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^ 75, 4. April 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3999 8 10: Jedes Mitglied des Vereins bezahlt als Eintrittsgeld 17. mli. 15.— und ferner als Jahresbeitrag 17. mir. 15.—. - Von den Eintrittsgeldern wird ein Fond gegründet, über dessen Verwendung bei der Jahressitzung be schlossen wird. 8 11: Ein Mitglied, das sein Geschäft aufgegeben hat, kann trotzdem in dem Vereine als passives Mitglied ohne Stimm- und Wahlrecht verbleiben. 8 12: Jedes Mitglied des Vereins genießt alle geschäft lichen und anderen Vorteile, die der Vorstand herbei führen kann, muß sich aber auch allen Satzungen und Beschlüssen des Vereins fügen. 8 13: Die Jahressttzung des Vereins wird spätestens im Juni abgehalten. Die erste findet in Helsingfors statt, die folgenden in Orten, die von der letzten Jahresversammlung dazu ausgewählt wurden. Die Sitzung wird durch Anzeigen in der Buchhändlerzeitung und durch Rundschreiben angekündigt. Z 14: In der Jahressttzung werden folgende Punkte be handelt: 1. Jahresbericht des Vorstandes und der Revisoren. 2. Entlastung des Vorstandes. 3. Anträge des Vorstandes, der Revisoren und der Mitglieder. 4. Neuwahl der Vorstands-Mitglieder, des Schrift führers und Kassierers sowie der Revisoren und aller Stellvertreter. 5. Festsetzung des Ortes, in dem die kommende Haupt versammlung abgehalten werden soll. 8 15: Alle Wahlen geschehen geheim, andere Abstimmungen sind öffentlich. Bei allen Beschlüssen, mit Ausnahme der Satzungsänderungen und der Auflösung des Vereins, entscheidet die Mehrheit. Ein anwesendes Mitglied kann das Stimmrecht für höchstens fünf nicht anwesende Mitglieder ausllben. Wenn mindestens zehn Mitglieder es wünschen, kann der Vorstand außerordentliche Hauptversammlungen auf die in 8 13 angegebene Weise einberufcn. 8 16: Jedes Mitglied, das Abänderungs-Anträge für die Satzungen stellen will, muß dies vor Schluß des Monats März bei dem Vorstande schriftlich melden. Der Vorstand legt den Antrag nebst seinem eigenen Urteil in der nächsten Jahresversammlung vor, nach dem vorher den Mitgliedern durch Rundschreiben Mitteilung gemacht wurde. tz 17: Die Auslösung des Vereins und dis Verwendung der Vereinsmittel muß von zwei aufeinandersolgenden Jahresversammlungen beschlossen werden. Bei der Abstimmung über diesen Punkt und über die im 8 16 genannten Angelegenheiten kann nur durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder entschieden werden. Die am I. April 1895 angenommenen Satzungen des Finnischen Verlegervereins. 8 1: Der Zweck des Vereins ist, die Rechte der finnischen Verleger gegenüber den Wiederverkäufern zu schützen und dadurch die Organisation des Verlagsbuch handels und das Wohl der heimatliche» Literatur zu fördern. 8 2: Jeder in Finnland wohnende Verleger von Büchern, Musikalien, Bildern und Karten kann auf Gesuch beim Vorstande Mitglied des Vereins werden. Der Vor stand kann entweder ohne weiteres den Ersuchenden als Mitglied annehmen oder das Gesuch der Haupt versammlung vorlegen. Aktien-Gesellschaften und Vereine müssen auch melden, wer das Stimmrecht für die Aktien-Gesellschaft bzw. des Vereins aus- übeu soll. Das Mitglied, das ihm zukommende Pflichten nicht erfüllt, wird aus dem Vereine aus geschloffen. 8 3: Jedes Mitglied des Vereins hat bei seinem Ein tritt dem Vorstande ein Verzeichnis über seine sämt lichen Verlagsartikel zu geben. Bei jedem Artikel mutz der Ladenpreis angegeben und ferner alles zusammengerechnet sein. Jedes Jahr muß ein ähn liches Verzeichnis von allen Mitgliedern, die laut nachstehender Tabelle nicht mehr als sechs Stimmen haben, eingesandt werden. Ans Grund dieses Ver zeichnisses wird jährlich die Anzahl der Stimmen jedes Mitgliedes bestimmt. Kein Mitglied darf mehr als sechs Stimmen haben. Ein Buchhandlungswert bis zu 25 l7N berechtigt zu I St. ,, ,, „ 60 ,, „ 2 „ „ „ 100 „ „ 3 „ „ 200 „ „ 4 „ „ „ 500 „ „ 6 „ von mehr als 500 „ „ 6 Dieses Stimmrecht kann entweder persönlich oder durch ein anderes anwesendes Mitglied aus geübt werden, doch darf ein anwesendes Mitglied nur ein nicht anwesendes vertreten. Z 4: Ein Mitglied bezahlt als Eintrittsgeld für jede seiner eigenen Stimmen 5 H Das Eintrittsgeld darf jedoch nicht weniger als 20 b'll betragen. Der Jahres beitrag, der gleich nach der Jahressttzung zu ent richten ist, wird mit 6 1711 für jede Stimme be berechnet, kann aber bei der Jahressttzung erhöht oder vermindert werden. 8 5: Der Verein wählt jährlich bei der allgemeinen Sitzung geheim einen Vorstand von 5 Personen, die dann unter sich einen Vorsitzenden wählen. Die Sitzungen des Vorstandes werden in Helsingfors ab- gehalten. Der Vorstand kann auch einen Schrift führer anstellen, der gleichzeitig Kassierer und Ver treter des Vereins ist. Jährlich werden auch zwei Revisoren als Rechnungsprüfer gewählt. Z 6: Am 25. Mai jedes Jahres wird in Helsingfors die Hauptversammlung des Vereins abgehalten. Der Vorstand kann auch die Mitglieder zu einer außer ordentlichen Hauptversammlung einladen. Bei der Jahressttzung werden die Berichte des Vorstandes und der Revisoren erstattet, sowie alle anderen An träge des Vorstandes und der Mitglieder behandelt. Die Entlastung des Vorstandes und des Schrift führers wird gleichfalls vorgenommen. 8 7: Die Mitglieder des Vereins müssen sich verpflichten, ihre Verlagsartikel in Kommission oder fester Rech nung keinen anderen Personen zum Wiederverkauf zu liefern als denen, die rabattberechtigte Wieder verkäufe: des Vereins sind. Diese Bestimmung gilt in Orten, wo der Verein rabattberechtigte Buchhändler hat. An andere Personen kann ein Mitglied des Vereins nachstehende Verlagsartikel abgeben: 1. Lieferungswerke, stets 3 Monate nach Erscheinen der ersten Lieferung. 2. Gesangbücher, Almanachs, Katechismen, Fibeln. 3. Zeitungen, Zeitschriften, Kalender, Musikalien, Bilder ohne Text, Schreibhefte und andere Ver lagsartikel, die man nicht als Bücher bezeichnen kann. 8 8: Als rabattberechtigte Wiederverkäufer werden bei der Jahressitzung im Buchhandel erfahrene Personen an genommen. Das Gesuch muß schriftlich eingereicht 5IS»