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^ 262, 10. November 1808. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 12779 der Steuerbehörde wegen Sicherstellung für die Abgaben- beträge und die etwaigen Strafen genügt worden ist. Zuwiderhandlungen gegen die gemäß Absatz 2 erlassenen Verbote werden nach tz 18 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 sReichs-Gesetzbl. S. 65) bestraft. Die Beschlag nahme der diesen Verboten zuwider verbreiteten Blätter kann ohne richterliche Anordnung stattfinden; die Vorschristen der W 24 bis 28 des bezeichnten Gesetzes finden Anwendung. Rechtsweg. 8 2g. In Beziehung auf die Verpflichtung zur Entrichtung der Anzeigensteuer ist der Rechtsweg zulässig. Die Vor schristen des 8 70 des Reichsstempelgesetzes finden Anwendung. Verwaltung der Anzeigensteuer. 8 30. Die Erhebung und Verwaltung der Steuer ersolgt durch die Landesbehörden. Für dis erwachsenden Kosten wird den Bundesstaaten nach den vom Bundesrat zu erlassenden Be stimmungen Vergütung gewährt. Die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und die ihnen unterstellten Ausfichtsbeamten haben in bezug auf die Ausführung dieses Gesetzes dieselben Rechte und Pflichten wie bezüglich der Erhebung und Verwaltung der Zölle. In denjenigen Staaten, in welchen die bezeichneten Ge schäfte anderen Behörden als den Zollbehörden übertragen sind, werden der Umfang und die Art der Tätigkeit der Reichsbevollmächtigten vom Reichskanzler im Einvernehmen mit der beteiligten Bundesregierung geregelt. Übergangsoorschrift. 8 3l. Ankündigungen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits angebracht oder ausgestellt sind oder vorgenommen werden, unterliegen von diesem Zitpunkte ob der Anzeigen steuer. Die Anmeldung dieser Ankündigungen sZ IS Ab satz 1) ist spätestens 3 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu bewirken. Die Verjährung der Steuer ltz 16) beginnt mit dem Schlüsse des Jahres, in welchem dieses Gesetz in Krast ge treten ist. Schlußvorschrift. 8 32. Dieses Gesetz tritt mit dem l. Juli >909 in Kraft. Für das Gebiet der Insel Helgoland wird der Zeit punkt des Jnkrasttretens des Gesetzes durch Kaiserliche Ver ordnung unter Zustimmung des Bundesrats festgesetzt. Urkundlich usw. Gegeben usw. Die Jnseratensteuer — eine Schädigung des Sortiments-Buchhandels ? Man erzählt sich, daß ein deutscher Buchhändler dem Staatssekretär des Reichsschatzamtes. Herrn Sydow, die An regung zu einer Jnseratensteuer gegeben habe. Viel ist in der gesamten deutschen Presse bereits über die Möglichkeit des Einbringens eines derartigen Vorschlages zur bevor stehenden Reichstagssession geschrieben worden, heute ist tat sächlich uuter den SIcueroorschlägen der Reichsregierung auch die Jnseratensteuer aufgesührt. Der Anregung wäre also Folge gegeben, und es wird sich nunmehr fragen, was die Mitglieder des Reichstages zu diesem Vorschläge sagen werden. Die in Aussicht genommene Belastung für die Tages zeitungen beabsichtige ich im nachfolgenden nicht zu be rühren, es sei denn, daß die Aufmerksamkeit auf die ver schiedenartige Höhe der Besteuerung zwischen Zeitungen und Zeitschriften hingelenkt wird. Der Unterschied des Vor schlages in der Belastung der Zeitungen und Zeitschriften ist so bedeutend, daß man von vornherein zu der Frage kommt, warum eine staffelweise Gliederung nur bei den Zeitungen vorgenommen ist und nicht auch bei den Zeit schriften. Im weiteren interessiert an dieser Stelle die Belastung der Zeitungen nur für die Frage: »Welchen Wert hat die Zeitungspresse für den Vertrieb des Buches über haupt?- Dieses wird an gegebener Stelle zu erintern sein. Man erzählt sich fernerhin, daß die Berechtigung der Jnseratensteuer damit begründet wäre, daß der Absatz der Buchliteratur durch das Anschwellen der Zeitungs- und Zeitschriften-Literatur wesentlich eingeschränkt worden sei. Ein durch Zahlen seftgelegter Beweis fehlt für diese Behaup tung. Es mag aus den ersten Blick nicht unrecht erscheinen, wenn man in dem enggezogenen Bilde eines Sortimentsbetriebes den Eindruck gewinnt, daß die Menge der gelieferten Zeit schriften einen Einfluß auf die Absatzmöglichkeit der Bücher Hervorrufen müßte, aus der einfachen Erwägung heraus, daß, wenn die Zeitschriften nicht vorhanden wären, der Bedarf des Publikums sich notgedrungen auf den Bezug von Büchern beschränken müsse. Nur von diesem Gesichtspunkte aus läßt sich meines Erachtens eine Schädigung des Bllcherabsatzes konstruieren. Bei genauem Hinschauen wird aber jeder einzelne Sortimenter fast täglich in seinem Betriebe die Erfahrung ge macht haben, daß das Publikum bei seinen Entnahmen sehr häufig beim Bllcherkauf auf Besprechungen in Zeitungen oder Zeitschriften Bezug nimmt. Der Behauptung des Minderab satzes durch die Zeitschriftenliteratur steht also die Anregung gegenüber, welche die Benutzung der Zeitschriftenliteratur für den Bücherkauf gibt. Wollte man heule die Zeitschristen literatur beschränken, durch irgend welche Mittel, die seine dahingehende Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, so würde die Anregung fehlen, und es könnte sich nur um die Frage han deln. ob die lokale Wirkung der einzelnen Sortimentsgeschäste in der Lage wäre, den Anreiz zum Bücherkauf wett zu machen, der durch dieSumme derPropaganda derZeitungs- und Zeitschristen literatur heroorgerufen wird. Ich glaube, es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn man diese beiden Faktoren — die Zahl der einzelnen Sortimentsbetriebe und die Zahl der Blätter mit Bücherempsehlungen — gegenüber stellte. Ich meine daher, diese einfachen täglichen Erfahrungen des Sortiments buchhandels wären Beweis genug für die Unhaltbarkeit der Behauptung, daß durch die Zeitungs- und Zeitschriften- literatur der Absatz an Büchern beschränkt würde. Der Wert der Zeitschriftenliteratur für das Sortiment setzt sich aus den Betriebsergebnissen und der im Vorstehenden geschilderten Anregung zum Kauf von Büchern zusammen. Um das Sortiment hieran in immer steigenderem Maße teilnehmen zu lassen, ist eine gute Rentabilität der Zeit schriften Grundbedingung. Die Möglichkeit, solches zu leisten, ist für den Zeitschristen-Verlag aber nur denkbar gewesen, daß er neben dem Bezugspreise eine Einnahmequelle schaffte, die ihm die sich täglich steigernden Anforderungen an den Ausbau des Blattes ermöglichte. Dieses ist die Hauptursache für die Heranziehung der Inserate gewesen. Durch eine rationelle Betriebsweise zur Erlangung immer größerer Jnseratenaufträge gelang es. dem redaktionellen Teil einen Ausbau zu geben, wie er im Interesse der einzelnen Wissenschaften von höchster Wichtigkeit wurde. Ein kleines Beispiel dürste solches am deutlichsten illustrieren. Ich habe keine Ziffern zur Hand, glaube aber, daß es solcher auch gar nicht bedarf, um von der Richtigkeit des vorher Gesagten überzeugt zu werden. Die »Deutsche Medizinische Wochenschrift« — nicht nur sie allein — gibt den deutschen Ärzten allwöchentlich ein der artig umfangreiches Material in ihren redaktionellen Spalten, IMS»