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11818 ««rl-nbl»ll » Dttchn. «Lchd-nd-l. Nichtamtlicher Teil. 232. 4. Oktober 1912. noch den Anschluß an die Berner Konvention für l. No vember in Aussicht stellte. Hoffentlich ist dieser kurze Ter min nicht unzutreffend! Nach dem jetzt geltenden Urheber recht können Wohl neben Büchern auch Bildcrwerke durch die von mir früher beschriebene Eintragung gegen Nachdruck ge schützt werden, aber nicht einzelne Bilder. Die in Holland sehr beliebte Wochenschrift »Pak me mee« hatte eine Repro duktion der Prinzessin Juliana nach einem bekannten farbigen Wandbilde gebracht. Die Verlagsgesellschaft dieses Bildes (Ditmars Uitgevcrs Maatfchappij) hatte aber, um ein Ur heberrecht an diesem Bilde zu erlangen, einen Umschlag dazu Herstellen lassen, ihn vorsichtshalber noch mit einem Text be druckt und damit ein »Bildwerk« im Sinne des Gesetzes geschaffen. Trotzdem hatte die Verlagsgesellschaft mit ihrer Klage gegen »Pak me mee« wegen Verletzung des Urheber- rechts keinen Erfolg. Eine unlängst im literarischen Teil des Berliner Börsen- Couriecs erschienene Würdigung der Verdienste von Else Otten gibt mir Veranlassung, auch an dieser Stelle auf die Übersetzerin holländischer Meisterwerke in die deutsche Lite ratur hinzuweisen. Sie übersetzte von Fred van Eeden »De kleine Johannes« und »De koele Meeren des doods« (Wie Stürme segnen.) Sehr bekannt wurde Else Otten in weiteren Kreisen durch die deutsche Übertragung des Romans »Hilda van Suhlenburg« (Frauen, die den Ruf vernommen) von Jong van Beek en Donk, der 1906 im Verlag der Con- cordia, Berlin, erschien. Eine deutsche Ausgabe von Cou- perus »De berg van licht« ist bei ihr in Vorbereitung. Außerdem übertrug sie noch folgende bekannte Theaterstücke aus dem Holländischen ins Deutsche: Simons-Mees, de veroveraar (Lebensfreude); Simons-Mees, de paladijn (Kai- ferliche Hoheit); Fred van Eeden, Jsbrand; van Nou- huys, Goudvischje (Gekaufte Liebe); I. B. Schutt, Falsoen (Die lieben Nachbarn); Jac. van Mens, Jezuiten. Im »Nieuwsblad« wird folgendes Geschichtchen wieder gegeben: Der »Algem. Nederl. Verbond« hat an der »Landbau- Ausstellung« in Johannesburg (April 1912) mit einer Samm lung von Büchern und Zeitschriften teilgenommen. Die Bücher waren hauptsächlich von Afrikanern oder Holländern über Afrika geschrieben. Daß es nun unter dem englisch- sprechenden Publikum Personen gab, die sich über unsere Be strebungen ärgerten, braucht nicht betont zu werden. Ebenso wenig waren wir erstaunt über die Verwunderung, die unsere Büchersammlung bei vielen erweckte. Eine Dame be wies ihre Unwissenheit durch den Ausspruch: I tkougbt ttm vutok Kail oo otber litbrature but tbo biblo anck a psalmboole! Eine interessante Versteigerung fand bei Frederik Müller L Co. in Amsterdam statt. Das älteste holländische Psalmen buch (von 1480) erzielte kl. 240.—. Ferner Nr. 59 des Kata logs: Passionael (Delft 1500) kl. 400.— und eine Reihe Inkunabeln der Druckorte Augsburg, Basel, Nürnberg, Ulm, Venedig usw. kl. 200.— bis 500.—. Das Juni-Heft von »Het boek« bringt eine Mitteilung Uber einen eigenartigen deutschen Antiquariatskatalog. Eine Firma in Würzburg und eine in Berlin verbreiten, jede unter eigener Firma, einen Katalog von ganz gleichem Inhalt, nur der Umschlag ist in der Farbe verschieden. Höchstwahr scheinlich werden diese Art Antiquarkataloge von 600 Num mern von einer Ramschfirma ausgegebcn. Wie stark die Frauenbewegung in Holland ist, wird durch die Abonnentenziffer einer Monatsschrift für Frauen stimmrecht (Maandblad voor vrouwenkiesrecht) illustriert, die ihre Auslage mit 11200 Exemplaren angibt. Die Tätigkeit der Firma Schalekamp, van der Grampel u. Bakker ist wie die der Barsortimente bei uns auf eine Ver einfachung des Bezugs gerichtet. Als ein Novum in dieser Art darf man die am 1. Juli d. I. in Amsterdam errichtete »Roomsch-katholieke Bock-Centrale« bezeichnen. Diese Zen trale hält Vorrat von allen (holländischen) Büchern, die spezifisch katholisch sind oder dem Inhalte nach der katho lischen Lehre nicht entgegenstehen. Eine weitere Neuheit ist dann noch, daß die Zentrale für Verleger zweimal jährlich in Holland und Belgien reisen läßt. Die Zentrale führt übrigens von Privaten oder Schulen eingehende Be stellungen nur durch das Sortiment aus, liefert also nicht direkt und besorgt auch ausländische Literatur. I. M. Bredve's Boekhandel verteilte pro 1911 nach einer Abschreibung von kl. 6000.— eine Dividende von 7"/»; die N. V. 5p. A. Kramers L Zoon die gleiche bei einer Abschrei bung von kl. 13 000. Die holländische Buchhandlung Visser L Co. in Weltevreden (Java) konnte für das Jahr 1911 M/r"/» Dividende auskehren. Der Umsatz betrug kl. 25 890. Eine dritte buchhändlerische Aktiengesellschaft, Weduwe I. Ahrend L Zoon, Amsterdam, zahlt 5"/» Dividende. Robert Rosinus. Wagners letzter Wille. Von M. Lustig. In allen Artikeln, die sich für oder gegen den Parsifal- schutz wenden, wird immer wieder von Wagners letztem Willen gesprochen; da ist es wirklich an der Zeit, dieses Märchen vom letzten Willen zu zerstören. — In den letzten Jahrzehnten ist systematisch von Bayreuth aus dem deutschen Volke suggeriert worden, es sei Wagners Wille gewesen, den »Parsisal« auch nach Ablauf der Schutzfrist nur in Bay reuth aufgeführt zu wissen. Daß der gute Deutsche auf diesen Schwindel hineinsallen konnte, hat seinen Grund darin, daß er Wagnersche Schriften überhaupt nicht kennt. Man zeige mir in seinen Werken eine Stelle, wo er ver langt, daß nach Ablauf der Schutzfrist der »Parsisal« in Bayreuth bleiben solle. Genau das Gegenteil ist Tatsache, denn Wagner wollte den »Parsisal« möglichst weit im deutschen Volke verbreitet sehen, und nur sein plötzlicher Tod hat die Ausführung vereitelt. Die Leute, die heute mit seinem sogenannten »letzten Willen« Stimmung für ein Sondergcsetz machen, wissen gar nicht, wie sehr sie den Meister damit verkleinern. Hat Wagner vielleicht ein Fest spielhaus »gewünscht«? Nein, er hat cs sich selbst geschaffen! Wenn Wagner eine Ausnahmestellung des »Parsisal« gewollt hätte, so hätte er Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um das zu erreichen, und wir hätte» in seinen Werken eine große Anzahl Schriften und ausführliche Begründungen für ein solches Ausnahmegesetz. Im folgenden sei der Beweis für meine Behauptung erbracht: Im Jahre 1879 bot Angelo Neumann Wagner an, den »Parsisal« in Leipzig aufzusühren, da er gehört hatte, daß die Aufführung in Bayreuth fraglich sei. Darauf schreibt Wagner: »Sie sind in Betreff des Modus einer ersten Auf führung des Pacsifal ungenau unterrichtet. Findet eine solche nicht unter meiner Anleitung im Festspielhaus zu Bayreuth statt, so bin ich verpflichtet, sie dem Münchener Hoftheatcr zu überlassen« usw.*) Am 16. Oktober 1881 (wohl gemerkt ein Jahr nach dem Brief an König Ludwig) schreibt Wagner an Neumann folgendes: »Der Parsisal ist nirgend anders aufzusühren, als in Bayreuth, und dies zwar aus inneren Gründen, die z. B. meinem erhabenen Wohltäter, dem Könige von Bayern, *> Aus »Angelo Neumann's Erinnerungen an Richard Wagner«. (L. Staackmann, Leipzig.)