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1846 Börsenblatt s. d. Dtschn. vuchhander. Nichtamtlicher Teil. 35, 12. Februar 1912. Westde«tsche verla«Sgesellschaft m.b.H, Wiesbaden. 1872,78 s.v? 6 xsb. 7 60 *I>L8 Osutsod^ I^Lnätiaus. ^rebitölrtur — Illnsnäskoration^ii — 6ärt.6n. 6sd. 15 *HinL6: krLtldi8obs8 ^.u8^uukt3l)uo1i kür 6ä.rknsr, 63.rk6vb68lt26r uvä Vsr^Liruv^sll. 6 *»Ü6liv1iu1t.ur«, I1Iu8drisrt6 2sil8eürikt cksr 6s8g1l8ob3.kt k. 3eim- lrulrur s. V. ^äbrl. 12 8skds. 6 *1-aväb8.u3 u. Vills» 3 ^sunuklLLku k'rükjLbr 1912: Eixsubeim ck. NiltelslaocksK. 3 OriAlbck. 4 *6sstr: vg.3 sixsos uock 66in Oartso. 6 OriZbcl. 7 60 ^ 61.-70. ^08^6. 1 ^ WestdeutscheVerlagSgesettschaft m.b.H.inWiesbaden ferner: 3 stzb.^4 Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abt. 146, 6. 263/12. vom 31. Januar 1912, ist die Beschlagnahme aller Exemplare der in Wien erscheinenden, in Berlin-Mitte ver breiteten Nr. 1 vom 6. Januar und Nr. 2 vom 13. Januar 1912 der periodischen Druckschrift »Pschütt«, auf Grund der §§ 184*, 40, 41 St -G.-Bs., § 94 St.-P.-O. angeordnet, da beide Nummern als unzüchtige Schriften anzusehen sind. 38. I. 86/12. Berlin, 2. Februar 1912. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3924 vom 9. Februar 1912.) Nichtamtlicher Teil. Zur Frage der Autoren- und Verlegerkammer. Von Victor Blüthgen. Herr Victor Blüthgen hat, ebenso wie Herr Friedr, Huth, der in einer späteren Nummer zu Worte kommen wird, in dankenswerter Weise unserer Einladung, sich zu der in Nr, 20 u, 2> ds. Bl, abgedruckten Denkschrift be treffend die Einrichtung einer Deutschen Autoren- und Verlegerlammer von vr. Walter de Gruyter zu äußern, Folge geleistet. Mit den Ausführungen des feinsinnigen Dichters und streitbaren Kämpen für das Recht des Schrift stellers ist freilich der Boden ruhiger, sachlicher Erörterungen, aus den Herr vr. de Gruyter seine Vorschläge gestellt hat, verlassen worden, da sür Herrn Blüthgen anscheinend die ge schäftliche Gerissenheit des Verlegers eine ebenso feststehende Tatsache ist wie die Weltsremdheit und der reine Sinn seiner schrislstellernden Zeitgenossen. Das anmutige Bild des Ver legers, der aus den Schädeln seiner Autoren Champagner trinkt, gehört indes ebensowenig der Wirklichkeit an, wie die sinnige Vorstellung von dem hungernden Poeten im dürftigen Dachstübchen, nahe dem Himmel, obwohl ihre suggestive Kraft nicht ohne Einfluß auf unsere Urheber- rechtsgesetzgebung wie aus richterliche Entscheidungen in jägern und jenen Handlungsreisenden in Literatur, die ihren Kollegen in Glanzwichse oder Leibwäsche in nichts nachstehen, erzählen, wenn er nicht fürchten müßte, zum Schaden noch den Spott zu fügen. Wie viele Verleger verzichten aus ihr Recht, weil sie die Kosten der Klage noch hinterdreinwerfen würden und mit den vor Wände ihres Arbeitszimmers tapezieren könnteni Wenn aus seiten der Schriftsteller nicht ebenfalls der Wunsch vorhanden ist, die unlauteren Elemente zu bekämpfen und aus ihren Reihen auszustoßen, und von vornherein der Verleger aus die Anklagebank gesetzt wird — nicht weil er schuldig, sondern weil er Verleger ist —, so ist damit die erste und hauptsächlichste Voraussetzung für das Zustandekommen einer Autoren, und Verlegerkammer hinfällig geworden. Ob es aber im Interesse des SchristftellerstandeS liegt, die seitens des Verlags dargebotene Hand zurückzuweisen, wird hoffen», lich von anderer Seile — und wir rechnen hierzu insonder. objektiveren Würdigung der beiderseitigen Beziehungen er örtert werden, als sie in den untenstehenden Ausführungen zutage tritt. Red. Ich bin veranlaßt, mich zu der de Gruyterschen Denk schrift zu äußern, die jüngst an dieser Stelle veröffentlicht worden istj und ich bin da in der Tat einigermaßen kompetent als Vorsitzender des Deutschen Schriststellerverbandes : als Vorsitzender der Rechtsabteilung des Allgemeinen Schriftstellervereins. Speziell in letzterer Eigenschaft beherrsche ich ein Material an Streitfällen und Streit möglichkeiten, das sich im letzten Jahrzehnt heraus gestellt hat, von dem sich keiner einen Begriff machen kann, der nicht mit zu diesem Rechtsmstitut gehört. Diese Rechts abteilung ist unbeirrt durch gute und böse Gerüchte, durch Mißtrauen, Schmähungen und Verdächtigungen ihren Weg gegangen, in Vertretung der Rechte von jetzt bald 3000 Schriftstellern, vor allem gerade der meistgefährdelen, wehrlosesten; und es ist fast allein ihr zu danken, wenn man sich allmählich in Redaktionen und Verleger kreisen besonnen hat, daß es doch an der Zeit sei, andere Verkehrsnormen den sreien Schriftstellern gegenüber einzu- jühren, als sie bisher üblich geworden. Wenn es da jetzt noch nötig ist, in einem Jahre über 000 berechtigte Klagen von bedrohten und geschädigten Schriftstellern in die Hand zu nehmen, weil man auf der Gegenseite glattweg versagte wenn im Verlauf von zehn Jahren 150 000 ^ sür Schriftsteller nur durch energisches Eingreifen eingebracht weiden konnten, die ihnen ohne das rechtswidrig vor enthalten worden wären, so spricht das Bände. Dabei kommt noch in Betracht, daß die Forderungen unter 20 ^ und die an notorisch zahlungsunfähige Verleger, von denen abgesehen wurde, nicht eingerechnet sind. Wieviel Un gerechtigkeit und Schikane mag überdies still hinuntergeschluckt sein! Wie gewissenhaft wir geprüft haben, ergibt sich daraus, daß wir nur zwei Prozesse verloren haben in den bezeichneten Jahren; ob zu Recht, steht dahin. Verhältnismäßig schlimmere Erfahrungen noch scheint der Schutzverband deutscher Schriftsteller gemacht zu haben, der jetzt nach dreijähriger Wirksamkeit 600 Personen vertritt: er hat in dieser Zeit 250 Streitfälle zu erledigen gehabt und 55 gerichtliche Entscheidungen herbeigesührt. Viel bessere Erfahrungen dürste der Akademische Schutzoerband auch nicht zu verzeichnen haben, dessen Statistik mir nicht vorliegt. Dabei hat bei diesen beiden Verbänden das Kostenrisiko der Autor zu tragen, nicht wie bet uns der Verein — es steht zu vermuten, daß da eine ganze Reihe von Fällen dieses Risikos wegen gar nicht vor den Richter gekommen ist. Und nun nehme man die Erfahrungen der außerhalb dieser drei Vereine stehenden Schriftsteller hinzu! Gegenüber diesem ungeheuerlichen, durch den Ausgang als berechtigt erwiesenen Klagematerial aus seiten der Schriftsteller — in wievielen Fällen haben Verleger und Redaktionen Veranlassung gehabt, ihr Recht gegenüber Autoren zu erkämpfen? Wir bitten den Deutschen Verleger oerein dringend, seine Gegenstatistik aufzumachen! Wir s wissen nur dies, daß er die Namen von ihr Recht ver-