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7750 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^ 148, 30. Juni 1910 weiter nach Baltmannsweiler und Hohengehren. — 9.3o Frühstück im »Waldhorn« Hohengehren. — 11.»o Abgang nach dem Engel- berg. — 12.00 Mittagessen im Kurhotel Engelberg. (Trockenes Gedeck 2^ 20 H.) Nach dem Mittagessen Kaffee auf der Terrasse oder im Garten bei Konzert (Militär-Kapelle). — 6.5v Abmarsch nach Bahnhof Winterbach. (Fahrkarten 4. Klasse, Preis 65 -H, an den Schaltern.) — 7.^2 Ankunft in Stuttgart.— Schlußvereinigung im Vereinslokal »Hotel König von Württemberg«. Sprechsaal. Bncherbettel. <Vg>. Nr. 127 d. Bl.» Auf den Aufsatz des Herrn N. N. in Leipzig betreffend »Bücherbettel« (Börsenblatt Nr. 127 vom 6. Juni) erhielt der Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs- gehülfen von einem Buchhändler E. in M. das folgende Schreiben, das ich unter Zustimmung meiner Vorstandskollegen zur Kenntnis des Buchhandels bringen möchte, um zu zeigen, wie mancher Kollege über die den Verlagsbuchhandel so sehr interessierende und wichtige Frage der Bücherbettelei denkt und urteilt, selbst dann, wenn — wie im vorliegenden Falle — ein ganz ausgesprochener Schwindel vorliegt: »Herren st andpunkt Buchhändler-Börsenblatt für den Deutschen Buch handel Nr. 127, 6. Juni 1910. »Auslassungen, wie sie Herr N. N. unter Bücherbettel gibt, zeugen so recht von der Übermacht des Stärkeren gegenüber dem Schwächeren. Sich das Richteramt über einen jungen Menschen anzumaßen, der nur in jugend lichem Leichtsinn gehandelt zu haben scheint, und glauben zu können, ihn zu der ganz befremdend hohen Strafe von 20 ^ ohne weiteres verurteilen zu können, zeugt von einer sehr seltsamen Gesinnung. Das ist Herrenstandpunkt, der den Untergebenen die Knute des Machthabers fühlen läßt!!, der auf jeden Fall ein Exempel statuieren will. Dem jungen Lehrer kann kein Mensch verwehren, sich seine Bücher schenken zu lassen — ob zweckmäßig oder nicht zweckmäßig von seiten des Verlegers und Buchhandels scheidet hierbei vollständig aus —, das kann er halten wie er will. Auch hier wieder wie schon so oft keine versöhn liche milde Regung — sondern der krasse Standpunkt des Mächtigen. Der junge Lehrer hat seinen Leichtsinn, sich unbefugt »Sem. Lehrer« zu nennen, schon längst eingesehen und bereut. Eine Entschuldigung und das feste Versprechen, seine Tat zu bereuen, hätten genügt! Mit großen Herren pflegt man gelinder umzugehen! Ich verlange, daß dem armen Lehrer seine 20 — ein Betrag für ihn — sofort zurückerstattet werden und der Unterstützungsverein auf auf solche Weise eingetriebene Gelder verzichtet, oder ich trete aus dem Unterstützungs verein aus. E., Buchhändler in M., wo man über Menschenrechte und -Pflichten anders denkt.« Zur Sache selbst möchte ich kurz bemerken, daß der Vorstand des Unterstützungsvereins selbstverständlich nicht die Aufgabe hat, den Streit der Parteien zu untersuchen oder Stellung dazu zu nehmen. Der Empfang der Bußbeträge, auf die sich streitende Parteien einigen, ist ihm willkommen, und er hat stets in solcher Einigung eine würdige Vermeidung von Prozessen bzw. Straf anträgen erblickt. Rudolf Hofmann, Vorsitzender des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Zum Artikel: »Bestelldatnm auf Barfakturen.« <Vgl. Nr. 142 d. Bl.) Eine Bitte an die Herren Sortimenter! Der Sprechsaal-Artikel von E. Ph.'s Buchhdlg. im Börsenblatt vom 23. Juni, der sich auch an die Auslieferer wendet, veranlaßt mich, in meiner Eigenschaft als Verlagsgehilfe den Herren Sorti mentern einen Wunsch zu unterbreiten, mit dessen Erfüllung auch die in vorgenanntem Artikel ausgesprochene Bitte ihre Er ledigung finden dürfte. Tie Hauptschuld an dem Nichtbeifügen des Verlangzettels auf Barpaketen bzw. -Fakturen ist wohl in der Hauptsache dem Um stande zuzuschreiben, daß die Herren Sortimenter bar und ä. cond. fast durchweg auf einem Bestellzettel verlangen. Hat nun der betreffende Auslieferer eine solche Bestellung vor sich, so kann er doch unmöglich diesen Verlangzettel der Faktur anheften, da er doch zur Kontrolle bei etwaigen Differenzen und eventuell später zum Aufträgen aufs Konto gebraucht wird. Ich weiß zwar aus meiner Sortimenterpraxis auch selbst sehr gut, daß nirgends das Sprichwort »Zeit ist Geld« so ange bracht ist, wie gerade im Sortiment, aber diese kleine Mühe er spart dem Sortimenter, wie der Herr Verfasser eben genannten Artikels selbst zugibt, »viele Mühe und Zeit verlust, verursacht durch das Nachschlagen im Bestellbuch«. Das Hinzufügen des Bestell-Datums bietet übrigens dem Kommissionär, der doch das Paket einlöst, absolut keine Kontrolle über die Richtigkeit bezw. Berechtigung der Präsentation eines Barpakets. Deshalb ist der Wunsch, den Originalbestellzettel den Barfakturen beizufügen, durchaus berechtigt und wird auch wohl von jedem Verleger respektiert werden, vorausgesetzt natürlich, daß auf dem Barbestellzettel nicht gleichzeitig eine ä. cond.-Be stellung gemacht wird. Ich verkenne zwar nicht, daß nach buchhändlerischer Usance der Verleger in derartigen Fällen nur den Bestellzettel seinem Kommissionär einzusenden braucht, damit dieser ihn dann beim Kommissionär feines Kunden gleichzeitig mit dem Barpaket vor zeige. Wer aber den Leipziger Betrieb aus eigener Erfahrung kennt, wird wohl auch zu der Überzeugung gelangt sein, daß ge rade die Kommissionäre bzw. deren Angestellte genug zu tun haben und man ihnen nicht durch allerlei Kompliziertheiten das Leben sauer machen sollte. Abgesehen hiervon, können auf diese Weise, namentlich in der lebhaften Geschäftszeit, diese Kommissions bestellzettel auch leicht verloren gehen, wodurch nachher wieder Differenzen beim Abschluß des Kontos entstehen. Ich bitte also nochmals die Herren Sortimenter: Bestellungen stets auf besonderen Bestellzettel schreiben! Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch eine Bitte dem ver- ehrlichen Sortimentsbuchhandel nahelegen. Sie betrifft die ä c o nd- Bestellungen. Man kann es keinem Sortimenter übelnehmen, wenn er sich gegen den Brauch mancher Verleger, unverlangte Sendungen zu machen, zu schützen versucht. Bisher hatte man nur das einzige Mittel, nämlich: man verlangte vom Verleger, daß er das Bestell datum auf die Faktur setzte. Das ist aber keine absolut zu verlässige Kontrolle, denn nur ganz wenige Sortimenter führen für ihre Novitäten-Bestellungen ein Bestellbuch. Deshalb können sie sehr leicht die Übersicht verlieren, ob sie etwas bestellt haben oder nicht. Diesem Umstande haben wir wohl allein die Maßnahme der Aufklebe-Adressen (Coupons) zu verdanken, wie sie bei den Firmen Frick, Wien; Heinrichshofen, Magdeburg; DuMont-Schauberg, Köln, u. a. schon längst im Gebrauch sind. Wenn sich z. B. eine Firma besonders für einen Verleger interessiert, so braucht sie diesem nur eine Anzahl Coupons zu senden, damit er sie dann auf die Faktur klebe und dem Kom missionär die Arbeit des Untersuchens: »Verlangt oder un verlangt?« erspare. Auf diese Weise kann es z. B. nicht pas sieren, daß ein Paket von einer Firma, die stets unverlangte Zusendung aller Neuigkeiten wünscht, mit der Notiz des Kommissionärs: »Nichts unverlangt« zurückkommt. Abgesehen von den unnötigen Frachtspesen, die der Verleger hat, zeigt der Fall doch, wie schwer es dem Leipziger Kommissionär auch mit der Annahme der Rechnungspakete gemacht wird, und wie einfach sich dieses Geschäft gestalten würde, wenn eben jedem ä. cond.- Bestellzettel eine abtrennbare (perforierte) Rückadresse (nicht so groß, sondern dem Platz auf der Faktur entsprechend) an heftet wäre. Sollte sich dieser Brauch im deutschen Buchhandel ganz und gar einbürgern, so wäre dadurch dem Verleger und dem Sortimenter, besonders aber dem letzteren, eine große Erleichterung geschafft. Berlin, 24. Juni 1910. Albert Damm i/H. Paul Cassirer.