5106 Künftig erscheinende Bücher. 133, II. Juni 1904. 8, Llokrsn8tras86 13/14. In der zweiten Hälfte dieses Monats wird in meinem Verlage erscheinen: Die pttuMen vMIinsiMye. Unter Benutzung des eins<chlägigen ——' amtlicken sVlaterials ^ erläutert von Paul von Akembaben. . Preis geheftet ca. (H Nlk., gebunden (Halbfranz) ca. (6 !Nk. Kabatt in Kccknung rz"/« unci >z >r, gegen bni- zo»/^ unci g 8. Die Disziplinargesetze vom 7. Mol 1851 und 21. Juli 1852 haben das Disziplinarverfahren mir in großen Zügen geregelt; seine Ausgestaltung sollte der Praxis überlassen bleiben. Auch die Vorschriften über Dienstvergehen und deren Bestrafung sind so knapp gehalten, daß der Auslegung ein weiter Spielraum bleibt. Unter diesen Umständen ist für jeden, der zur Hand habung jener Gesetze berufen ist, nicht bloß die Kenntnis der zu ihrer Erläuterung und Ausführung ergangenen Erlasse der Zentral behörden, sondern auch die Bekanntschaft mit den wichtigeren grundsätzlichen Entscheidungen der obersten Disziplinarinstauzen un entbehrlich. Der Verfasser hat daher durch die Bearbeitung eines Kommentars der Disziplinargesetze von 1851 und 1852, in dem sowohl die einschlägigen Bestimmungen und Erlasse der obersten Verwaltungsbehörden, wie die grundsätzlichen Entscheidungen des Königlichen Staatsministeriums, des Königlichen Oberverwaltungsgerichts und des Großen Disziplinarsenats beim Königlichen Kammergericht, hin und wieder auch Entscheidungen einzelner Disziplinarsenate, berücksichtigt sind, einem praktischen Bedürfnis entsprochen. Die späteren Abänderungen und die — namentlich auf dem Gebiete der Selbstverwaltung außerordentlich zahlreichen — Ergänzungen der Gesetze sind gehörigen Orts ersichtlich gemacht. Das Abäuderungsgesetz vom S. April 1879 ist daneben noch besonders im Zusammenhänge abgedruckt und erläutert. Außerdem hat auch das Gesetz vom 17. Juni 1898, betr. die Diszipliuar- verhältuisse der Privatdozenten an den Landesunivclsitäten re., Ausnahme gefunden. Ju einem besonderen Anhänge ist ausschließ lich die jetzt gültige Fassung der Gesetze unter gleichzeitigem Abdruck aller in Betracht kommenden Abänderung?- und Ergänzungs vorschriften wiedergegeben. Die bisher erschienenen Bearbeitungen der preußischen Disziplinargesetze sind mehr oder weniger veraltet, von Rheiu- babens Kommentar wird daher eine fühlbare Lücke ausfülleu und bei seiner sorgfältigen Bearbeitung und unübertroffenen Voll ständigkeit aus eine günstige Aufnahme rechnen dürfe». Käufer desselben sind Gerichts-, Verwaltungs- und Kommunalbehördeu, Bibliotheken, Rcchtslehrer, Richter und Staatsanwälte, Berwaltuugsbeamte, Bürgermeister und Amtsvorsteher. Ich bitte um tätige Verwendung und sehe baldigen Bestellungen entgegen. Kcrlin M. 8, den 9. Juni 1904. Franz Dahlen