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OL 70, 25. März 1918. Nedaktiinrller Teil. für Angestellte abgemeldet und durch die neue Gesellschaft wie der «»gemeldet werden. — Anzeigen zur Bekanntgabe der Ver einigung und des neuen Geschäfts sind den am Orte, in manchen Fällen auch den in Nachbarorten erscheinenden Tageszeitungen zu bestellen, ebenso ist für das Börsenblatt eine Anzeige aufzu- gebcn. — Durch Rundschreiben sind die alte Kundschaft und etwaige neu zu werbende Kunden bon den veränderten Verhält nissen und der Lage des neuen Geschäfts zu unterrichten. — Dem Börscnverein ist die neue Firma mitzutetlen, ebenso den anderen in Frage kommenden buchhündlerischen Vereinigungen. Die Handelskammer, das Postamt, die Polizeibehörde (Ein wohnermeldeamt), die Feuerbersichcrungsgesellschaft sind zu be nachrichtigen und die sonst noch zu bewirkenden Meldungen vor zunehmen. — Gelesene Zeitungen und Zeitschriften sind umzu bestellen. — Hiermit dürsten Wohl die hauptsächlich in Betracht kommenden Arbeiten aufgezähll sein, etwa noch nötig werdende Meldungen und Obliegenheiten ergeben sich ans den jeweiligen Verhältnissen. In vielen Fällen wird sich bei und zur Erledigung aller dieser Geschäftshandlungen die Heranziehung eines Buchsachverständigen und Bücherpr Users enrpfeh- len, ja als notwendig erweisen. Dieser würde dann im Ein vernehmen mit den Geschäftsinhabern die erforderliche» Mel dungen, kaufmännischen und Buchfllhrungsarbciten, den gesetz lichen Anforderungen entsprechend, ausführen. Schlusiwort. Des beschränkten Raumes wegen konnten die hier gegebenen Darlegungen nur kurz sein. Von der wünschenswerten Bei fügung von Entwürfen zu Gesellschastsvcrträgen und von Bei spielen zu Geschäftsbilanzen mutzte abgesehen werde». Bei be absichtigter Vereinigung buchhändlerischer Betriebe und Errich tung einer Handelsgesellschaft können aber Wohl auch die vor stehenden knappen Ausführungen in mancher Beziehung als Richtlinien dienen und einigen Nutzen stiften. Zu wünsche» bleibt nur, das; diese Richtlinien recht oft zu Hilfe gezogen würden, daß recht viele in schwieriger wirtschaftlicher Lage befindliche deutsche Buchhandlungen ihre Vereinigung mit be freundeten Handlungen vollziehen möchten. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Die Fried r. Bassermann'sche Verlags buchhandlung in München begeht im März das 75jährige Ju biläum. Die Gründung der Jubelfirma erfolgte im März 1843 in Mann heim durch Friedrich Bassermann, der vorher die Firma Bassermann L Herrsche! an seinen Bruder Julius verkauft hatte, um nun aus einem kleinen Verlage »sicheren« Gewinn zu ziehen. Er beteiligte seinen Freund Karl Mathy daran, um diesem eine gesicherte Stellung zu ver schaffen. Die Hoffnung auf den sicheren Gewinn erfüllte sich jedoch nicht, da schwer verkäufliche Werke, wie Nöths Geschichte der abend ländischen Philosophie, Weils Geschichte der Chalifen, verlegt wurden, die wenig Absatz fanden. Neben Börnes nachgelassenen Schriften und einigen Schulbüchern erschien seit 1847 noch die »Deutsche Zeitung« im Bassermannschen Verlag, die einigen Gewinn brachte, aber schon am 1. September 1848 an die Weidmannsche Buchhandlung in Leipzig liberging. Im Oktober 1854 trat Aathy aus der Firma aus, wodurch das Geschäft, das seit 1853 Bassermann L Mathy firmiert hatte, seinen alten Namen: Friedrich Bassermann wicöererhielt. Am 29. Juli 1855 starb der Gründer der Firma rasch und unerwartet, worauf diese in den Besitz der Frau Emilie Bassermann geb. Karbach kam, und zwar unter Teilhaberschaft des langjährigen Geschäftsführers Ludwig Aster. Am 1. April 1865 ging die Firma an ihren Sohn, Otto Basser mann, über, dem der damals schon recht alte seitherige Geschäftsführer L. Aster wiederum als Teilhaber zur Seite trat. Otto Bassermann verlegte die Verlagshandlung nach Heidelberg in der Annahme, für seinen Verlag mühte die Universität einen besseren Boden abgebcn als die -Handelsstadt Mannheim. Diese Voraussetzung trog nicht ganz. Zwar zeigten sich die älteren Professoren völlig abgeneigt, aber der Lizentiat A. Hausrath übertrug ihm seine Werke: »Der Apostel Pau lus«, die »Neutestamentliche Geschichte* und die »Biographie von David Fr. Straus;«, die guten Absatz fanden. Bassermanns künstle rische Neigungen, die während eines Aufenthalts in München reichliche Nahrung erhalten hatten, ließen ihn den Verlag nach dieser Richtung hin ausbauen. Er gab eine Prachtausgabe des Sommernachtstraums mit Silhouetten von Paul Konewka heraus und übernahm den Ver trieb, teilweise auch den Verlag der Photographien des Malers Eckert, die viel gekauft wurden. Der Maler Fühlt machte Bassermann darauf aufmerksam, das; das herrliche Barockschloß in Bruchsal umgebaut uud in ein Schullehrer-Seminar umgewaudelt werden sollte. Bassermann ließ die Jnnenräume von Eckert photographieren und gab diese Blätter heraus. Er rettete dadurch einen Kunstschatz vor der Profanierung, wofür ihm der Zähringer Orden 1. Klasse zuteil wurde. Schon bei seinem Aufenthalt in München, 1857, hatte Bassermann Wilhelm Busch kennen gelernt, der ihm 1871 den Verlag seiner »Frommen Helene« und der »Bilder zur Jobsiade« übertrug. Damit war ein Wendepunkt für den Verlag eingetrcten, da diese Bücher großen Absatz fanden, ja die Auflagen meist schon auf bloße Ankündi gung hin verkauft waren. Da aber zur Herstellung bildlich geschmück ter Werke in künstlerischer Ausstattung in Heidelberg alles fehlte, entschloß sich Bassermann, seinen Verlag nach München zu verlegen, wo er bis heute verblieben ist. Neben den erfolgreichen Werken Bnschs wurden Prachtwerke, Kinderbücher, Romane, Mal- und Schrift- Vorlagen verlegt, die Hauptsache blieb aber der Vertrieb der Werke Wilhelm Büschs, die bis heute immer steigende Erfolge erzielt haben. Otto Bassermann starb, hochbetagt, am 31. Januar 1316 in Stuttgart, wo er sich die letzten Jahre seines Lebens aufgchalten hatte. Seitdem wird das Geschäft für die Erben von treuen Händen verwaltet. Änderung des Postschcckgesctzes. — Nach einem am 20. März vom Reichstag angenommenen Gesetzentwurf über Änderungen des Postschcck- gesetzes wird vom 1. April an der Briefverkehr der Postscheckkunden mit dem Postscheckamt im Fern- wie im Ortsverkehr gänzlich vom Porto befreit, die Gebühr von 3 Pfg. für eine Überweisung von einem Postscheckkonto auf ein anderes aufgehoben und die Zahlkartengebühr vom Einzahler entrichtet werden. Da man sonach vom 1. April an im Postscheckverkehr Zahlungen völlig gebührenfrei im Wege der bar geldlosen Überweisung leisten kann, ist mit einer sehr großen Zunahme der Postscheckkunden zu rechnen. Es empfiehlt sich daher fiir alle, die dem nunmehr wesentlich vereinfachten und verbilligten Postscheckver kehr beitreten wollen, schon jetzt die Eröffnung eines Postscheckkontos zu beantragen. Vordrucke zum Antrag sind bei jeder Postanstalt er hältlich. Englische Zwangsverwaltung. — In der »Times« vom 28. No vember 1917 ist unter der Spitzmarke: »Lnem^ k'ii-m's Ltoek ok Uume« eine Mitteilung folgenden Inhalts abgedruckt: »Tie Herren Puttick L Simpson verkauften gestern in einem Posten 10 000 bis 12 000 kleine Partituren von ungefähr 100 verschiedenen Nummern der Do- najewski- und Payne-Serien u. a. aus dem Verlage Ernst Eulenburg, Leipzig. Die gesamte Kollektion fiel an die Herren B. Feldmann L Eo., Musikverleger, Lolkßon, zu einem Preise von 3)4 Pence das Stück.« Angemessener Preis und übermäßiger Gewinn. — Die Handels kammer zu Hildesheim beschloß am 14. Februar, bei der Reichs regierung die Einführung von Durchschnittspreisen nach Maßgabe folgender Leitsätze zu beantragen: »1. Es ist gestattet, für gleichartige Waren Durchschnittspreise fcstzusetzen; 2. jede Festsetzung von Durchschnittspreisen ist in ein Kalkulationsbuch einzutragen: 3. die auf Grund von Durchschnittspreisen ausgezeichneten Waren sind mit den entsprechenden Nummern des Kalkulationsbuches zu ver sehen; 4. für Unkosten und Gewinn darf ein üblicher prozentualer Zu schlag zu den ermittelten Durchschnittspreisen zugeschlagen werden.« (»Handel und Gewerbe«.) Zurückverlangen gestrichener Disponenden. — In den Mittei lungen des Deutschen Verlegervcreins Nr. 368 vom 12. März 1918 lesen wir: Einer Anregung des Vorstands des Verbandes der KreiS- und Ortßvereine im Deutschen Buchhandel folgend, geben wir unfern Mitgliedern anheim, bei Nückverlangen von gestrichenen Disponenden ein möglichst weitgehendes Entgegenkommen zn zeigen, da die Sorti menter in diesem Jahre wegen Personalmangels und anderer Schwie rigkeiten noch mehr belastet sind als früher. Ein Verein der Schreibheft-Fabrikanten Deutschlands ist vor kur zem in Berlin gegründet worden. Von den vorhandenen etwa 100 Fabrikbetrieben traten dem Verein sofort über 20 bei. Gleichzeitig wurden von der Grünöungsversammlung Richtlinien festgestellt für die Herstellung der vom Ministerium auf Vorschlag der Neichskommis- sion zur Sicherung des Papierbedarfs festgelegten neuen Schulhefte. Die Geschäftsstelle befindet sich Berlin W. 9, Linkstr. 22. 147