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57, 1V. März Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. der Sachverständigen deswegen beanstandet, weil diese die mangel haften echten Marken schlechthin als wertlos behandelten, während sie trotz ihrer Mängel noch einen gewissen Wert hätten, so ist dazn zu be merken, dah die Gutachten über einen Minderwcrt von rund 2200 in den Einzelheiten vollständig iibereinstimmen. Wegen dieses Betrages ist ein Zweifel daran, das; die einzelnen Abzüge, die zusammen den Min- derwert anSmachen, begründet sind, durchaus nicht am Platze, und ein Be trag von dieser Höhe würde schon genügen, um die Feststellung eines Fehlers und des Mangels einer zugesicherten Eigenschaft im Sinne des § 450 des B.G.B. zu rechtfertigen. Außerdem ist aber nach dem Urteil der Sachverständigen noch »eine sehr große Anzahl hochwertiger Marken beschädigt und beschmutzt«, »eine größere Anzahl sichtbar be schädigter, unsauberer und unschöner Stücke in der Sammlung«, und dieser Umstand, zusammen mit dem anderen, daß in dem Inserat des Beklagten der Eindruck hervorgeruscn worden sei, daß es ihm lediglich darauf ankomme, ein Erbschastsaktivum möglichst bald zu realisieren, erklärt cs zur Genüge, daß der Kläger daraus, daß der Beklagte ihm die Sammlung mit einem angeblichen Katalogwerte von 11 000 nnd einem »festen Berkaufspreise« von 7000 nach einigem Handeln für 5400 überließ, nicht ohne weiteres den Schluß auf erhebliche Mängel gezogen hat. Endlich hat der Beklagte von neuem geltend gemacht, daß das Geschäft auch auf seiten des Klägers ein Handelsgeschäft gewesen sei, und daß er die ihm nach 8 377 des H.-G.-B. obliegende unverzüg liche Rüge versäumt habe. Aber gerade die immer wieder betonte und niemals angezweifelte Nentierstcllung des Klägers läßt deutlich er kennen, daß dieser nicht ein kaufmännischer Markenhändler, sondern eben nur ein Sammler ist, der gelegentlich ganze Sammlungen kauft, um zunächst seine Sammlung zu vervollständigen nnd folgegemäß den Rest weiter zu verkaufen. (Aktenzeichen: LI. VI. 369/12.) Verbilligung des Portotarifs für Postkarten im Ortsverkehr. — Die Petition des Zentralverbandes der Schulbnchhändler, Papier- und Schreibwarendetaillisten Deutschlands in Berlin um Verbilligung des Portotarifs für Postkarten im Ortsverkehr ist in der Sitzung des Reichstags vom 6. März dem Reichskanzler zur Berücksichtigung über wiesen worden. Wasserwirtschaftliche Auskunftsstelle für ganz Deutschland. — Aus gehend von dem Gedanken, daß eine Zentralisation die wichtigste For derung für alle wasserwirtschaftlichen Bestrebungen ist, hat ein Zu sammenschluß von Fachleuten und Industriellen eine Auskunftsstelle geschaffen, die allen wasserwirtschaftlichen Interessenten in möglichst gemeinnützigem Sinne mit Rat und Tat zur Seite steht. Neben den zahlreichen Mitarbeitern für Wasserversorgung hat sich ein besonderer Arbeitsausschuß für Talsperrenbau, Melioration und Moorknltur ge bildet, der eine einheitliche Zusammenfassung der auf diesen Gebieten liegenden Arbeiten erstrebt. Nähere Auskunft erteilt der Sekretär der Wasserwirtschaftlichen Anskunftsstelle für ganz Deutschland, Hermann Heck, Leipzig, Querstraße 171. Die Vereinigung für exakte Wirtschaftsforschung wird am 21. März in Berlin ihre Hauptversammlung abhalten. Uber die Entwicklung nnd den Stand der Vereinigung sollen dabei Professor Dr. Budde nnd Professor Richard Ehrenberg, ihr eigentlicher Begründer, sprechen. Dann wird Herr v. Batocki über die bisherigen Ergebnisse der Studien- lommission für Erhaltung des Bauernstandes, für Kleinsiedlungen und Landarbeit sprechen. Uber Privat- nnd Regiebetrieb soll n. a. Stadt banrat Fleck-Dresden berichten. Hochschulturse für Ingenieure. — Die vom Verein deutscher Ingenieure vor einigen Jahren ins Leben gerufenen Hochschulturse für Ingenieure finden in diesem Jahre in der Zeit vom 5. bis 17. Ok tober an der Technischen Hochschule in Dar m stadt statt. Feuerbachs »Ruhende Nymphe« vor Gericht. — Vor der 12. Straf kammer des Landgerichts I Berlin fand am 7. März die Verhandlung ge gen Heinrich Wibker, Inhaber der Buch- und Kunsthandlung H. Wibker K Co., Volksbühnenbnchhandlnng in Berlin, statt. Es handelte sich um eine Anklage wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften, die im Sep tember v. I. vertagt worden war, weil die Staatsanwaltschaft die Ladung von Sachverständigen beantragt hatte. Nach längerer Be ratung kam das Gericht zu folgendem Urteil: Es handelt sich hier allein um die Frage, ob sich das, was aus gestellt ist, mit dem 8 184 deckt. Diese Frage ist von Fall zu Fall zu entscheiden: das Original scheidet völlig ans. Es wird niemand ein sallen, derartige Originalknnstwcrke der bedeutendsten deutschen Künst ler als unzüchtig anznsprechen. Es fragt sich nur, ob die Reproduktion künstlerische Bedeutung hat, nnd ob sie den künstlerischen Wert des Originals erkennen läßt. Bezüglich der künstlerischen Bedeutung ist von dem Sachverständigen Lovis Corinth gesagt worden, daß die Re produktion als ausgezeichnet und durchaus im Geiste Fenerbachs ge halten anznsehen ist. Selbst wenn sie technisch nicht so vollkommen ist, wie sie sein könnte, so ist dies für die Beurteilung selbst belanglos, wenn hier gesagt ist: die Reproduktion ist künstlerisch gut. Sie wirkt nicht sinnlich; nach dem Gutachten Corinths ist das Sinnliche sogar zurückgedrängt. Bei der Beurteilung von Reproduktionen von Kunst werken bzw. bei der Frage einer Anwendung des 8 184 kann nicht das Empfinden der Jugend, die im Pnbertätsalter steht, sondern das Empfinden des normalen Menschen und dessen Scham- und Sittlich keitsgefühl in Betracht gezogen werden. Das Gericht ist dazn gekom men, auch die relative Unzüchtigkeit der vorliegenden Reproduktion zu verneinen. Da nach objektiver Hinsicht eine unzüchtige Abbildung nicht vorliegt, so war auch der Antrag des Staatsanwalts auf Einziehung zu verwerfen. Das Urteil lautet deshalb auf Freisprechung: die sämtlichen Kosten trägt die Staatskasse. Zahlungen an Posttasscu durch Schecks. — Zur Förderung der bargeldlosen Zahlungen nehmen an Reichsbankplätzen die Postanstalten außer Postschecks und Reichsbankschecks auch Schecks auf Banken, Ge nossenschaften und Sparkassen in Zahlung. Die Bank usw., auf die der Scheck gezogen ist, muß ihre Geschäftsstelle im Orte und ein Girokonto bei der Reichsbank haben. Die Schecks sind verwendbar bei Einzah lungen ans Postanweisungen und Zahltarten, beim Einkäufe von Brief marken im Betrage von mindestens 20 bei Entrichtung von Fern sprechgebühren, gestundeten Portobeträgen und Telegrammgebühren, Zeitungsgeld, Schließfachgebühren. Die mit Scheck eingelieferten Post anweisungen und Zahltarten werden von der Postanstalt abgesandt, sobald die Neichsbank den Betrag der Postkasse gutgeschricben hat. Hat der Absender bei der Postanstalt eine Sicherheit hinterlegt, so werden die Postanweisungen und Zahltarten schon vorher abgesandt, ebenso werden die gewünschten Wertzeichen sogleich ausgehändigt. Von öffentlichen Behörden, Kassen und Anstalten, von Sparkassen der Kreise, der Stadt- und Landgemeinden wird eine Sicherheit nicht beansprucht, wenn sie mit der Postanstalt eine Verabredung über das ein für alle mal zu beobachtende Einlieferungsverfahren getroffen haben. Die Russisizierung Finnlands. — Der Generalgouvernenr von Finnland hat im Ministerrat einen Gesetzentwurf eingereicht über die Einführung der russischen Sprache im schriftlichen Verkehr zwischen den Regiernngsorganen und den Staatsbeamten in Finnland. Vom wirtschaftlichen Verbände bildender Künstler. — Der wirt schaftliche Verband bildender Künstler in Berlin zählt jetzt 750 Mit glieder. Von München sind Bestrebungen ansgegangen, die die Pro jettionsvorführungen von Kunstwerken für die Künstler gewinn bringend machen sollen. Von Berlin aus werden die Bestrebungen unterstützt, indem die Künstler aufgefordert werden, sich bei der Über tragung aller Rechte das Recht der Vorführung ihrer Werke mittels mechanisch-optischer Verfahren ausdrücklich vorzubehalten. Die für den Beginn der Einkaufsgenossenschaft als notwendig bezeichnete Summe ist bereits gezeichnet. Das Unternehmen soll dem Verbände auch eine ständige eigene Geschäftsstelle sichern. über den gerichtlichen ZwangSvcrgleich außerhalb des Konkurses führte der Staatssekretär des Reichsjustizamts Lr. Lisco bei Gelegen heit der Beratung des Etats für das ihm unterstellte Amt im Reichs tag aus: »Das Hohe Haus hat im vorigen Jahre eine Resolution be treffend die Einführung des gerichtlichen Zwangsvergleichs außerhalb des Konkurses gefaßt. Diese Resolution hat mich veranlaßt, mit den beteiligten Ressorts des Reichs und Preußens in Verbindung zu treten. Es ist in Aussicht genommen, zunächst über eine Reihe grundsätzlicher Fragen, von denen die weitere Entschließung in der Angelegenheit ab hängt, Vertreter der Industrie, des Handels und Gewerbes wie auch der Landwirtschaft und sonstige sachkundige Persönlichkeiten gutachtlich zu hören; diese Besprechung soll alsbald stattfinden.« Preisaufgaben der Universität Breslau. - Von der Universität Breslau werden für das Jahr 1914 folgende Aufgaben für Preisbe- werbnng gestellt: I. Von der evangelisch-theologischen Fakultät: »Es ist zu untersuchen, inwieweit die Art nnd Fassung der evangelischen Überlieferung vom Werke Jesu den kulturhistorischen Verhältnissen Palästinas im ersten Jahrhundert entspricht«. II. Von der katholisch- theologischen Fakultät: »Opiniones ll68torii de Obristo ex eins opsre nuper reperto, qui in8oribitur lider Heraelidw, eiwantur <;t acl trutinam rsvvesntur«. III. Von der juristischen Fakultät: »Die unmittelbare 379