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2668 Nichtamtlicher Theil. »I? 142, 20. November. der Einführung des buchhändlerischen Freihandels*) nicht nur einen natürlichen, sondern auch wünschenswerthen Schritt zur Entwickelung unseres Geschäftszweiges zu erblicken. Dennoch ist die Erhaltung des Ladenpreises von der höchsten Wichtigkeit. Denn wenn schon der gänzliche Wegfall des Novilätenvertriebes in mancherlei Hinsicht ein Verlust für Wis- ^ senfchaft und Buchhandel sein würde, so liegt die Gefahr eines i Rückschrittes noch viel entschiedener in dem Umstande, daß die i Einführung des buchhändlerischen Freihandels nothwendigerweise eine starke Eoncentrarion des Buchhandels nach den^ großen Städten zur Folge haben müßte, und die üblen Con- sequenzen dieses Umstandes würden sehr weitreichende sein. Es ist ja der schönste und glänzenste Vorzug des deutschen Buchhandels (und zwar wesentlich eine Schöpfung des Laden preises), daß er Verhältnisse geschaffen hat, welche selbst für die kleineren Städte die Errichtung von Handlungen ermöglichen, die vermöge der Intelligenz ihrer Vertreter, sowie durch Be fähigung zu directem Bezug im Stande sind, allen billigen An sprüchen des Publicums zu genügen. Die Bedeutung dieses Umstandes für die durchgreifende Bil dung der Nation ist eine so unendlich große, daß man die Wich tigkeit des Ladenpreises gerade für die deutschen Verhältnisse un möglich in Frage stellen kann. Es fragt sich nun, in welcher Weise dem üblen Einflüsse des modernen Antiquariats entgegen zu arbeiten sei. Es ist vielfach betont worden, daß die verschiedene Gunst > der localen Verhältnisse die Entwickelung des buchhändlerischen Freihandels unvermeidlich mache. Man vergißt aber dabei, daß die natürliche Gestaltung der Eoncurrenz nach Gunst oder Un gunst der localen Verhältnisse ein nach diescrRichtung hin allezeit ausgleichendes Element bildet, und so ist nicht abzusehen, inwie fern die neucZeit dcmBegriff desLadenpreises besondereSchwie- rigkeiten bieten solle. Das, was das moderne Antiquariat geschaffen hat, ist, wie wir gezeigt zu haben glauben, lediglich der Umstand, daß man im deutschen Buchhandel für Rovikätcnvertrieb und einfache Expe dition fest bestellter Werke gleich hohe**) Rabattvergünstigungcn gewährt, und dagegen die Einführung besonderer, höherer Rabatt sätze für den Novitätenvertrieb und geringerer für die späteren festen Expeditionen nach unserer Ueberzeugung der einzig richtige Weg zur Lösung des herrschenden schweren Eonflietes ist. Abgesehen von denen der Neuheit würde eine solche Reform kaum erhebliche Schwierigkeiten bieten, und die durchgreifende! Umgestaltung der geschäftlichen Anschauungsweise, welche dieselbe mit sich bringen müßte, könnte nur eine nach allen Seiten hin günstig wirkende sein. Die Ealeulation des Verlegers, der eine bestimmte Anzahl seiner Exemplare für den Novitälenvertrieb zu bestimmen hätte, würde eine durchaus einfache bleiben; dagegen würden dieSorti- menterverhällnisse einen wesentlichen Umschwung erfahren. Die ^ erhöhten finanziellen Vortheile des Novitätenvertriebes würden diesem Geschäftszweige diejenige Aufmerksamkeit verschaffen, welche nöthig ist, um der bisherigen, im Allgemeinen zu mecha nischen Thätigkeit des Sortimenterstandes eine geistigere und mehr ge k lär t e Richtung zu verleihen, während die Beschrän kung derRaballvergünstigungen für diejenigen(älteren)Werke'**), *1 Wir ^ verstehen^ darunter ^ das ^lrchgeben des auf Jnnehaltung welche ihren Absatz nicht sowohl dem Angebot, als der Nachfrage verdanken, nicht nur für das moderne Antiquariat, sondern auch für den (die gesunde und starke Entwickelung des Buchhandels sehr lähmenden) Büchervertrieb durch Buchbinder u. s. w. de» wünschenswerthen Hemmschuh bilden würde. Und wie nun im Ganzen die bezeichne» Reform durch die geläuterte Thätigkeitsrichtung sowohl der Verleger, als der Sor timenter große Ersparungen an Geld- und Arbeits-Aufwand mit sich bringen müßte, so steht zu hoffen, daß man durch sie dem Ziele näher kommen würde, welches gerade für die deutschenVer- hältnisse in allen seinen Wechselwirkungen von der größtenWich- tigkeit ist; die Wohlfeilheitder Büchcrpreise. Halle a. d. S., im November 1860. —n. Antwort auf die Rechtsfrage in Nr. 137 d. Bl. I. Die in Nr. 137 d. Bl. aufgeworfene sogenannte Rechts frage findet ihre einfache Erledigung in dem Rescript des Gene- raldircctors der Steuern vom 26. Mai 1834, wonach das Sam meln von Subscribenten aufDruckschriften,aufKupfer- und Steindruck-Arbeiten, sowie auf Landkarten, inso fern cs außer dem Wohnorte im persönlichen Umherzichen betrie ben wird, die Lösung eines Gewerbescheines erforderlich macht, und ohne denselben nicht zu gestatten ist. (Vergl. Kaiser, Preß- gesetzgebung. Se. 267.) II Auch ein concessionirter Buchhändler bedarf in Preußen, wenn er colporliren lassen will, für seinen Wohnort eine beson dere Erlaubniß der Polizei, außerhalb desselben einen Gewerbe schein für den Colporteur. Die Einrheilung des Landes in Kreise hat hiermit gar nichts zu schaffen. Hat der verehrliche Fra ger also in seiner Stadt ohne polizeiliche Erlaubniß Subscriben ten suchen lassen, so wird er eine Polizeistrafe von 1—5 Thlr. zu zahlen haben; hat aber sein Colporteur, ohne einen auf seinen Namen lautenden besonderen Gewerbeschein zu besitzen, außerhalb der Stadl Subscribenten gesucht, so wird dem Hrn. College«, und wäre es auch nur zwanzig Schritte außerhalb derStadtgrenze geschehen, die bekannte Steuerconlraventionsstrafc von 80 Thlr. (fünffacher Betrag des Gewerbescheins) auferlegt werden. Diese Strafe wird jedoch auf eine zweckmäßige Eingabe an den Hrn. Generalsteuecdirector zu Berlin in der Regel erheblich ermäßigt. Der verehrliche College irrt, wenn er glaubt, der von ihm ange deutete Fall sei in Preußen noch nicht vorgekomme». Er ist schon oft dagewesen und von den Behörden, die sich dabei auf ein noch heute gültiges Ministerialrescript aus den dreißiger Jahren stü tzen, stets in der oben erwähnten Weise entschieden worden. Leobus. Misccüen. Zur Notiz! — Hr. G. Mertens in Berlin versendet nach allen Richtungen hin Anzeigen seines Nachdrucks von Zschokke's Novellen, die er auch dem Buchhandel complet für 3 Thlr. baar offerirt. In seinenAnzeigen für das Publicum sagt aber Hr. Mertens : ,,Bei portofreier Einsendung des Betra ges liefere ich in ganz Deutschland, franco mit directer Post: für 3)ü Thlr. 1 Zschokke's Novellen, 12 Theile geheftet, — für 4sh Thlr. 1 desgleichen gebunden." Wollen die Herren Buch händler nicht den edeln Wohlthäter des Public, ms durch recht eifrige Verbreitung seiner Anzeigen unterstützen?! N.