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247, 22. Oktober 1912. Nichtamtlicher Teil. Mrs-nil-ti i. ». r»qn, »uchh-nd-i. 12871 in deren Hand es liegen wird, daß in die Ehrenämter nur Männer von hinreichender Sachkunde, unbestechlicher Gerechtig keit und hohem Verantwortlichkeitsgefühl berufen werden. ES muß daher auch im Interesse aller Beteiligten, der Prin zipale wie der Angestellten, liegen, von ihrem Wahlrechte Ge brauch zu machen und nur Vertrauensmänner zu wählen, die dieses Namens würdig und sich ihrer Verantwortung voll bewußt sind. Über den Umfang der Versicherungspflicht darf auf die Bekanntmachungen der Gemeindebehörden, Wie auf die Aus führungen im »Börsenblatt« Nr. 130 vom 7. Juni d. I. ver wiesen werden. Diese würden nach einer neueren Auskunft des Direktoriums der Neichsanstalt nur dahin zu ergänzen sein, daß auch Stcnotypiften, männliche wie weibliche, ver sicherungspflichtig sind. Die Voraussetzungen für die Wahlfähigkeit und Wählbar keit als Vertrauensmänner sind für Prinzipale wie für Ange stellte — für weibliche mit der bereits erwähnten Ausnahme — daß sie volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit be sitzen und daß sie mindestens ständig einen versicherungspslich- tigen Angestellten beschäftigen pder selbst versicherungspflich tig sind. Wahlberechtigt und wählbar sind aber auch die von der eigenen Beitragsleistung befreiten Angestellten, und zwar auf Grund ihrer Versicherung durch den Beitragsanteil des Prinzipals. Unter dieser Voraussetzung hat jeder Prinzipal, so bald er regelmäßig einen bis fünfzig versicherte Angestellte beschäftigt, bei der Wahl eine Stimme, bei über fünfzig bis hundert Angestellten zwei Stimmen und für jedes weitere und das angefangene Hundert Angestellter je eine Stimme mehr bis zur Höchstzahl von zwanzig Stimmen abzugeben. Um an der Wahl teilnehmen zu können, hat er sich von der Gemeindebehörde an der von dieser bekanntgegebenen Stelle j gegen ein Verzeichnis oder die Anmeldung seiner Angestellte» eine Bescheinigung über deren Anzahl ausstellen zu lassen, aus Grund deren allein er sein Wahlrecht ausüben kann. Die Wahl erfolgt nur amWohnsitze des Wählers, in großen Städten in dem dafür bezeichneten Wahlbezirk; der Ort und die Zeit der Wahl dürften inzwischen überall durch die Behörden öffent lich bekanntgemacht sein. Die Wahl der Prinzipale braucht aber nicht persönlich, sie kann auch brieflich unter Benutzung der amtlich zur Verfügung gestellten Umschläge erfolgen; in diesem Falle ist in so viele Umschläge je ein Wahlzettel zu legen, als dem Wähler Stimmen zukommen, worauf die Um schläge geschlossen zusammen der Wahlgeschäftsstelle zu über senden sind. Jeder Angestellte hat sich zur Beteiligung an der Wahl an der dafür bezeichneten Amtsstelle eine Aufnahme karte (richtiger »Zettel«) und eine Versicherungskarte aus- händigen zu lassen, diese nach der beigefllgten Anleitung aus- zufüllen, an derselben Stelle wieder abzugeben und die Aus fertigung der Versicherungskarte zu beantragen, wobei zur Nachprüfung der Klasse am besten der Steuerzeltel mit vor zulegen ist. Diese Vordrucke können aber auch für das ganze Personal eines Geschäfts zusammen abgeholt werden. Die Aufnahmekarte ist übersichtlich angeordnet und trägt auch eine Übersicht der Gehaltsklassen und der darauf entfallenden Bei träge, sowie am Fuße der Rückseite einen Vordruck für den An trag auf Beitragsbefreiung des Angestellten. Für den letzt gedachten Fall sind Verstcherungs-Aufnahmescheine oder der gleichen nebst den Beitragsquittungen vom Jahre 1911 an beizulegen, bei kleineren Versicherungsvereinen zweckmäßiger Weise auch die Satzung, die sämtlich mit der Versicherungs karte zurückgegeben werden. Diese dient dem Angestellten gleichzeitig als Ausweis für die Wahl, die persönlich vor zunehmen ist. Wird es indessen versäumt, die Bescheinigung der Ge meindebehörde bzw. die Versicherungskarte rechtzeitig zu be schossen, so geht auch das Wahlrecht verloren. R. H. Herbftversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel in Bayreuth am 14. und 15. September 1912. (Fortsetzung zu Nr. 248 d. Bl.) Als ganz selbstverständlich wird angenommen, daß der Buchhändler an einer Schrift, die 30 H kostet, 10 L, als Ge winn einstreicht. Ein solcher Gewinn hört schon bei einer Literatur auf, die dem Lehrer nicht unbekannt sein dürste, nämlich bei den Schulbüchern, besonders den billigen; und selbst wenn der Buchhändler an einer Schrift einen nominellen Gewinn von 10 H hat, wie wird dieser oft zurückgeschraubt durch unverkaufte Schriften, die im günstigsten Fall auf seine Kosten wieder zurückgehen, oder wenn die Sachen ihm ganz liegen bleiben, wie es beinahe Regel ist. Der Buchladen soll deshalb von Arbeitern, Dienstmädchen usw. aus dem Grund gemieden werden, weil sie befürchten müßten, hier durch die Redegewandtheit des Verkäufers zu stark beeinflußt zu werden. Das stimmt wiederum nicht. Das Volk zieht in Scharen in die prunkvollen Warenhäuser, wo an redegewandtem Per sonal kein Mangel ist. Es sucht auch Spezialgeschäfte jeder Art auf, warum sollte es gerade den Spezialgeschäften für Bücher Mißtrauen entgegenbringen? Nein, das hier in Frage stehende Publikum, das zum großen Teil fein Lesebedürfnis mit Hintertreppenliteratur deckt, findet eben dergleichen beim Buchhändler nicht, sondern weit eher beim Papierhändler, wenn nicht der Kolporteur einer dunklen, sogenannten Ver sandbuchhandlung das Zeug ins Haus bringt. Wenn daraus geschlossen wird, daß die Sortimenter es oft nicht verstehen, dem einfachen Manne aus dem Volke entgegen zukommen, so ist dies eine bedeutungslose Verallgemeinerung. Diese Kunst ist eben individuell, und es ist ebensowenig jedem Lehrer gegeben, jedes Kind nach seiner Eigenart zu behandeln. Auch der beim Buchhändler angebliche Kaufzwang (wenn auch nur moralisch gemeint) besieht nicht, es wird in einem Papierlädchen viel seltener ein Besucher wieder Weggehen als im Buchladen, ohne etwas gekauft zu haben. Nachdem nun die Unzulänglichkeit des Buchhandels in allen Tonarten durchgesprochen ist, wird der Weg gezeigt, wie da etwas zu verbessern wäre. Der Buchhändler soll das Volk mit seinen 10-Pfennigheften aufsuchen. Da er aber nun nicht selbst hinausgehen kann, muß er jemand dafür anstellen, und der will so gut leben wie der Buchhändler. Wie soll da noch ein Gewinn verbleiben! Der Buchhändler bekommt kein Fixum vom Staat. Es werden ferner Ausstellungen empfohlen. Wer trägt aber die Kosten? Die Lehrer können eher ein geeignetes Lokal kostenlos erwirken, auch steht ihnen die Presse zu Re klamezwecken kostenfrei zur Verfügung. Ebenso finden sich da freiwillige Hilfskräfte zum Verkaufen. Wo soll nun der Buchhandel das alles hernehmen? Daß auch die Bäume der Volksbildner nicht in den Him mel wachsen, sehen wir an einem Beispiel aus Elberfeld. Hier hatte eine Ausstellung der Stadtbücherei, unter Mitwirkung des Buchhandels guten Erfolg; das nächste Jahr brachte einen vollständigen Mißerfolg, der einem Konkurrenzunter nehmen des Dürerbundes in die Schuhe geschoben wird. Der Buchhandel hat Wohl keine Konkurrenz und kann zu allen Zeiten seine Bücher massenhaft an den Mann bringen, für ihn gibt es keine Entschuldigung, wenn nicht alles nach Wunsch geht. An der eben erwähnten Ausstellung sich noch ein weiteres Mal zu versuchen, dazu hatte weder der Lehrerverein noch der Buchhandel Lust. Es wurde also wieder mit dem Weihnachtsmarkt ver- 1874«