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81, 8. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4323 Zukunst); die Trennung von Staat und Kirche in Frankreich wurde behandelt in »Oxsn 1>sttsr to Oarckinal Oibbons« von Sabatier und »kassiaA krotsstantism nnci OomivA Oatbolioisin« von Newman Smyth. Erziehungssragen erörtern: »liniversit/ Läwinistration« von Or. Eliot (der Verfasser beschreibt seine vierzigjährige Präsidentschaft der Harvard-Universität); »Moral lnstruotion and Training; in 8elwols« (Bericht über eine inter nationale Umfrage, wertvolle Bibliographie über den Gegenstand); »Tbs ^wsriean LollsKs« von Flexner (hebt nach sorgfältigem Studium der Erziehungssysteme deren Schwächen hervor). Fr. I. Kleemeier. Kleine Mitteilungen. Urheberrecht - Prozetz. — Aus Prag wird dem Leipziger Tageblatt geschrieben: Der Literarische Verlag in München hat gegen den Theaterdirektor Kovär und den Übersetzer Jaroslav Altmann wegen widerrechtlicher tschechischer Übersetzung und Auf führung des Stückes: »Der Mann mit den vier Frauen«, dessen Aufführungsrecht, aber nicht übersetzungsrecht, den Genannten überlassen worden war, Strafantrag wegen Verletzung des Urheberrechts gestellt. Das Strafgericht in Prag hatte die Ange klagten mit der Begründung freigesprochen, daß sie sich in einem entschuldbaren Irrtum befunden hätten, indem sie glauben mußten, daß mit dem Rechte der Ausführung eines deutschen Stückes auf einer tschechischen Bühne auch so ipso das Übersetzungsrecht übertragen worden sei. Gegen dieses Urteil hat in Vertretung des Literarischen Verlages in München vr. Hammer schlag, Advokat in Prag, die Nichtigkeitsbeschwerde überreicht und die Urteilsbegründung als dem Gesetz über das Autorrecht zu widerlaufend bekämpft. Der Kassationshof hat in der am 3. d. M. stattgefundenen Verhandlung der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben und die Angeklagten zu Geldstrafen von 50, bzw. 30 Kronen und zum Kostenersatze verurteilt. Der Gerichtshof wies in der Begründung des Urteils daraus hin, daß Unkenntnis des Gesetzes nicht als Strafbefreiungsgrund gelten könne. (nach: Leipziger Tageblatt.) *»SimPlicissimus<-Verurteilung. — Das Landgericht in Stuttgart hat am 6. d. M. den verantwortlichen Redakteur des »Simplicissimus«, Hans Kaspar Gulbranss on, wegen Be leidigung des großherzoglich badischen Ministeriums und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenbahn, be gangen durch eine Satire auf angebliche Duldung eines öffent lichen Hauses in Heidelberg, zu 400 Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht verfügte zugleich die Unbrauchbarmachung der bezüg lichen Teile und der zu ihrer Herstellung erforderlichen Platten und Satzformen der betreffenden Nummer des Blattes. Verbot an Loldaten zum Vertriebe von Druckwerken. — Der Deutsche Reichsanzeiger (Nr. 82 vom 6. April) veröffentlicht folgende Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Zivilpersonen mit dem Vertriebe von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Be hörden — seien es ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertriebe von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu erstatten. Berlin, den 4. April 1909. Der Kriegsminister, (gez.) von Einem. * Lozialwissenschaftlicher Zeitschriftcnführer. — Einen Sozialwissenschaftlichen Zeitschriftenführer, der Mit teilungen über rund 6000 Zeitschriften enthält, hat, wie uns mitgeteilt wird, soeben das Internationale Institut für Sozial - Bibliographie mit Unterstützung aus Reichsmitteln veröffentlicht.*) Mit diesem Werke, dessen Bearbeitung drei * Sozialwissenschaftlicher Zeitschriftenführer. Ein internationales Handbuch der Fachpresse der Sozial-, Wirtschafts und Rechtswissenschaften und ihrer Grenzgebiete, herausgegeben Jahre in Anspruch genommen hat, wird zum erstenmal der sozialwissenschaftliche Zeitschriftenmarkt systematisch dar gestellt. Das Buch enthält die Zeitschriften auf folgenden Gebieten: Theoretische und praktische Sozialökonomie (Wirt schaftskunde und Politik der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, des Bergbaues, Verkehrs- und Ausstellungswesens, Handels- und Zollwesens, des Gewerbes und der Industrie, des Geld-, Kredit-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesens), Soziologie, Sozial politik (Arbeiterschutz und Versicherung, Organisationen der Arbeitgeber und -Nehmer, Streiks, Arbeitslosigkeit und -Ver mittelung, Mittelstandspolitik, Wohnungs- und Bauwesen, soziale Medizin, Frauenfrage, Genossenschasts-, Armen- und Fürsorgewesen und Wohlfahrtspflege), Finanzwissenschaft und -Politik, Sozial- und Wirtschaftsstatistik, Kolonialwefen, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kriminologie, Wirtschaftsrecht, Handels- Wissenschaften, Technik, Wirtschaftsgeographie und Sozial-Philo- sophie. Die Angaben umfassen: Den genauen Titel des Blatts, Namen und Adresse des Herausgebers, der Redaktion, des Ver legers, das Format, die Erscheinungsweise, Umfang, Preis, Auflagehöhe, die Höhe des Honorars für Beiträge und endlich eine streng objektive Charakteristik des Blattes aus der Feder seines Herausgebers, umfassend die Geschichte, Tendenz und Einrichtung. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die sozialwissenschaftlichen Zeitschriften von Jahr zu Jahr in ständiger Zunahme begriffen sind. Liest man z. B. die Bibliographie der allmonatlich er scheinenden »Blätter für die gesamten Sozialwissenschaften, durch, der ein Verzeichnis der neu erschienenen Zeitschriften vorangeht, so findet man monatlich durchschnittlich acht bis zehn neuerschienene Blätter verzeichnet. Dieser Unübersehbarkeit des Zeitschriftenmarktes, die oft dazu beiträgt, wichtige Artikel ganz zu übersehen, ist nur durch eine Zusammenstellung der bisher vorhandenen Zeitschriften abzu helfen. Und zwar muß diese Zusammenstellung eine doppelte sein: einmal eine Zusammenstellung des Inhalts — diese Aufgabe fällt den monatlich erscheinenden Blättern für die gesamten Sozialwissenschaften zu —, zum zweiten aber eine Zusammenstellung ihrer Titel. Diesem Zwecke soll der in der Anmerkung erwähnte Zeitschriftenführer dienen, der durch periodische Nachträge ergänzt wird. Dadurch ist es jedem, der sich für irgend ein Problem interessiert, möglich, sich zunächst über die Zeitschriften, die dieses Problem behandeln, zu unterrichten. Dadurch, daß bei vielen Zeitschriften Angaben hinzugefügt sind, die ihren hauptsächlichen Inhalt kurz charakterisieren, wird es dem Suchenden leicht möglich sein, schon aus der bloßen Titelangabe zu erkennen, ob sich die Zeitschrift für seine Zwecke eignet oder nicht. Aber der Zeitschriftenführer ist noch in anderer Hinsicht von Bedentung. Viele Schriftsteller wählen sich für ihre Artikel, infolge Unkenntnis der einschlägigen Verhält nisse, ganz falsche Zeitschriften aus; der Redaktion entsteht dadurch unnötige Mühe; für die Schriftsteller aber ist es ärger lich, einen Artikel zurück zu erhalten. Diese Mängel soll der Führer beseitigen. Hat jemand über ein sozialwissenschastliches Problem etwas geschrieben, so braucht er nur im Schlagwortverzeichnis nachzusehen, in welche Abteilung dieses Problem fällt, und er findet dann in dieser Abteilung sämtliche Zeitschriften mit genauer Angabe der Redaktionsadressen und des Honorars verzeichnet. In dem Führer sind die hauptsächlichsten sozialwissenschaft lichen Zeitschriften sämtlicher Kulturländer (Deutschland voll ständig) verzeichnet. Dabei ist der Begriff der sozialwissenschaftlichen Zeitschrift sehr weit gefaßt, was die Brauchbarkeit des Buches sehr erhöht. Es enthält z. B. auch die wichtigsten juristischen und technischen Zeitschriften, soweit sie vom sozialen Gesichtspunkte aus beachtenswert sind. Zweifellos kann das Buch dazu beitragen, die Benutzung der sozialwissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur rationeller zu ge stalten, indem es Mühe und Zeit erspart. im Aufträge des internationalen Instituts für Sozial- Bibliographie zu Berlin von vr. P. Dienstag. 364 Seiten. Berlin 1909, ^V. 50, Spichernstr. 17, Bibliographischer Zen- tral-Verlag. Preis 10 ^ 50 -H. 562