An den Deutschen Buchhandel Zu der Erklärung des Vorstandes des Deutschen Verlegervereine vom 18. Dezember 1921 (Börsenblatt Nr. 295). 1. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins wahrt zwar dem Verlage ausdrücklich das ihm durch Gesetz und Satzung zugestandene ausschließliche Recht, den Ladenpreis zu bestimmen, führt aber zugleich aus, er müsse es dem Sortiment überlassen, sich nach Bedürfnis im Konkurrenzkämpfe seine Verkaufspreise frei zu bilden. Darin liegt das Zugeständnis, daß die bisherigen unter Mitwirkung des Börsen- und Verlegervereins getroffenen Vereinbarungen sich als undurchführbar erwiesen und der Verlag sich außer stande sieht, dem Sortiment den zu seiner Erhaltung erforderlichen Rabatt zu gewähren, wie auch eine völlige Preisgabe des Ladenpreises beim Bezüge durch das Sortiment. 2. Diese Stellungnahme von größter Tragweite, die einen Wendepunkt in der Auffassung über den Verkaufspreis darstellt und deren Berechtigung ohne Zustimmung des Beirats und der Mitglieder des Verlegervereins hier nicht untersucht werden soll, wird sich als eine schwere Schädigung aller der Verleger erweisen, die in der Zusammenarbeit mit dem Sortiment eine Lebensnotwendigkeit für den Absatz ihrer Literatur sehen und sich nicht auf Versand durch eigenes Sortiment oder Versandbuchhandlungen stützen. Denn wenn der Verlag berechtigt ist, durch seine Verkaufspreise an das Publikum das Sortiment zu unterbieten, so wird dieses in seinem Bestände zugleich zum Nachteil des Verlages erschüttert. 3. Diese Stellungnahme ist aber auch von größter Tragweite für das Bücher kaufende Publikum. Denn wenn die dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler nach tz 1 seiner Satzung obliegende Aufgabe der Festsetzung all gemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum nicht mehr Geltung haben und überdies die regulierende Mit wirkung des Verlages ausgeschaltet werden soll, wird die Preisbildung den einzelnen Firmen frei überlassen, ohne daß ihr eine Grenze nach oben gesetzt wäre, sodaß der Preistreiberei Tür und Tor geöffnet ist. 4. Nicht diktatorische Maßnahmen können den Buchhandel über die bevorstehenden schweren und wandelbaren Zeiten hinweghelfen, sondern enge Zusammenarbeit zwischen Verlag und Sortiment, wie sie die Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Verkaufspreise im Buchhandel anstrebt. 5. Jeder Verleger, jeder Sortimenter, der nicht dem Chaos zutreiben will, sondern dem sein Geschäft, das Wohl und Ansehen des deutschen Buch handels und die Erhaltung des Vertrauens aller Bücherkäufer am Äerzen liegt schließe sich uns an. Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung -er Verkaufspreise im Buchhandel. Zuschriften sind zu richten an LerrnSyndikus vr. Curt Frihsche, Leipzig, Platostr. 1 a