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291, 15. Decembrr, Nichtamtlicher Theil. 5987 merksam, vom Verleger zu verlangen, daß er, wie auch immer die Natur seiner Artikel beschaffen sei, alte gute Verbindungen auf Grund einer Stammrolle ausheben soll, die von einer Sortimenter majorität in Vorschlag gebracht worden sei. Während die Matrikel im Grunde die Bestimmung gehabt habe, eine Waffe gegen das Schlcuderunwesen zu bieten, seien bei ihrer Ausarbeitung ganz anderartige Gesichtspunkte zur Geltung gekommen, so daß es dem Verleger unmöglich sei, sich an dieselbe zu binden. Es genüge des halb nicht, allein den Massenartikeln Verkehrsfreiheit einzuräumen. Als weitere Ergänzung zu dem H 31 mit Zusatz Ganz beantragt deshalb Herr Bachem: „Allen auch nicht in die Matrikel Aus genommenen, die bisher vollen Buchhändlerrabatt erhielten, kann solange seitens der Verleger zu diesen Bezugsbedingungen weiter geliefert werden, als ihnen nicht Schleuderei nachgewiesen wird," Obgleich die sich an die verschiedenen Anträge anknüpfende, überaus heiß verlaufende Debatte zur Genüge ergab, daß die Ver leger-Mitglieder der Aufrechterhaltnng des alten K 31 unter Zu fügung der Amendements Ganz und Bachem zugestimmt haben würden, ließen die aus Sortimenter-Kreisen fortwährend wieder holten Bedenken bezüglich der Schulbüchcrsrage, bezüglich einer erwünschten Rabattbeschränknng für alle nicht immatrikulirten Fir men, und schließlich betreffs der Begriffsausfassung von „Massen- und Colportagc-Artikcl" keine geordnete Abstimmung über die Amen dements-Vorschläge zustande kommen. Infolge dessen legte der Vor stand eine Aenderung seiner für den A 31 vorgeschlagenen Fassung in nachstehendem Wortlaut vor: „Sobald seitens des Verbandes oder des Kreisvereins selbst Listen der als Buchhändler anerkannten Personen, bezw, der als buchhändlerische Firmen anerkannten Handlungen auf gestellt sein werden, sollen diese Listen den Vereinsmitgliedern im Allgemeinen als Grundlage ihres geschäftlichen Verkehrs dienen. Notorischen Schleuderern darf jedoch unter keiner Be dingung geliefert werden. Zu Gunsten dieses Vorschlags wurden die Amendements-An träge zu dem alten Z 31 zurückgezogen, und die bejahend ausgefallene Abstimmung über das Bestehenbleiben desselben aufgehoben. Daraufhin gelangte der Vorschlag des Vorstandes einstimmig zur Annahme, Der Mittag und Abend vereinigte die zahlreichen befreun deten Kollegen zu gemüthlichem, heiterem Zusammensein, Der Vorstand: Aug, Bagel, M, Jacobi, E. H, Mayer, Als Stellvertreter: Bachemjnn, H, Grüttner, V7iiil6lin silsvstiillsr, ckis inusiünlisolrsn ^sitsobriktsn V-s-13S8, Wer sich täglich von der Unzulänglichkeit der vorhandenen bibliographischen Hilfsmittel zu überzeugen Gelegenheit hat, nimmt mit Freuden jede neue Bibliographie in die Hand, und wenn gar eine solche das gegenüber der nichtperiodischen Literatur sehr vernachlässigte Gebiet der periodischen behandelt, dann wird er demjenigen doppelt dankbar sein, der sich auf dieses unbetretene Gebiet gewagt hat. Von brauchbaren Bibliographien periodischer Literatur lassen sich drei Arten denken, entweder alphabetische, ohne Rücksicht auf Stoff und Sprachen, oder systematische oder endlich chrono logische, Freystätter hat die letztere Art gewählt, und für den Musikhistoriker mag diese auch ganz interessant und bequem sein, Buchhändler und Bibliothekare, denen es doch hauptsächlich auf die schnelle Nachweisbarkeit eines Titels ankommen muß, finden am Ende des Werkes ein alphabetisches Register über sämmtliche vorher verzeichnctc Titel, Ein solches nach systema tischer Ordnung wird er nur mit Bedauern vermissen, denn in wieviel gesonderte Classen zerfallen die musikalischen Zeitschriften, ohne daß man ihnen Zwang anthut! Ganz abgesehen von den einzelnen Kategorien der Musik selber, wie naheliegend wäre die Eintheilung nach Sprachen gewesen! Noch empfindlicher dürste der Mangel eines alphabetischen Herausgeber-Verzeichnisses sein; die Brauchbarkeit der Arbeit wäre durch dessen Beigabe wesent lich erhöht worden,*) Trotz dieser Mängel wird sich jeder Fach mann aufrichtig freuen, daß der Verfasser dieses von natürlicher Grenze umgebene Capitel bearbeitet hat. Der Verfasser sand eine Vorarbeit, aus der er weiter bauen konnte, in UrsAsir, lksoftsrolrss lristsriguss oonosrnnnt Iss n nos jours, Luvors 1872 , und zunächst beabsichtigte er auch nur, diese Grcgoir'sche Arbeit übersetzt und mit Nachträgen ver sehen herauszugeben. Aber es stellten sich so viele Berichtigungen und Zusätze als nöthig heraus, daß er es vorzog, gleich ein eigenes Werk daraus zu machen. In der Vorrede äußert er sich darüber, wie schwer es ge wesen sei, die Grenze einzuhrltcn, innerhalb welcher sich das Material unter die Rubrik Musik-Zeitschrist einreihen läßt. Hierzu dürste Folgendes zu bemerken sein: darüber ob Journale wie „Der Deutsche Merkur" aufzunehmen gewesen wären, die nur einen oder zwei musikalische Artikel in jedem Bande enthalten, oder nicht, kan» man kaum im Zweifel sein; denn musikalische Aufsätze, und zwar nicht so vereinzelt wie in, Merkur, findet man fast in jedem unserer für das große Publicum berechneten Blätter, z, B, in Frauenzeitungen und vielen Unterhaltungsblättern, Wenn aber eines derselben ausgenommen wurde, so mußten mit Fug und Recht die Titel der anderen auch Platz finden. Der Begriff der Periodischen Literatur hat schon Manchem Schwierigkeiten bereitet, obgleich man bei seiner Definition sehr gut durchkommt, wenn man als zum Begriff derselben gehörig annimmt: erstens, daß die einem periodischen Werke ungehörigen Bände, Hefte oder Lieferungen, wenn nicht ausschließlich, so doch hauptsächlich Arbeiten von Leuten enthalten, welche zu der Zeit des Erscheinens der Werke lebten, und zweitens, daß periodische Werke nicht, wie es bei Lieferungswerken der Fall ist, einen so engbegrenzten Stoff verarbeiten, daß ihr Erscheinen überhaupt voraussichtlich nur ein solches von kurzer Dauer sein kann. Ein Lieferungswerk, und wenn es dreihundert Lieferungen umfaßte, braucht deshalb nicht zur periodischen Literatur zu gehören, so wenig wie jedes „Archiv" oder „Magazin" u, dgl,, deren viele nur Urkundenbücher und ähnliche Sammlungen sind. Es scheint, daß der Verfasser in dieser Beziehung derselben Ansicht ist, denn nach dieser Richtung hin ließe sich nur bei einigen wenigen der ausgeführten Werke die Berechtigung ihrer Aufnahme bestreiten. Als älteste überhaupt, und als älteste deutsche Musikzeitung wird angegeben die vom Jahre 1722 ab in Hamburg erschienene „Oitioa musioa, d, i, grundrichtige Untersuchung und Beurthci- *) Man kann nicht von jedem Buchhändler oder Bibliothekar zu wisse» verlangen, welche Zeitschrift einstmals z, B. Carl Friedrich Cramer redigirt hat? Cramer s Magazin (richtig betitelt: „Magazin der Musik. Redacteur Carl Friedrich Cramer, Hamburg 1783 ff.") kann aber jeden Tag Jeder in einer Buchhandlung verlangen, und welchem widerwärtigen Suchen muß sich dann der Befragte unterziehen, wenn er in seiner Fach bibliothek kein Namenregister findet. 827»