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^ 142. 21. Juni 1912. Nichtamtlicher Teil. vvrsendlatt f. d. Llschn. Buchhandel. 7581 vor dem Borwurf in Schutz, dos; er Schundliteratur ver treibe. Der Schund und Schmutz werde hauptsächlich von kleineren Winkelgeschäften, Schreibmaterialienhandlungen und Kolportagebuchhändlern vertrieben. — Nachdem noch Herr Kauf- mann Siebenfreund.Danzig das Wort ergriffen hatte, wurden die Verhandlungen von dem Vorsitzenden geschlossen. Pfefferkuchen-Poesie und 8 184 des Ltrafgefetzbrrches. — Eine Anklage gegen 36 kleine Händler, Händlerinnen des Weihnachtsmarktes, Bäcker und Konditoren wegen Feilhaltens von Pfefferkuchen mit unsittlichen Sprüchen wurde am l5. Juni in Berlin vor der 6. Strafkammer des Landgerichts I verhandelt. Die mit allerlei Berschen versehenen Pfefferkuchen sind in Berlin seit vielen Jahren zur Weihnachtszeit ein beliebter Handels artikel; neuerdings geht die Polizei gegen diese Schöpfungen der Pfefferkuchen. Poeten vor, soweit sie nach ihrer Ansicht einen zweideutigen oder direkt anstößigen Charakter haben. In Fluß ist die Sache gekommen durch die Anzeige einer Mutter, die darüber empört war, als sie hörte, daß ihre Kinder sich über solche anstößigen Inschriften auf Pfefferkuchen unterhielten und ihre Ge- danken darüber austauschten. Es handelte sich meist um ganz alte Berliner Pfesferkuchenverse, die allerdings recht kräftig waren und meist amourösen Charakter hatten, woran sich aber bisher niemand gestoßen hatte. Sämtliche Angeklagten suchten darzulegen, daß sie sich bei dem Feilhalten dieser Pfefferkuchen absolut nichts Böses gedacht hätten, um so weniger, als solche »drolligen« Verse mit Berliner Schlagworten schon seit vielen Jahren (»schon seit Friedrichs des Großen Zeiten«) unbeanstandet geblieben seien. Sie betonten ferner, daß sie zur Weihnachtszeit keine Zeit hätten, um sämtliche Pfefferkuchen einer literarischen Zensur zu unter- werfen, und meinten, daß ein normaler Mensch an diesen Versen unmöglich Anstoß nehmen könne. Auch bezüglich zweier anderen Sprüche, die etwas heikler klingen, und bezüglich einiger Marzipansachen mit bildlichen Darstellungen bestritten die An- klagten, daß ihnen das Bewußtsein innegewohnt habe, es könnte sich um etwas Unsittliches handeln. Trotzdem lehnte das Ge richt die Anträge der Verteidiger auf Freisprechung ab und verkündete nach l'/z ständiger Beratung folgendes Urteil; Dre Inschriften auf den Pfefferkuchen seien fraglos unzüchtiger Natur, denn sie enthielten ganz unzweideutige Anspielungen. Dies wolle aber das Gesetz vermeiden. Die Angeklagten seien sich auch sicherlich bewußt gewesen, was die Verse bedeuteten; das gehe schon aus den gezwungenen Erklärungen hervor, die sie darüber gegeben hätten. Wenn sie auch nicht gewußt hätten, daß die Fabrikation und der Verkauf solcher Sachen unter das Straf gesetz falle, so könne sie dieser Umstand doch nicht entschuldigen. Auch die Darstellung in Marzipan habe das Gericht für unzüchtig angesehen. Die Angeklagten seien deshalb mit Aus nahme von dreien verurteilt worden; bezüglich dieser habe das Gericht den Sachverhalt noch nicht für genügend aufgeklärt gehalten. Bei dem Strafmaß sei das Gericht der Ansicht ge- wesen, daß die Verse weniger als die unzüchtigen Darstellungen in Marzipan zu bestrafen seien. Insofern habe eine kleine Differenzierung der Strafen erfolgen müssen. Es sei deshalb gegen die erste Gruppe auf je 10 Mark, gegen die zweite auf je 30 Mark Geldstrafe erkannt worden. Gegen die drei besonders erwähnten Angeklagten sei Vertagung erfolgt. LadendorfS Reise-Leihbibliothek. — Uber dieses den Reise- literatur-Verlegern großen Abbruch verursachende Unternehmen, das von einer im Dezember 1909 (damals mit einem Stamm kapital von 100000 ^) gegründeten Gesellschaft m. b. H. zum Schaden des Buchhandels mit Hilfe der Hoteliers zur Ausführung gebracht worden ist, bringe» die »Leipziger Neuesten Nachrichten« folgende Reklamenotiz: »Ein sonder barer Wagenzug passierte gestern einen Teil unserer Stadt. Der Zug berührte die Apelstraße, Berliner Straße, Pfaffendorfer Straße, Promenade, Augustusplatz, Hauptbahnhofs-Vorplatz. Von hier aus fuhren die verschiedenen Rollwagen nach den einzelnen Bahnhöfen. Auf zehn großen Speditionsrollwagen wurden über 1000 Kisten, die die seit einigen Jahren eingeführte Ladendorfs Reise-Leihbibliothek enthielten, nach den Bahnhöfen ge bracht, um an die Bestimmungsorte der verschiedenen Abonnenten dieser Bibliothek zugeführt zu werden. Uber ^ Million Bände Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. dieser Bibliothek befinden sich jetzt in ganz Deutschland im Verkehr, j Es wird das Erscheinen der neuen Ausgabe 1>»l2/l3 bei dem ! reisenden Publikum gewiß mit Freuden begrüßt werden. Die Bücher der Ladendorfs Reise-Leihbibliothek sind in einigen Tausend Hotels in Deutschland erhältlich und können von jedem Reisenden für den billigen Preis von 10 H Leihgebühr gelesen und dann überall wieder zurückgegeben werden. Das Pfand für das Leihen eines Buches beträgt 1 Es wird auch dieser Be trag bei Rückgabe des Buches zurückerstattet.« Aus der oben mitgeteilten Menge der zur Verfügung stehenden Leihbände läßt sich der Schaden, der besonders dem Bahnhofsbuchhandel und Sortimentsbuchhandel, dann aber auch den Verlegern zu* gefügt wird, ermessen. Eine Mahnung seinerzeit im Börsenblatt (1910, Nr. 107), geschlossen gegen diese neue Schädigung zu handeln, ist ohne Erfolg geblieben. DaS Wegziehen von Mitaugestettte«. — Bor dem Kauf mannsgericht zu Leipzig klagte ein Handlungsgehilfe, der von seinem Chef ohne Kündigung entlassen worden war und nun sein Gehalt bis zum Ablaufe der gesetzlichen Kündigungsfrist ver langte. Die beklagte Firma begründete die Entlassung damit, daß der Kläger schon längere Zeit mit der Absicht umgegangen sei, bei einem Konkurrenten in Stellung zu treten, tatsächlich habe er jetzt auch dort eine Stellung angenommen. Noch während seines Dienstverhältnisses bei der beklagten Firma soll der Kläger zwei andere Angestellte veranlaßt haben, zu kün digen und zur Konkurrenz überzugehen. Beide sind auch dort eingetreten. Bei einem dritten Angestellten soll der Kläger mit seinem Versuche, ihn für die Konkurrenz zu gewinnen, allerdings keinen Erfolg gehabt haben. Das Kaufmannsgericht steht auf dem Standpunkte, daß in einem derartigen Verhalten ein gesetz lich genügender Grund zur kündigungslosen Entlassung zu er blicken sei, denn es verstoße gröblich gegen die kaufmännische Treue, die von einem Handlungsgehilfen gefordert werden müsse. Büche», «at«wge «rw. für B«chhS«dlerr Olswevti 48. Zo. 35 8. 424 Ara. 8°. 66 8° VOO Arn.^ ^ l 8. L^uäio 94. 8«. 3S 8. 1182 Nr»/ I'IsisokniMxeixi»-,!;« 2S, IVorlro aus vorsobieäonen IVissonsSsbieten. — ^.ntiqu.-Lataloß dlr. 264 von Silvio Doooa in kow, Via Bontanolla cki Dorslress Nr. 27. 8°. 36 8. 628 Aro. Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Begründet von Dr. Josef Ettlinger. Herausgegeben von Dr. Ernst Heilborn. Verlag von Egon Fleischet L Co. in Berlin. Lex.-8°. Sp. 1261—1322 m. 1 Porträt Inhalt: Paul Joh. Arnold, Goethes Novellenbegriff. — Felix Poppenberg, Die Ahnen des Rosenkavaliers. — Heinrich Spiero, Börries, Freiherr von Münchhausen. — Karl Strecker, Nietzsche und seine Schwester. — Lulu von Strauß und Torney, Memoirenwerke. ^Vsrlrs aus vsrsolrisäsnsn ^VisssnsKsdistsn. — ^ntigu.-Latalox Ar. 15 von IV. Botb, Aaelrk. Uax Bn^sl in Nünotren, l'tiorosisnstrassg 4. 8°. 76 8. 1935 Arn. Latalox Ar. 479 von B. BrisäläuäsrLSolin in Berlin dH 6, Larlstrasse 11. 8". 46 8. . O a m b 6 r a Baris. VI«, 7 rus Danton. 8°. 100 8. 3279 Arn. Mitteilungen für Buchhandlungsreisende, herausgegeben von Häusler L Teilhaber in Stuttgart. 10. Jahrgang, Nr. 2, Juni 1912. Gr.-8°. S. 17—32. Inhalt: Ein neues, modernes und billiges Handbuch. — »Wunder«. — Allerlei Wissenswertes. — Anzeigen. ^an^Ar/b^ 1. °/uni ^1912? ^8.^81—96^^'^ 989