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^ 108 10 Mai 1912 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b Dtschn. Buchhandel. 5797 Landctzvereiu Prevtzischer technischer Lehrerinnen. — Die 6. Generalversammlung findet vom 25.-30. Mai in Hagen statt. In den öffentlichen Versammlungen sollen folgende Vorträge gehalten werden: 1. Die Bedeutung des technischen Unterrichts für die volkswirtschaftliche Erziehung der weiblichen Jugend. Fräulein Dorothea Meinecke-Dortmund. 2. Einige Worte über neue Handarbeitslehrpläne für Volksschulen. Frl. Elisabeth Brenske- Berlin. 3. Wie ist im Unterricht das Kunstbetrachten zu pflegen? Frl Else Schlegel-Köln. 4. Das Turnen auf dem Lande und in Städten ohne Hallen. Frl. Hella Verhülsdonk-Bonn. 6. Das Experiment im Haushaltungsunterricht. Frl Agnes Weidner- Bielefeld. 6. Zuschneiden der Wäsche und der Oberkleidung. Frl Gertrud Behrendsen-Potsdam. Mit der Tagung ist eine Aus stellung verbunden. Der Berein zur Förderung des mathematische» und naturwissenschaftlichen Unterrichts hält seine diesjährige Psingstversammlung in Halle a. S. vom 27. Mai bis 1. Juni ab. Der internationale Freidenkerkougretz findet in München in der Zeit vom 31. August bis 4. September statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themata: »Freidenkertum, seine Ziele und Zwecke.« »Trennung von Staat und Kirche.«. »Frei denkertum und Erziehung.« Der Verband Deutscher Nunftgewerbevereiue, der 44 Ver eine mit IS 000 Mitgliedern umfaßt, veranstaltet aus Anlaß der Bayerischen Gewerbeschau 1912 in München vom 24. bis 26. Juni einen allgemeinen Deutschen Kunstgewerbetag, zu dem jedermann Zutritt hat. Programme und Teilnehmerkarten durch den Vorort des Verbandes, den Verein für Deutsches Kunstgewerbe in Berlin W. v, Bellevuestr. 3. Sin sächsisch thüringisches Wirtschaftsarchiv in Halle. — Auf Anregung des Professors vi-. Brodnitz, Extraordinarius' für Nationalökonomie an der Universität Halle, wurde die Grün dung eines Wirtschaftsarchivs für die Provinz Sachsen und Thüringen beschlossen, das der Universität Halle angegliedert werden soll. Die Vorarbeiten wird der sächsisch-thüringische Ge schichtsverein in die Hand nehmen. Eine rheinisch-westfälische Städte-Ausftettung ist für den Sommer in Düsseldorf geplant. Sie soll die Eigenarten der westdeutschen Boden- und Wohnungspolitik berücksichtigen und auf die Bedürfnisse des Industriegebietes besonders eingehen. s/c. Vom Reichsgericht. Die Druckpresse als »wesent licher Bestandteil« oder »Zubehör« des Druckerei- gcundstückes. (Nachdruck verboten.) — Wesentliche Bestandteile einer Sache, d. s. solche Bestandteile, die von einander nicht ge trennt werden können, ohne daß der eine oder der andere zer stört oder in seinem Wesen verändert wird, können nicht Gegen- stand besonderer Rechte sein. Sie teilen vielmehr in jeder Be ziehung das Schicksal der Hauptsache. Zubehör dagegen sind be wegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen. Für die Zubehöreigenschaft soll nach § 97 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in erster Linie die Verkehrsanschauung maßgebend sein; eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehre nicht als Zubehör angesehen wird. Gesetzliche Grundsätze stellt § 98 B. G.-B. nur insofern auf, als bei einem Gebäude,* das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist, die zu dem Betriebe bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften als dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache, d. i. dem Gebäude zu dienen bestimmt seien. Ob Bestandteile und Zubehör eines Gebäudes, ist deshalb vor allem von Wichtigkeit, weil Bestandteil und Zubehör von der auf einem Grundstücke lastenden Hypothek mit ergriffen werden. Der Sylter Kreditverein war Hypothekengläubiger eines Grundstücksbesitzers R. auf Westerland, der eine für den Betrieb einer Buchdruckerei eingerichtete Anlage besaß. Durch Vertrag hatte R. das Eigentum an einer darin befindlichen Doppelschnellpresse einer Firma N. über tragen, die gegen den Kreditverein auf Feststellung klagte, daß Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. sie berechtigt sei, die Presse zu ihrer Befriedigung zu entfernen. Landgericht und Oberlandesgericht Kiel wiesen jedoch die Klage ab. Beide Gerichte verneinten zunächst die Frage, ob die Doppelpresse Bestandteil der Anlage sei, denn die Presse selbst sei mit dem Grundstücke nicht fest verbunden und könne ohne wesentliche Zerstörung oder Veränderung der Anlage entfernt werden. Nur der die Presse bedienende Motor sei fest in das Fundament eingelassen gewesen. Dagegen hatten beide Gerichte die Zubehöreigenschaft der Presse zum Druckereigrundstücke bejaht und deshalb die Presse als von der Hypothek des Beklagten mit- ergriffen bezeichnet. Nach der erfolgten Beweisaufnahme sei die Druckereianlage 1890 als Anbau des Vorderhauses errichtet und 1906 noch erweitert worden. Nach der ganzen baulichen Be schaffenheit des Grundstücks müsse angenommen werden, daß darnach dem ganzen Grundstücke der Charakter eines ein- gerichteten Druckereibetriebes gegeben worden sei. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß das Vorderhaus zum Vermieten an Fremde mitbestimmt gewesen sei. Die Schnellpresse sei dem wirtschaftlichen Zwecke dieses Druckereibetriebes zu dienen bestimmt gewesen und habe auch zu dem ganzen Grundstück in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse gestanden, sei sonach Zubehör und dürfe beim Wider spruche des beklagten Hypothekengläubigers nicht von dem Grund stücke entfernt werden. Die Revision machte gegen das Berufungs urteil geltend, die Zubehöreigenschaft der Schnellpresse zu dem Grundstück würde nur dann gegeben sein, wenn dasselbe nur speziell zu einem Druckereibetriebe eingerichtet gewesen sei. Der Anbau des Grundstückes, der die Druckereianlage enthalten habe, sei aber für jeden andern Gewerbebetrieb ebenso passend gewesen. Das Reichsgericht erklärte, daß vom Berufungsgericht in dieser Hinsicht einwandfrei festgestellt sei, daß die ganze bau- liche Beschaffenheit des Grundstückes erkennen lasse, daß der Druckereibetrieb in dem Grundstücke auf die Dauer berechnet sei. Die Revision wurde darum als unbegründet zurückgewiesen. Aktenzeichen V. 512/11. »Netto . B j. B., vereinigt mit der Ortsgruppe Mann- heirn-LudwigShafen der A. B. D. B.-G. — Auf folgende Ver anstaltungen wird aufmerksam gemacht: Donnerstag, den 16. Mai (Himmelfahrt), Fußtour in den Odenwald. — Donnerstag, den 23 Mai, Vortrag des Kollegen Schäfer: »Kulturwert und Kaufwert des Buches im Wandel der Zeit«. — Sonntag und Montag, den 26. und 27. Mai (Pfingsten), zur Feier des 40jährigen Stiftungs festes, zweitägige Rheinfahrt. — Ehemalige Mitglieder sowie Freunde des Vereins, die an der Feier teilnehmen wollen, er halten Auskunft durch Kollegen Herrfarth, Mannheim, Pflügers grundstraße 7. — Donnerstag, den 6. Juni (Fronleichnam), Pfalztour. Aeue Bücher, «ataloge «stv. für Buchhändler: Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Begründet von vr. Josef Ettlinger. Herausgegeben von vr. Ernst Heilborn. Verlag von Egon Fleische! L Co. in Berlin. Lex.-8°. Sp. 1027—1098 m. 1 Porträt. Inhalt: Hans Thummerer, ^.uäition oolorse. — Arthur Denecke: Goethe und Plautus. — Martin Brusot, Deutsche Historie im Ausland. — Arthur Eloesser, Die Nacht des Or. Herzfeld. — Hugo Greinz, Berggeschichten. — Fedor von Zobeltitz, Bibliophile Chronik. Für die Studierstube des Theologen und Philosophen. Ein Verzeichnis neuerer Werke aus der wissenschaftlichen Theologie und Philosophie aus dem Verlage der Herderschen Per lagshandlung in Freiburg im Breisgau. 8". 126 S. 6r. 8". 98 8. m. ^bbilckuvxsn. L k'ranoks in I^sipLix. 8*. 95 8. 2888 Nrn. 766