Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borats gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 150. Leipzig. Montag den I. Juli >912. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Mit der vorliegenden Nummer wird das Börsenblatt denjenigen Beziehern, dis einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des Börsenvereins gerichtet haben, erstmalig durch das Postzeitungsamt zugestellt. An der bisherigen Verpflichtung der Bezieher des Börsenblattes, Mitglieder wie Nichtmitglieder des Börsen vereins, Nichtbuchhändlern das Blatt nur mit Genehmigung des Borstandes, und solchen Buchhändlern, deren Aus schließung aus dem Börsenverein oder über die die Berhängung der Maßregeln des Börsenoereins beschlossen wurde, über haupt nicht mitzuteilen, wird durch die Einführung der Postüberweisung nichts geändert. Auch bei der Zustellung des Börsenblattes durch die Post erfolgt die Lieferung mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, diese an Mitglieder, Nichtmitglieder und Nichtbuchhändler jederzeit unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Abonnements betrages, nicht aber der Überweisungsgebühr, einstellen zu können. Die weitere Lieferung des Börsenblattes durch die Geschäftsstelle an ausgeschlossene oder zur Ausschließung vorgemerkte Mitglieder ist durch ß 10b und o der Satzungen verboten. Der Vorstand hofft, daß die Postüberweisung, die ja eine wesentliche Verbilligung des Bezuges des Börsenblattes bedeutet, eifrige Benutzung finden möge; er darf aber diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, um den Beziehern die übernommenen Pflichten ins Gedächtnis zurückzurufen und sie vor etwaigen Verstößen gegen diese und ihren Folgen ernstlich zu verwarnen. Außerdem hat die diesjährige Hauptversammlung den Vorstand ausdrücklich ermächtigt, sofort ohne Be fragen einer Hauptversammlung auf Grund des tz 21 Ziffer 12 der Satzungen alle ihm sachgemäß erscheinenden Maßnahmen zu treffen, falls sich aus der Überweisung des Börsenblattes durch die Post Unzuträglichkeiten ergeben sollten. Leipzig, den 1. Juli 1912. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler r» Leipxig. Karl Siegismund. Georg Kreyenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur Kenntnis gebracht, daß die Bibliothek des Börsenvereins und das Lesezimmer vom 15. Juli bis mit 3. August d. I. geschlossen bleiben. Ausleihungen von Büchern finden während dieser Zeit nicht statt. Leipzig, den 1. Juli 1912. Geschäftsstelle des Börsen» ereius der deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Orth, Syndikus. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Suchhandels. Witgetcilt von der I. C. Hinrichk scheu Buchhandlung.) " — die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht ausgedruckt, s vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, d — das Werk wird nur bar gegeben. o vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. u.nm. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Buchhandlung Amvr. Opitz Nachs. in Wien, s Luttor, Or. Frz. I.: Liblta Laupsrum. Studie zur Herstellg. e. inneren Systems. Mit dem Texte der in der Wiener k. k. Hosbibliothek ausbewahrten Handschrift u. m. e. Lichtdr. Hrsg. <128 S.) Lex.-8». '12. 3. bü BSrsenilatt für dm Deutschen Buchhandel. 7g. Jahrgang. IV3S