Volltext Seite (XML)
^ 260, 8. November 1904. Nichtamtlicher Teil. 9833 Emissär in die Dienste Friedrichs des Großen trat, die Ge dichte des Königs verkauft habe. Es mag wohl sein, daß dieser Bonneville mehrfach Handel mit Handschriften getrieben hat; allein Voltaire selbst hat in einem von Schloß Tournay, l-1. März 1760, an Bertrand'^) gerichteten Briefe sich dahin geäußert, daß er nicht glaube, daß Bonneville mit den Versen des Königs von Preußen etwas zu tun habe. Zudem war Voltaire, wie man aus seinen geschäftlichen Beziehungen zu Verlegern zur Genüge ersehen kann, wohl imstande, dem König einen solchen Streich zu spielen, auch ohne irgend welchen materiellen Vorteil davon zu erzielen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen Lom Landgericht I in Berlin ist am 7. Mai d. I. der Arzt Or. weck. Magnus Hirschfeld in Charlott en burg wegen Be leidigung von vier Studenten der Technischen Hochschule in Charlottenburg zu einer Geldstrafe von 200 verurteilt worden, von der Anklage der Verbreitung einer unzüchtigen weitesten Kreisen Aufklärung zu verbreiten über das richtige Wesen der Homosexualität und der sexuellen Zwischenstufen«. Das Endziel dieser Bestrebungen ist die Aufhebung des K 175 des Straf gesetzbuches. Der Zweck wird angestrebt durch Veröffentlichung von andre Körperschaften gerichtet worden. In der letzten vorjährigen Sitzung des Komitees, an der auch eine Anzahl ausländischer Ge lehrten teilnahin, wurde der Beschluß gefaßt, eine allgemeine wurde mit den Vorarbeiten betraut und Unterzeichnete das Rund schreiben Dieses wurde an 3000 Studenten der Technischen Hoch schule in Charlottenburg und an 5000 Metallarbeiter in Berlin versandt. Von den Studenten sollen 1700'die Antwort auf die eingesandt haben. Aus dem so erlangten Stoffe wurde dann eine Druckschrift angefertigt. Vier Studenten hatten sich durch die Zumutung, sie könnten derartigen perversen und vom Gesetz mit Strafe bedrohten Neigungen fröhnen, beleidigt gefühlt und Strafantrag gestellt. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt Revision eingelegt. — Der Angeklagte rügte, daß das Alter der Strafantragsteller nicht festgestcllt sei. Wenn sie bei Stellung des Strafantrags etwa noch nicht 18 Jahre alt gewesen seien, so seien sie nicht berechtigt gewesen, selbst einen Strafantrag zu stellen. Aus den Akten ergab sich aber, daß die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren ermittelt hat, daß drei der Antragsteller 19 Jahre und älter waren. — Des weiteren be hauptete der Angeklagte, er habe lediglich die berechtigten Inter essen des »wissenschaftlich-humanitären Komitees« vertreten. Der Staatsanwalt wendete sich in seiner Revision gegen die Fest stellung, daß unter den besondern Umständen des Falls von der Verbreitung einer unzüchtigen Schrift nicht die Rede sein könne. Gemäß dem Anträge des Reichsanwalts erkannte das Reichsgericht auf Verwerfung beider Revisionen, da ein Rechtsirrtum nach keiner Seite hin vorliege. U. Nachdruck eines Fahrplans. — In einer Klagesache des Verlags der »Goslarschen Zeitung« (F. A. Latrmann, Goslar) gegen den Verlag der »Goslarer Nachrichten« wegen Nachdrucks eines Fahrplans des ersteren Blattes durch letzteres hat das Gericht der Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt. Die Begründung lautet wie folgt: »Die Klage ist begründet als Klage aus Z 46 und Z 42 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, vom 19. Juni 1901. Der Klä gerin steht das Urheberrecht an ihrem Fahrplan zu. Die Be hauptung der Beklagten, daß der Fabrikbesitzer Otto Alberti ssi Elias Bertrand, Pastor in Bern, stand in Korrespondenz Voltaire betrachtete ihn auch als Verfasser des Artikels kanonisches Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. er für die Klägerin keinen Fahrplan ausgearbeitet habe. Der Fahrplan der Klägerin ist nicht ein einfacher Abdruck amtlichen Materials, sondern erst durch Zusammenarbeiten der ver- Der Fahrplan stellt weiter insofern eine individuelle Leistung dar, als er speziell auf die Goslarer Verhältnisse zugeschnitten ist und alle Züge nach dieser einen Station Goslar hin »Die Kostenentscheidung richtet sich nach tz 91 C.-P.-O. »Nach Z 709 C.-P.-O. war das Urteil für vorläufig voll- Territorium, die über den Endpunkt der Eisenbahn nach White Horse hinaus gelegen sind, wie Dawson, Eldorado, Eureka, Klon dike u. m rmr Briefe, Postkarten und einzelne Zeitungsnummern. 1290