Volltext Seite (XML)
1198 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72, 6. Juni. kommt dem Abonnenten in Coblenz 9 Thlr. 3 Sgr. oder fast 16 Fl. zu stehen, wovon 1 Fl. Frankfurter Stempel, 2 Thlr. 3 Sgr. preußischer Stempel, 2 Thlr- 5 Sgr. Postaufschlag. Der Beschluß der Versammlung in dieser Frage lautete: „Es ist Pflicht der deutschen Volksvertretungen sowie der Presse selbst, auf Abschaffung des Zeitungsstempels in allen deut schen Staaten zu dringen." Dieser Beschluß soll durch den Ausschuß an die Volksvertre tungen und seinerzeit auch an die Zollvereinsconferenz gebracht werden. Ein weiterer Beschluß, auf des vr. Max Wirth aus Frank furt Antrag gefaßt, ging dahin: „Der Journalistentag beschließt, den Ausschuß zu bevoll mächtigen, die Nachfrage nach und das Angebot vonRedacteuren bei sich zu centralisiren, und von Zeit zu Zeit in der Presse be kannt zu machen, daß alle Zeitungsverleger, welche Redacteure suchen, und alle Personen, welche Beschäftigung bei Redactionen suchen, ihren Wunsch dem Ausschuß mittheilen sollen, welchem Vorbehalten bleibt, eine Vertrauensperson mit dem diesfallsigen Briefwechsel zu beauftragen." Endlich ward noch über die so wichtige, aber auch schwierige Materie einer im genossenschaftlichen Wege für Journalisten zu erzielenden Versicherung sowohl bei Lebzeiten (Altersversorgung) als nach dem Tode (Lebensversicherung) von Hrn. Giebe aus Frankfurt ein sehr interessanter Vortrag erstattet und ein genau ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt. Da dieser, nach Beschluß der Versammlung, vollständig zur Kenntniß der Mitglieder gebracht, folglich auch der Oeffentlichkeit preisgegeben wird, so sei hier nur so viel bemerkt, daß der Entwurf von einer unter den Jour nalisten selbst zu gründenden Altersversorgungs- und Lebensver sicherungsanstalt (woran vielleicht Mancher beim ersten Anblick jenes Vorschlags denken möchte) gänzlich absieht, vielmehr die Anlehnung an eine oder mehrere der bestehenden Versicherungs gesellschaften (vorbehaltlich welche) empfiehlt, dagegen das genos senschaftliche Element insofern zu Gunsten der Sache wirksam gemacht sehen will, als durch eine gegenseitige Verbürgung, zu gleich unter Mitbelheiligung der Verleger, billigere Versicherungs bedingungen für die Mitglieder dieser Genossenschaft erzielt wer den sollen. Die Versammlung beschloß, nachdem sie noch zwei in ihrer Mitte befindliche Sachverständige gehört hatte, welche den Plan billigten, die Niedersetzung einer Commission, welche im Einver nehmen mit dem ständigenAusschuß, nachvorheriger Mittheilung des Entwurfs sowohl an die Mitglieder des Journalistentags als an die Versicherungsgesellschaften, und nach Einholung der Gut achten dieser letztern, unter Berücksichtigung solcher, mit einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen berechtigt sein soll. Die aus diesen Vorarbeiten entstehenden Kosten trägt der Verein. Dies die wesentlichen Beschlüsse der Versammlung vom 22. Mai. Dieselbe« haben in der Presse, nicht der deutschen allein, sondern auch der ausländischen, namentlich der französi schen, anerkennende Würdigung gefunden. Es steht zu hoffen, daß die Haltung, welchederersteDeutscheJournalistentagbeobach- tet hat, und der Eifer, womit er die Interessen der Tagespresse und der Tagesschciftsteller nach allen Seiten hin ins Auge gefaßt hat, ihm Freunde gewonnen, die etwa noch gegen ihn herrschen den Vorurtheile zerstreut und die so wünschenswerthe Bethei ligung einer recht großen Zahl von Zeitungen und Zeitschriften an dieser für das Gedeihen der Tagespresse unstreitig sehr er sprießlichen Vereinigung die Wege gebahnt haben werde. Miöcellen. Frankfurt a. M., 1. Juni. In dem gediegenen Berichte, welchen Ihre Nr. 70 über den Io urnali sten tag zu Eisenach bringt, ist erwähnt, daß die Commission von Fachmännern am Bundestage sich in Betreff der Entlehnung vonArtikeln aus Zei tungen dahin beschicken habe, es sei hierin nicht mehr zu thun als die namentliche Anführung des Blattes, dem entlehnt wird, streng zu fordern. Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes für alle Zeitschriften, erlauben Sie mir den Bericht in dieser Be ziehung zu vervollständigen. Der §.4. des Bundesgesetzentwurfs zweiter Lesung gestattet: „den Abdruck von einzelnen Leitarti keln und Correspondenzen aus einer Zeitung in die andere", und bestraft die Unterlassung der Quellenangabe der Artikel und Tele gramme auf Verlangen des Zeitungseigenthümers mit einer Geld strafe bis zu zwanzig Thalern. Das Wort „einzelne" ist aber aus wohlerwogenen Gründen gesetzt worden. In den Protokollen der erwähnten Commission lesen wir aufSeite 32: „Es sei nicht zu gestatten, daß eineZeitung fortgesetzt und systematisch alle oder gewisse Kategorien von Originalartikeln einer andern abdrucke, z. B. alleLeitarlikel, oder eine fortlaufende Kammercorrespondenz u. dgl. m. Der Abdruck sei vielmehr nur hinsichtlich einzelner Artikel zu gestatten; zu bestimmen wie viele, müsse in ooaorsto dem richterlichen Ermessen überlassen werden.," Diese Ansicht, vom Badischen Bevollmächtigten ausgesprochen, ward von dem Bayerischen, Württembergischcn und Hessischen weiter ausgeführt: „Zeitungsartikel dürfe man nicht fortlaufend und systematisch ab- drucken". Dies ward mit Stimmenmehrheit angenommen, und bildet somit die Grundlage des tz. 4. Daß Feuilletons-Ar tikel hierbei nicht mit inbegriffen seien, vielmehr für dieselben das Verbot des Nachdrucks als die allgemeine Regel zu gelten habe, ward einstimmig beschlossen (Se. 35 der Protokolle). Der Gegenstand dieser Erläuterungen mag wichtig genug für dieJour- nalistik sein, um durch Ihr geschätztes Organ allgemein bekannt gemacht zu werden. vr. Ludwig Braunfels. Aus München. Ueber die Production von Zeitungen und Zeitschriften in München bringt die Isar-Zeitung folgende stati stische Mittheilungen. Es erscheinen gegenwärtig 48 verschiedene Zeitungen und periodische Zeitschriften hier in München. Zwei hiervon sind bei der kurzen Zeit ihres Bestehens bei nachstehender Berechnung außer Ansatz geblieben wie die augenblicklich wegen Ver tagung des Landtags unterbrochenen Gesetzblätter und Kammerver handlungen, so daß nur 46 in Betracht gezogenwucden. Von diesen 46 befassen sich 11 mit Politik, 5 mit Kunst und Gewerbe, 5 mit wissenschaftlichen Fächern, 4sind humoristischen, 3 belletristischen, 3 pädagogischen Inhalts, 3 bringen nur Annoncen und Marktbe richte, 2 zählen zu den kirchlichen Erbauungsschriften und 10 Blät ter dienen ausschließlich zur amtlichen Publikation. Es erscheinen hiervon 7 monatlich Imal in 24,500 Exemplaren, 2 „ 2mal „ 1,800 ,, 15 wöchentlich Imal ,, 45,600 3 ,, 2mal ,, 6,500 2 „ 6mal „ 11,IM 10 „ 7mal „ > 61,450 7 in unregelmäßiger Folge 15,250 // so daß die Auflage aller . . . 166,200 Exemplare beträgt, woraus sich die Zahl der auf das Jahr treffenden Zeitungsnum mern zu 30,205,600 berechnet. Von Charles Dickens' neuem Roman: „Unser gegen seitiger Freund", sind schon am zweiten Tage nach dem Erscheinen der ersten Lieferung über 40,000 Exemplare verkauft worden.