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Kleine Mitteilungen« Zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Ver öffentlichungen tn Lsterreich. — Die amtliche »Wiener Zeitung« bringt in ihrer Nr. vom 6. August nachstehende Bekanntmachung: Das Justizministerium hat unterm 18. v. M. folgenden Erlaß zur Durchführung des Internationalen Abkommens vom 4. Mai 1910 betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Ver öffentlichungen hinausgegeben: »Das Ministerium des Innern hat in Durchführung des Artikels 1 des Internationalen Abkommens vom 4. Mai 1910, R.G. Bl. Nr. 116 aus 1912, die Polizei-Direktion in Wien als Zentralstelle zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Ver- öffentlichungen für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder bestellt. Dieser Zentralstelle, die ihre Tätigkeit bereits begonnen hat, obliegt» 1. die Sammlung aller Nachrichten, die die Ermittlung und Bekämpfung derjenigen Handlungen erleichtern können, die sich als Zuwiderhandlungen gegen die inländische Gesetzgebung durch unzüchtige Schriften, Zeichnungen, Bilder oder Gegenstände dar- stellen und deren Tatbestandsmerkmale einen internationalen Charakter haben; 2. die Lieferung aller Nachrichten, die geeignet sind, die Ein- fuhr der im Punkt 1 bezeichnet«»» Veröffentlichungen oder Gegen- stände zu hindern, ihre Beschlagnahme zu sichern oder zu be- schleunigen, alles innerhalb der inländischen Gesetzgebung; 3. die Mitteilung der Gesetze, die mit Beziehung auf den Gegenstand des Abkommens im Inland erlassen sind oder noch erlassen werden; 4. die Mitteilung der Strafnachrichten über Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen der im Punkt 1 bezeichneten Art an die gleichartigen Behörden der anderen Vertragsstaaten. Als Lokalbehörde obliegt der Zentralstelle hinsichtlich des Wiener Polizeirayons überdies» а) die Evidenthaltung aller Personen, die wegen Verbreitung oder Ankündigungen unzüchtiger Erzeugnisse gerichtlich be- straft oder sonst beanstandet wurden, d) die Evidenthaltung aller jener Geschäftsleute, wie Buch händler, Drucker, Ansichtskartenhändler, Kunstverleger, Hausierer, die im Verdachte stehen, unzüchtige Erzeugnisse zu vertreiben, o) die Durchführung aller das gegenständliche Gebiet be rührenden Amtshandlungen im Wiener Polizeirayon, ins besondere solcher internationalen Charakters, abgesehen von jenen, welche die Preßstaatsanwaltschasr durch die Preß- polizei unmittelbar durchführen läßt, б) die Überwachung aller Geschäftsauslagen bezüglich der Schaustellung unzüchtiger oder auch nur anstößiger Bilder, Bücher, Gegenstände usw. und die Vornahme der bezüg lichen Amtshandlungen unter Mitwirkung der Polizei- Kommissariate, e) die tunlichste Überwachung der in den Tagesblättern und illustrierten Journalen erscheinenden verdächtigen Ankün digungen, sowie k) die Evidenthaltung der gerichtlich verbotenen Druckschriften unzüchtigen Charakters. Die Polizei-Direktion führt als Zentralstelle zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen die abgekürzte Bezeichnung: Z. g. P. (Zentralstelle gegen Pornographie). Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften werden angewiesen, im Rahmen ihres Wirkungskreises die Tätigkeit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen tunlichst zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaften werden angewiesen, in den Straf sachen wegen unzüchtiger Veröffentlichungen, wenn die Handlung internationalen Charakter besitzt, im Falle der Verurteilung eine Ausfertigung der Strafkarte, in den Fällen der §§ 492 und 493 St.P.O. aber eine Abschrift des rechtskräftigen Verbots erkenntnisses ohne Gründe der Zentralstelle unmittelbar einzu- senden. Die Einsendung obliegt der Staatsanwaltschaft am Sitze des erkennenden Gerichtshofes.« Patentgesetz «nd Warenzeichengesetz. — Wie verlautet, dürften voraussichtlich noch in diesem Jahre Entwürfe zu einem Patentgesetz und einem Warenzeichengesetz veröffentlicht werden, um den beteiligten Kreisen Gelegenheit zu geben, zu der von der Reichsregierung gewählten Neugestaltung der geltenden Ge setze Stellung zu nehmen. Die Vorarbeiten für ein neues Patent gesetz liegen bereits eine ganze Reihe von Jahren zurück. Zu Be ginn dieses Jahres begannen kommissarische Beratungen über das Warenbezeichnungsrecht zum Zweck einer Neugestaltung des gel tenden Gesetzes. Es war ein engerer Kreis rechtskundiger und in der Praxis erfahrener Sachverständiger zugezogen, mit dem ins- besondere die Fragen des Schußes nicht eingetragener Waren zeichen, die Anmeldung von Warenklassen, die Einführung des Aufgebotverfahrens und der Schutz der Kollektivmarken erörtert wurden. Nachdem diese Beratungen abgeschlossen waren, ist ein Entwurf eines neuen Warenzeichengesetzes aufgestellt, der dem nächst zusammen mit dem für ein Patentgesetz den beteiligten Verkehrskreisen bekanntgegeben werden soll. Von der an den Entwürfen geübten Kritik wird es abhängen, wann die end gültigen Gesetzesvorlagen dem Reichstage zugehen können. »Sphynx«, Verein jüngerer Buchhändler Hamburg- Altonas. — Der Vorstand der Sphynx schreibt uns: Wir bitten wiederholt und dringend, sich zur Teilnahme an der 50-Jahr-Feier unseres Vereins schon jetzt zu melden, damit etwaige Wünsche betr. Tischordnung usw. berücksichtigt werden können. Besonders bitten wir auch die befreundeten buchhändlerischen Vereine um Angabe der Anzahl und Namen ihrer Abgeordneten. Die Vorbereitungen schreiten rüstig weiter. — Für die Festschrift haben die Hamburger Schriftsteller Gustav Falke, Otto Ernst, Wilhelm Poeckh, Gerh. Seeliger, Engels, Beil usw. literarische Beiträge gestiftet, W. Poeckh außerdem eine neue Komödie,die in Buchhändler kreisen spielt und gelegentlich des Festes zur Uraufführung gelangt. Für die Helgolandfahrt sind nahezu genügend Teilnehmer an gemeldet. Ev. ermäßigt sich der Preis der Rückfahrkarte von 18 -680 H auf ca. 10 -6. Auch für diese Abteilung des Programms, die be sonders den Inländern eine willkommene Gelegenheit sein wird, eine Seefahrt zu machen, ist umgehende Anmeldung vonnöten. Die Hafenrundfahrt zeigt alle Teile der großartigen Hafenanlagen mit den riesenhaften Schleusen, Kränen, Werften und der internationalen Handelsflotte, die gerade um die Zeit des Festes aus mindestens 200 Schiffen bestehen wird. Dann der Elbtunnel, dieses Meisterwerk deutscher Technik; schließlich Hagenbeck usw. Etwaige Briefe sind an den Vorstand der Sphynx, Hamburg, Steinhoeft 3, zu richten. Pädagogisches Preisausschreiben. — Die Kommission zur Beurteilung der Preisarbeiten im Schulaufsichtsbezirk Leipzig II hat für das laufende Jahr folgendes Thema zur Bearbeitung gestellt: »Die Jugendlektüre, ihre Bedeutung, Erläuterung und Verbreitung durch die Schule«. Preis 100 ^6 aus den Mitteln der Speck von Sternburgschen Stiftung. Die Arbeiten sind unter den üblichen Bedingungen und mit Kennwort ver- sehen bis zum 31. Dezember 1912 beim König!. Bezirksschul, inspektor für Leipzig II einzureichen. Ein Prentzifcher Landesverband Gabelsberger-Steno graphen mit dem Sitz Berlin ist gegründet worden. Solche Landesverbände bestehen bereits in Bayern und in Sachsen. Vorsitzender des neuen Landesverbandes, der etwa 1000 Vereine und 30 000 Mitglieder umfaßt, ist der bekannte Strasrechtslehrer an der Berliner Universität Reichstags- und Landtagsabgeordneter Geh. Justizrat Prof. vr. v. Liszt. Personalnachrichten. Christian Rogge -s-. — In dem Zuge Gießen—Limburg ist am 6. August der Generalfuperintendent Ino. Rogge aus Koblenz plötzlich verschieden. Literarisch ist er mit verschiedenen Predigtsammlungen und biographischen Schriften: »Th. Carlyle« (1895), »Der irdische Besitz im Neuen Testament« (1897), »Nimm und lies« (1899), »Mose und Christus« (1900), »Religiöse Charaktere aus dem 19. Jahrhundert« (1908), »Federzeichnungen zur Berg predigt« (1911) u. a. hervorgetreten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. 1199