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1092 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 22, 28. Januar 1908. Wendrich, A., Die Verbesserung der Bedingungen der Exploitation des Eisenbahnnetzes zu Handels- und Kriegszwecken. P. f. Wenjaminow, P., Die Bauerngemeinde. Nach Materialien und mit einer Einleitung von K. Katschorowskij. 55 K. Witkowskij, W., Kartographie. (Theorie der kartographischen Pro jektion). 3 R. Witte, Graf I., Relation des ehemaligen Finanzministers. Vor wort von Tscherewanin. 1 N. 25 K. Wladimirow, L., Kursus des Kciminalrechts. 1. Teil. Die Grund lagen des jetzigen Kriminalrechts. 2 R. 50 K. Wladimtrskij-Budanow, M., Übersicht der Geschichte des russischen Rechts. 5. Ausl. 4 R. Wlassjew, G., Dre Nachkommen Njuriks. Materialien zur Zu sammenstellung eines Stammbaums. Bd. I. Die Fürsten von Tschernigow. 3. Tl. Mit 6 Geschlechtstabellen. P. f. Wulfson, C., Wo leben in Rußland die verschiedenen Völker schaften und was treiben sie? Wie leben die Garten? Mit Abbildungen. 30 K. Wulfson, E., Die Esten, ihr Leben und ihre Sitten. 15 K. Zarenmord, Der, am 11. März 1801. Aufzeichnungen Beteiligter und von Zeitgenossen. 2. Aull. 3. R. Zechanowskij, M., Ergänzungen zur Gesetzessammlung über die Zuckerakzise und zu den Maßregeln zur Regulierung der Zuckerindustrie. 1 R. 50 K. Zur Revision des Agrarprogramms und seiner Begründung. D. Flrssow, Die Sozialisation des Bodens und das Recht auf Land. M. Jakobi, Die bewegenden Kräfte der Landwirtschaft. 1 R. 50 K. Zyperowisch, G., Jenseits des Polarkreises. Zehn Vcrbannungs- jahre in Kolymsk. 1 R. 50 K. (Wurde dem Verkaufe ent- zogen.) Zytowitsch, N., Die Zwangsenteignung und die Agrarfrage. P. f. Kleine Mitteilungen. * Verein der Buchhändler zu Leipzig. — Die diesjährige Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist aus den 10. Februar, abends 6*/, Uhr, in den großen Saal des Deutschen Buchhändlerhauses elnberusen worden. Auf der Tagesordnung steht folgender Antrag des Vorstands im Ein vernehmen mit dem Hauptausschuß: -Zur Erinnerung an das fünfundsiebzigjährige Bestehen des Vereins am 25. Februar 1908 wird aus dem Vereins vermögen eine Stiftung von zehntausend Mark errichtet, diese Kasse eingehen, so sind diese Zinsen auf anderem Wege zum Besten von Witwen und Waisen von VuchhandlungS- gehilsen zu verwenden.« Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Ein Fräulein Hedwig Teßmar halte unter dem Namen Hedwig von B. das -Illustrierte Viktoria-Kochbuch« verfaßt, das bereits in mehreren Auflagen gedruckt worden ist. Später ließ die Firma August Scherl-Berlin ein ähnliches Kochbuch verfassen und unter dem Titel »Großes illustriertes Kochbuch« als Weihnachtsprämie zum Verkauf bringen. Fräulein Teßmar behauptet nun, daß August Scherl ihr Kochbuch nachgedruckt und in 100 000 Exemplaren zu 3 ^ abgesetzl habe. Sie sei dadurch geschädigt und ihre Arbeit gänzlich vernichtet, weil ihr Kochbuch durch werden könne. Es komme also außer dem Schaden durch Nachdruck auch Verstoß gegen die guten Sitten in der Handlungs weise selbst in Frage. Hauptsächlich auf diese Punkte gestützt, verfahren wurde dieser von der Anklage des Nachdrucks frei gesprochen, da nach dem Gutachten des seinerzeit noch bestehenden literarischen Sachverständigenvereins ein strafbarer Nachdruck nicht vorliege. In dem dann angestrengten Schadenersatzverfahren bezog sich daS Landgericht I Berlin auf dasselbe Gutachten und erkannte ebenfalls auf Abweisung der Klägerin. Im selben Sinne entschied auf die Berufung der Klägerin auch das Kammergericht zu Berlin auf Abweisung der Klage. In den Entscheidungsgründen erklärt das Kammergericht, daß es dem Gutachten der literarischen Sachverständigenkammer, die dem Gut müsse. Die Sachverständigenkammer habe ein eingehendes Gutachten erstattet. Danach hätten 511 Rezepte des Scherlschen Kochbuchs soweit Ähnlichkeit mit denen des klägerischen Kochbuchs, wie sie bei der allgemeinen Gleichartigkeit und Ähnlichkeit der Speisen immer entstehen müßte; bei ca. 264 sei eine Benutzung wahrscheinlich, bei weitern 152 ließen sich nur geringe Abweichungen erkennen, wäh- Cs liege also bei einem Siebentel der ganzen Rezepte eine nahezu identische Wiedergabe vor. Da es sich hier jedoch um ein Kochbuch handle, dessen Verfasser nicht jede einzelne Speise selbst erfunden immer ein Kochbuch von dem andern teilweise benutzt werde. Die Klägerin selbst habe viele Rezepte der Großmutter wiedergegeben; von diesen sei aber anzunehmen, daß sie ebenfalls aus andern Kochbüchern stammten, denn Frauen pflegten sich nur diejenigen Rezepte aufzuschreiben, die sie nicht aus ihrer eignen Erfahrung un Kopfe hätten. Clne solche Benutzung könne jedoch in diesem Fall niemand zum Vorwurf gemacht werden. Das Nachdruckoerbot gehe nicht so weit, daß auch in den kleinsten Teilen eines Werkes teilweiser Nachdruck verboten wäre; denn dann wäre die Fortentwicklung und Ver- Ausarbeitungen von spälern Schriften teilweise immer auf ältere Werke werde beziehen müssen. Bei einem Kochbuch könne man auch nicht verlangen, daß der Verfasser, von dem entnommen wird, immer angegeben werde; bei wissenschaftlichen Werken sei das etwas andres. Ein Vorwurf auf Grund des Urheberrechts sei im vor liegenden Fall auf diese Unterlassung nicht zu stützen. des Reichsgerichts zurückgewiesen. (15. Januar 1908. Akt.-Z. 1 170/07.) K. Miß lack. * Vom Geldmarkt. (Vgl. 1907 Nr. 263, 1908 Rr. 4, 11, 14, 20 d. Bl.) — Aus Berlin wird vom 25. d. M. gemeldet: Die Reichsbank hat den Wechseldiskont und den Lombard zinsfuß je um Prozent ermäßigt. Der Wechseldiskont beträgt jetzt 6A, der Lombardzinsfuß 7A. Die Bewegung des Reichsbankdiskonts in den letzten 14 Monaten war folgende: vom 18. Dezember 1906 bis 21. Januar 1907 Die 22. Januar 1907 23. April 1907 29. Oktober 1907 8. November 1907 13. Januar 1908 25. Januar 1908 22. April 1907 28. Oktober 1907 7. November 1907 12. Januar 1908 24. Januar 1908 6N 5'/.k 6'/«A 6'/«A 6A Bayerische Notenbank hat den Diskont aus 6A und den Lombardzinssuß auf 7A herabgesetzt. Die Sächsische Bank hat den Diskont auf 6A und den Lombardzinssuß aus 7A herabgesetzt. Die Badische Bank hat den Diskont auf 6A und den Lombardzinsfuß auf 7U herabgesetzt. Die Schweizerische Nationalbank hat am 23. Januar 1908 den Diskontsatz von 5A auf 4*/zA und den Lombard zinsfuß von 5*/,A auf herabgesetzt. Deutscher Ausschuß sür mathematischen und natur« wissenschaftlichen Unterricht. — Die im Jahre 1904 auf der Nalurforscherversammlung in Breslau gewählte Unterrichts kommission der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte hat nunmehr einen Gesamtbericht über ihre Tätigkeit der Öffentlich keit unterbreitet (Leipzig 1908, B. G. Teubner); sie betrachtet die ihr gestellte Aufgabe damit im wesentlichen als erledigt und hat