Donnerstag, den 19. September 1912. Umschlag zu 219. « I^UsckeemarkI ^ 1SL3-1S14. Für Kalender, Jugend- und Zeitschriften geeignete Galvanos aus der Zeit der Be freiungskriege liefert F. A. Berger in Leipzig. Sonderabzüge bitte ich bei Bedarf zu verlangen. kiir 2eit5ckrik1en, k-jekerun^s- werke, Kal. u. öüclier alle, ^ ,jEf uncl prompt LctiSfer Li Sckönfeleler, ».elpriS Lliscliee-Verla^ unci -^^enlur. rortixt billigt. unä xur Lun8iaL8ts.lt O. O. b-sipri^ 29. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Aandlungsgehtlfen-Verband ein, um in und mit ihm fiir eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirke» > und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lalt in den Wechselfällen des Leben« zu bieten. Der Deutsch- ! nationalen Buchhandlungsgehilfenschast gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigt« Gehilfe ohne örtlichen Sonderbettrag an, der Mitglied des D. L. D. ist. Der D L. V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 3000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dien« der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di. Stellenvermittlung für den Buchhandel g!-ick«rmKn7 d7„ Pri.^ipal°n kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern deS In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit D°?« Ü°N L n M-»-^ Erste und einzig« staatlich genehmigte Stellenlosen-Verstcherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die ^lnterftützungs kaffe bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter No« Die biete« Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jede« einzelnen. 4°/, Zinsen. Di- Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkaffen Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 2100V. Vermögen: 420000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: über 3 Millionen Mk. Daneben bieten die Familien-Krankenkasse und die Familien-Kranken-Anter- ftizÄIINelätntsK Gelegenheit, auch Frau und Kinder in die Segnungen einer ausreichenden Krankenversicherung Illlr) llllbsvtltsj v billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrlen, llnterrichts- und Fortbildungsgelegenheitcn, Löhere Landels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in I.Mi Orlsvereinen des In- und Auslandes usw. SrschäMltelle Her veulscbnalionaleu vuchdanaiungsgrdilkenHaN.