welche anderweit wieder be nützt werden sollen, sind vor ihrem Gebrauche einer sorgfältigen Reinigung durch Klopfen, Waschen, Aus kochen, beziehentlich der Desinfektion womöglich in einem öffentlichen Desinfektionsapparate zu unterziehen. Solches hat auch dann zu geschehen, wenn diese Gegenstände an Händler verkauft werden. Desgleichen ist die Bettstelle, in welcher der Verstorbene während seiner Krankheit gelegen hat, vor erneuertem Gebraucht mit Bürste und Seifen wasser sorgfältig zu reinigen, ebenso empfiehlt es sich, die Wände deS Krankenzimmers mit der Krume von neubackenem Schwarzbrot abreiben zu lassen und überhaupt daS betreffende Zimmer vor seiner weiteren Benutzung einer gründlichen Reinigung und Lüftung zu unterwerfen. Was in Bezug auf eine etwaige Anlage, sei sie ererbt oder später erworben, zu geschehen habe, um der Geneigtheit zur Entwickelung der Lungentuberkulose eat- gegenzutreteo, entzieht sich einer populären Belehrung; vielmehr hat man sich bezüglich der zu diesem Zweck« zu ergrerfenden Maßregeln an die Anordnung eines darüber zu befragenden ArzteS zu halten. Weniger häufig al» auf dem Wege der Athmung vermag das Eindringen der Tuberkelbacillen in den Körper durch den Genuß von Nahrungsmitteln, welche die Bacillen enthalten, zu erfolgen. Unter diesen Nahrungsmitteln ist uamentlich die Milch von Kühen M nennen, welche an der Tuberkulose d«S Rinde«, der ogenannten Prrlfucht, leiden, und zwar ist in dieser Beziehung diejeniee Milch für den menschlichen Genuß besonders gefährlich, welche von solchen Kühen flammt, die an Tuberkulose deS Euter« erkrankt sind. ES empfiehlt sich daher, um allen Schädlichkeiten vorzubeugen, die Kuhmilch nur in abgekochtrm Zustande zu verwenden, weil durch da« Abkochen jedwede in ihr enthaltenen tiar kmachenden Keime, mithin auch etwaige Tuberkrlbac lle» ertödtet werden. AIS sonstige Vorsichtsmaßregeln, welch« zur Ver hütung der Erwerbung der Tuberkulose zu beobachten find, sind zu erwähnen, daß man bei der Pflege oder dem sonstigen Umgänge mit einer an Tuberkulose der Lungen oder eines anderen Organes leidenden Person sich davor in acht zu nehmen hat, daß nicht der bacillen haltige AuSwurf oder das von einem tuberkulösen Ge schwüre der Drüsen, der Knochen, der Gelenk« oder der äußeren Haut stammende Geschwürsekret mit einer offenen, der Oberhaut beraubten Stelle oder Wund« der Haut in unmittelbare Berührung gelange, weil sich die Mögliäk.it nicht in Abrede stellen läßt, daß auf diesem We.,e eine direkte Uebertragung der Tuberkulös« durch Ansteckung von den Kranken auf Gesund« erfolgen kann. (Dresdner Journal.) Bei Influenza-Epidemien erweisen sich vorzugsweise Uay's ächte Lodener Mineral, Pastillen als ein ausgezeichnetes, in der vor jährigen Epidemie trefflich bewährtes Linderungs mittel. Aufgelöst in heißer Milch wird durch sie die Heftigkeit der catarrhalischen Affectionen abge- sckwächr, die Schleunadfondcrung sehr begünstigt und dem Leidenden dadurch wohlthätigere Er leichterung gewährt, als es in oie,en Fällen andere Medikamente vermögen. F.Y's Sodener Pastillen sind in allen Apotheken und Droguen a 85 Pfg. zu haben. Dem Fräulein Anna St in G die herzlichsten Glückwünsche zu ihrem morgenden Geburtstage. 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