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Jk 148, 30, Juni 1910, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7749 eine Folge lebendig erfaßter, ausdrucks- und charaktervoller Bild nisse, unter denen sich Goethe und Frau von Stein — Napoleon und Goethe — Heinrich Heine — Gerhart Hauptmann — Max Halbe — Ludwig Thoma (vom Simplizissimus) und der Komponist Max Schillings finden. Der Berliner Meister-Radierer Carl Koepping erfreut mit einer großen Radierung, einer Wiedergabe von Munkacsys »Kreuzigung Christi«, in der nicht allein die Wucht der Komposition, die Kraft und Tiefe der Farbengebung, sondern auch selbst die Art der Malweise durch die Feinfühligkeit der Nadelführung zu vollem Ausdruck gelangt. Der Dresdener Müller-Graefe zeigt eine Anzahl gezeichneter, tonreicher, besonders breit mit dem Wischer behandelter figürlicher und landschaftlicher Studien, die eine ausgesprochene und starke Formensprache zeigen. Ernst Kiesling. Berlagsrechtsstreit. — Der Komponist der Operette »Bub' oder Mädel«, Bruno Granichstädten, hatte, als er im Jahre 1907 die Urheberrechte dieser Operette an den Wiener Musik verleger Josef Weinberger übertrug, sich gleichzeitig Vertrags- mäßig verpflichtet, demselben Verleger die Urheberrechte der nächsten fünf von ihm zu komponierenden abendfüllenden Operetten, Vaudevilles und Singspiele unter den gleichen Be dingungen zu übertragen, wobei er noch die Verpflichtung über nehmen mußte, jährlich nicht mehr als ein abendfüllendes Werk zu schaffen. Am 30. März d. I. kündigte Granichstädten den Vertrag einjährig unter Berufung auf § 16 des Urheberrechts gesetzes, der bestimmt, daß ein Vertrag, durch den jemand die Urheberrechte an seinen künftigen Werken über haupt oder an einer Gattung derselben zu übertragen verspricht, jederzeit kündbar sei. Der Verleger Weinberger bestritt die Zulässigkeit der Kündigung. Das Handelsgericht verwarf jedoch seinen Einwand und verurteilte den beklagten Verleger zur Anerkennung der Gültigkeit der Kündigung. Das Handelsgericht nahm an, daß das Recht auf Kündigung auch dann bestehe, wenn eine Abmachung für eine feste Anzahl von künftigen Kompositionen getroffen sei. Nur dann, wenn der Komponist dem Verleger bereits Szenarien für die künftigen Werke einer bestimmten Gattung oder Liedertexte usw. vorgelegt habe, sei das einjährige Kündigungsrecht erloschen, und der Ver trag müsse erfüllt werden. Der sogenannten »blinden« Produktion würde damit ein Riegel vorgeschoben. (Nach: »Leipziger Neueste Nachrichten«.) * Die Post und die Eilbotenanstalten. — Das General sekretariat des »Bundes der Industriellen« teilt folgendes mit: »Die ablehnende Haltung der Reichspostverwaltung gegen über den in den Großstädten immer häufiger auftretenden Eilbotenanstalten wird von weiten Kreisen der In- duftrie und des Handels als empfindliche Schädigung ihrer Interessen empfunden. Die Reichspostverwaltung erblickt in derartigen Instituten »Privatbeförderungsanstalten«, deren Wirkungskreis durch das Reichspostgesetz erheblich eingeengt ist, während sie nach der Begründung der Novelle von 1899 zum Reichspostgesetz nur als »modernisierte« Dienstmann institute zu charakterisieren sein dürften, denen es nicht unter- sagt werden sollte, Aufträge zur Abtragung von Briefen gegen Bezahlung auszuführen, soweit deren Einsammlung nicht ge werbsmäßig betrieben wird. Die Entwicklung der Eilboten anstalten zeigt aber klar, daß die den fortgeschrittneren Ver kehrsverhältnissen angepaßten Eilboteninstitute einem Verkehrs bedürfnis entsprechen. Namentlich ist der mittlere Fabrikant und Kaufmann auf die Vermittelung solcher Anstalten ange wiesen, zumal ihnen in manchen Fällen Aufgaben gestellt werden, die von der Postverwaltung in ihrer heutigen Ver fassung überhaupt nicht erfüllt werden können. Sehr vermißt wird von den Beteiligten eine scharfe Abgrenzung der Interessen sphären der Reichspostverwaltung und der Eilbotenanstalten. Nach einem Urteil des Reichsgerichts machte sich sogar ein Apo theker strafbar, der nachts einem Patienten eine dringend be nötigte Brandsalbe durch den Boten einer Eilbotenanstalt nebst Rezept und Quittung zuschickte. Auch in den Mitgliederkreisen des Bundes der Industriellen hat man die bisherige Praxis der Reichspostverwaltung gegenüber den Eilbotenanstalten als eine verkehrshemmende Auslegung der reichsgesetzlichen Be- Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. stimmungen gekennzeichnet. Es ist vorgeschlagen worden, einen Ausgleich der beiderseitigen Interessen in der Weise herbeizu führen, daß man den Eilbotenanstalten die Bestellung von einzelnen dringenden Sendungen zu besonderen Einzeltaxen gestattet, die Verteilung von Massenauflieferungen aber der Reichspost gesichert bleiben soll.« * Die Literatur in der Rosen - Ausstellung in Zwei- brücken. — Der »Pfälzische Merkur« bringt einen eingehenden Bericht über die vor einigen Tagen in Zweibrücken veran staltete »Jubiläums-Rosen-Ausstellung« des Obst- und Gartenbau vereins. Bezüglich der in ihr zur Ausstellung gelangten Fach- literatur entnehmen wir diesem Bericht folgende Stelle: Auf der Ausstellung war auch die Firma Fr. Lehmanns Buchhandlung (I. Peth) hier mit einer reichhaltigen Rosen- und Gartenliteratur vertreten. Es seien daraus folgende empfehlenswerte Werke hervorgehoben: Betten, Die Rose, ihre Anzucht und Pflege; Bley, Pomo- logisches Bilderbuch; Fahldieck, Der praktische Gartenfreund; Derselbe, Die Blumenpflege im Zimmer; Derselbe, Der Gemüse garten; Derselbe, Der Blumengarten; Glindemann, Die Rose im Garten; vr. I. Hoffmann, Rosenbuch; P. Juraß, Rosenbuch für Jedermann; Konwiczka, Wie baue ich mir selbst Gartenhäuser und Lauben?; W. Lange, Die Gartengestaltung der Neuzeit; W. Lange, Blumenbinderei; Lebl, Zimmergärtnerei; Lebl, Nosenbuch; Mütze, Rosen und Sommerblumen; St. Olbrich, Der Rose Zucht und Pflege; St. Olbrich, Vermehrung und Schnitt der Zimmer gehölze; Schmeil-Fitschen, Flora von Deutschland; Straßheim, Rosenzucht; I. Wesselhöft, Kultur der Rosen in Töpfen; I. Wesselhöft, Der Rosenfreund; I. Wesselhöft, Obstverwertung; Lucas, Gartenbuch; Stavenhagen, Blütenpflanzen und Blatt gewächse; Koelsch, Von Pflanzen zwischen Dorf und Trift; Held, Blumenpflege im Zimmer; Hegi und Dunzinger, Alpen flora; Anders, Lehrbuch der allgemeinen Botanik; Graebner, Die Pflanzenwelt Deutschlands; Meierhofer, Biologie der Blüten- Pflanzen; Lange, Allgemeines Gartenbuch. * Nene Bücher, Kataloge ns». für Buchhändler: Laer <L 6o. in k'ranlrkurt aM. 8". 284 8. 3639 Nrn. »Eule«, Ortsgruppe Leipzig der Allgemeinen Ber einigung Deutscher Buchhandlungsgehilsen. — Am Sonntag, den 3. Juli, findet ein Tagesausflug mit Damen nach dem herr lich gelegenen Rochlitz statt. — Abfahrt: Dresdener Bahnhof früh 6.3«. (Fahrkarte IV. Klasse lösen, Preis 1 -4 20 «Z!) Ankunft in Rochlitz 7.58. — Wanderung nach Wechselburg und in das Silbertal. — Zusammentreffen mit den Kollegen der benach barten Städte (Chemnitz, Limbach usw.). Dieser Ausflug ist einer der schönsten in Leipzigs weitere Um gebung; es wird deshalb eine starke Beteiligung der Mitglieder und ihrer Angehörigen erwartet. Die Teilnahme von Nicht mitgliedern, sowie Freunden und Gästen der »Eule« ist erwünscht. Für den Monat Juli sind weiter folgende Veranstaltungen geplant: 14. Juli: Lustiger Abend. Theater, Vorträge, Heringsessen und Tänzchen. Lokal: »Eulenheim«. 30. Juli: Stechkahnpartie auf der Pleiße nach Connewitz mit anschließendem Beisammensein in »Winters Kaffeegarten«. Näheres über jede einzelne Veranstaltung wird jeweils recht zeitig bekanntgegeben. Gäste sind stets herzlich willkommen. Anfragen beantwortet bereitwilligst der Vergnügungs-Ausschuß. Ltuttgarter Buchhandlungs-Gehilfen-Verein. — Der Stuttgarter Buchhandlungs-Gehilfen-Verein wird das 43. Stif tungsfest am Sonntag den 3. Juli durch einen Ausflug nach dem Engelberg (Remstal) feiern. Morgens 6.os Abfahrt nach Plochingen. (Fahrkarten 4 Kl., Preis 65 H, an den Schaltern zu entnehmen.) — 7.oo Ankunft in Plochingen. Aufstieg nach dem Plochinger Aussichtsturm, 1006