Volltext Seite (XML)
12870 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 247, 22. Oktober 1912. Friedrich Pustet in Ncqensburq. 12897 Klinisch: Italiens berühmteste Städte und deren Heiligen- Erinnerungen. 2 Bde. 7 50 H. Rothes: Russisches und Polnisches. 2 Georg Reimer in Berlin. 12903.05 Ernst Reinhardt in München. 12888 Vereins. (SedrMen. ü.^7.) 2 ^ 9!iehn L Tietze in München. 12884/85 "DeidiliAer: KUniaiuren aus Handseürikten der KZI. bok- und Ltaatsbibliotüelr in Klnneüen. Hekt III. 1. 48 H. N. Saucrländer L Co. in^Aarau. 12931 de Conlevain: Auf dem Zweig, übers, von Deppe. 4 geb. 5 Hermann k Friedrich Schaffstein in Köln a. Rh. 12882 Aus Schaffsteins „Blauen und Grünen Bändchen": Grün Nr. 28. Beim roten Halbmond vor Tripolis, von Teilhaber. Kart. 30 geb. 60 Schlesische Buchdrurkerei, Kunst- und Verlagsanstalt 12920 von S. Schottlacnder A.-E). Breslau. Nord nnd Süd. Sonderausgabe: »Krieg oder Frieden«. 50 -Z. Edmund Schunds Verlag in Wien. 12896 Oroner: Kiene telrel. VoUrsaus§. Xart. 2 §eb. 3 ^t. Union Deutsche Vcrlagsgesellschaft in Berlin. 12895 Vogels lasekenbueü 6. büotoArapIiie. bearb. von Uanneke. 29-30. ^uü. Oeb. 2 ^ 50 "Deutscher Onmers-^Imanaeb. band 8. dabr^an^ 1912/13. begründet von boeseber. In bültenumseülag 4 50 Verlag: Briefe aus der Zeit (R. Braun) in Lüneburg. 12923 *Fax: Die deutsche Sünde. 2 Verlag der Jugendblätter (Carl Schnell) in München. 12888 *Günther: Mit Heidi nnd Trallala! Geb. 2 ^ 80 Verlag der modernen kaufmännischen Bibliothek G. m. b. H. in Leipzig. 12928 *Hertel: Lehrbuch der verbesserten amerikanischen Buchführung. 2 ^ 75 <Z. F-.C.W. Vogel in Leipzig. 12902 bancbvörterbueb dor sozialen Hygiene. Ursg. v. Oroijabn u. Xaup. 90 geb. 97 ^ 50 Oicorge Wcstermann in Braunschweig. 12900 Ilerrig u. burguy: ba kranee litteraire. 50. ^uü. Oeb. 5^. Verbotene Druckschriften. b'btude ^.eademiciue. bevne bi-Klensuelle 1912, klr. 195, 196, 197. be vireeteur, Imprimeur, Oerant: b. 8er16. Pierre Louys, Aphrodite. Budapest, G. Grimm. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I, Berlin. Un brauchbarmachung. 38. I. 705/12. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4137 vom 19. Oktober 1912.) Nichtamtlicher Teil. Die Vertrauensmännerwahl für die Angestellten-Versicherung. Wenn auch die im Versicherungsgesctz für Angestellte vor gesehene Kaiserliche Verordnung über sein Inkrafttreten noch nicht erschienen ist, so ist doch nicht allein nach dem Stande der Vorarbeiten, sondern auch nach einer neuen halbamtlichen Notiz in der Presse mit Sicherheit zu erwarten, daß die Ver ordnung noch im Lause dieses Jahres ergehen und das Gesetz sür den kommenden 1. Januar in Kraft setzen wird. Die Wahlen der Vertrauensmänner, die den Prinzipalen wie den Angestellten zum erstenmal Gelegenheit geben, auf Grund des neuen Gesetzes ein Recht auszuüben, stehen zum größten Teile vor der Tür, und es dürfte deshalb angebracht er scheinen, nochmals in aller Kurze auf sie und ihre Bedeu tung hinzuweisen. Bekanntlich werden die Vertrauensmänner nach dem Gesetze je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Für jeden Bezirk einer unteren Verwaltungsbehörde sind sechs Ver trauensmänner zu wählen, deren Zahl jedoch je nach der An- zahl der im Bezirke wohnenden Versicherungspflichtigen von der obersten Verwaltungsbehörde auch erhöht werden kann. So sind z. B. für Berlin als Arbeitgeber- und Arbeitnehmer vertreter je 19 Vertrauens- und 38 Ersatzmänner zu wählen, sür Leipzig je 7 und 14. Die Bedeutung der Vertrauens männerwahl ist in der Hauptsache darin zu erblicken, daß die Gesamtheit der Vertrauensmänner den breiten Sockel bildet, auf dem sich die Selbstverwaltung der Angestelltenversicherung aufdaut. Die vornehmste Aufgabe der Vertrauensmänner ist die ihnen zufallende Wahl der Beisitzer für die Rentenaus schüsse, für die Schiedsgerichte, für das Oberfchiedsgericht und für den Verwaltungsrat. Die Rentenausschüsse sollen aus dem zu ernennenden Vorsitzenden und seinem Stell vertreter und mindestens je zehn zu wühlenden Beisitzern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehen. Sie haben die Ruhegelder und Renten festzustellen und anzuweisen, ihre Zahlung einzustellen und sie zu entziehen, Anträge auf Über nahme von Heilverfahren anzunehmen, ihre Begründung zu prüfen und sie begutachtend an das Direktorium der Reichs versicherungsanstalt weiterzugeben, sowie Auskunft in allen Fragen der Angestelltenversicherung zu erteilen. ES können ihnen von der obersten Verwaltungsbehörde jedoch noch wei tere Aufgaben zugewiesen werden, und außerdem sind die Rentenausschüsse berechtigt, bei der Erledigung ihrer Geschäfte die Mitwirkung der Vertrauensmänner in Anspruch zu nehmen. Die Schiedsgerichte entscheiden Streitigkeiten als höhere Spruch- und Beschlutzbehördc und sollen außer den zu ernennenden beiden Vorsitzenden aus mindestens je sechs Beisitzern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerver- trctern gebildet werden. Dieselbe Zusammensetzung wird das Oberschiedsgericht ausweisen, das die oberste Spruch behörde darstellt und dessen Entscheidungen endgültig sind. Ter Verwaltungsrat wird aus dem Präsidenten der Reichsanstalt und seinem Stellvertreter und mindestens je zwölf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gebildet. Er ha! das Direktorium bei der Vorbereitung wichtiger Beschlüsse gutachtlich zu beraten, über den Voranschlag der Verwaltungs kosten, über die Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und Bi lanzen zu beschließen, sowie je zwei Arbeitgeber- und Arbeit nehmervertreter als unbeamtete Mitglieder des Direktoriums zu wählen. Alle diese Organe der Reichsversicherungsanstalt haben die Eigenschaft öffentlicher Behörden; die Ämter der Beisitzer sind Ehrenämter; Barauslagen und entgangener Arbeitsverdienst werden indessen erstattet. Die Bedingungen für die Wählbarkeit zu diesen Ämtern sind nur die an die Wählbarkeit der Vertrauensmänner geknüpften mit dem Unter schied, daß zu den Schiedsgerichten nur Männer wählbar sind. Aus dieser gedrängten Zusammenfassung schon ergibt sich die Bedeutung der bevorstehenden Wahlen der Vertrauensmänner,