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12960 «irlen»l»t> s. b risch». v»ch«»»d-i- Mchtamtlicher Teil. 248, 28. Oktober 1S1L. habe z. B. im Rheinland, im Main- und Moselgebiet usw. die hauptsächlich für meinen Verlag in Frage kommenden Händler besucht, habe aber mit Ausnahme von zwei Firmen, in Frankfurt und Mainz, überall ein bedauerliches Achselzucken sehen müssen. Vereinzelt gestattete man mir gnädigst, eine Kommissionssendung mit ungewöhnlich hohem Rabatt machen zu dürfen, natürlich war der Erfolg bei der Ostermeßabrechnung ein sehr minimaler. Ich habe mich auch nicht abhalten lassen, die Händler mit Kommissions- sendungcn meines qualitativ wohl auf einer hohen Stufe stehenden Verlages zu versehen, die Erfahrungen bei dem Remittieren und Zahlen sind aber solche, daß man sie am liebsten mit »haar sträubend« bezeichnen möchte. Zur Ostermesse selbst remittieren günstigstenfalls 25°/, derjenigen Sortimenter, die Kommissionssen- dungcn verlangt oder unverlangt bekommen haben. Eine Buchführung besteht ja bei dem größten Teil der Sortimentshandlungen nicht, denn sonst könnten die Remissionen nicht in einer solchen geradezu unkaufmännischen Art und Weise gemacht werden. Hat man nun mit vieler Mühe und Not sich durch den Wust dieser eben er wähnten 25°/» Remittenden durchgearbeitet, so beginnt das Mahnen um die weiteren Sendungen. Auf die Mahnungen erhält man das werden so manche Kollegen von mir bestätigen — manchmal recht ungehaltene Briefe, nach und nach treffen aber doch auch die anderen Sendungen ein, so daß bis zum September doch vielleicht 75°/» der Sendungen zurück sind. Wie steht es nun aber mit den Zahlungen? Selbst große Firmen müssen immer und immer wieder gemahnt werden, che es möglich ist, auch nur einen Pfennig von ihnen zu erhalten. Von einem sehr erheblichen Teil der Sorti menter ist aber Geld überhaupt nur zu erhalten, wenn man ihnen mit Klage droht. Kurzum, es ist undenkbar, den weiteren Versuch zu machen, den Vertrieb des Verlags durch das Sortiment zu bewerk stelligen, und so habe ich mich nach jahrelanger Überlegung nun entschlossen, einmal meine eigenen Wege zu gehen. Ich will nicht unterlassen, zu bemerken, daß natürlich im Musikalienhandel noch eine ganze Reihe von Firmen existiert, die in jeder Weise ihr Ge schäft großzügig führt und die unbedingt pünktlich abrechnet und zahlt. Aber das steht doch wohl auch fest, daß die Klagen der Sortimenter über schlechten Geschäftsgang nur zum Teil berechtigt sind, wenigstens im Musikalienhandel. Man kann den Herren Gratisreklame zur Verfügung stellen, so viel man will, wenn es das Format zuläßt, werden diese Neklamcprospekte günstigstenfalls zum Einwickeln der im Laden gekauften Hefte benutzt. Ein großer Teil der Sortimenter gibt überhaupt nichts für Reklame aus, und man soll nicht sagen, daß durch Angebot nicht auch Nachfrage ent stände. Es bleibt einem Verleger, der auf der Höhe bleiben will, tatsächlich nichts anderes übrig, als seine eigenen Wege zu gehen, und wenn ich 25—40°/» angeboten habe, so habe ich dabei natürlich auch Gegenleistungen gefordert. Ich verlange von der Kundschaft pro zentual steigende größere Abnahme und glaube zum mindesten das zu erreichen, daß ich mich dadurch interessant bemerkbar mache. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß ich zu diesen, wollen wir sagen ge setzwidrigen Nabattsätzeu, nur meinen eigenen Verlag und den Verlag von zwei Firmen liefere, mit denen ich langjährige Ver träge habe, deren Inhalt hier nicht weiter von Interesse ist. Bei sonstigen Sortimentsliefernngen halte ich mich aber, ob wohl ich das nicht nötig hätte, streng an die Verkaufsbestimmungen und nehme in diesem Punkt immer noch Rücksicht auf den Sorti mentshandel, obwohl ja der Sortimentshandel auf mich, als Ver leger wirklich guter Hnmoristika, gar keine Rücksicht nimmt. Zum Schluß sei noch ein Punkt erwähnt, der auch namentlich auf dem Gebiete des Chorverlags als ein großer Krebsschaden anzusehen ist. Fast jeder Sortimenter verlegt dann und wann ein paar Männer chöre und trägt dadurch in ganz unnötiger Weise znr Überschwem mung des Marktes bei. Er läßt sich leider durch Chordirigenten, die bei ihm kaufen, verleiten, Kompositionen von diesen zu drucken, obwohl er gar nicht imstande ist, diese Chöre zu vertreiben, weil er für sie keine Reklame machen kann und weil solche Chöre sehr oft die gröbsten elementaren Fehler aufweisen. Soweit möglich, versuchen natürlich diese Sortiments-Verleger ihre Verlagswerke an den Mann zu bringen und schädigen damit eben auch die Firmen, die sich speziell in umfangreicher Weise mit dem Chorverlag beschäftigen. Es wird so viel über die Gesundung des Sortiments- Handels beraten, aber wohl ganz selten ist der Tatsache Erwähnung getan worden, daß vor allen Dingen die Sortimenter sich selbst mehr rühren müßten. Mit den Klagen allein über schlechten Geschäfts gang ist nichts getan, damit erzielt man keine Besserung. Gerade im Musikalienhanbel gibt es wirklich wenige Firmen, die sozusagen den ganzen Markt in Deutschland beherrschen. Würben die kleineren Sortimentshandlungen auch ihr Publikum mehr zu interessieren suchen, so würden trotzdem die großen Firmen keine Einbuße er leiden, im Gegenteil, durch das größere Interesse, welches durch eine rührige Tätigkeit bei vielen Firmen erzielt würde, würden auch sie nur Vorteil haben. Leipzig. Conrad Glaser. Das ist eine klipp und klare Absage an den Börsenverein und an den Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, die dem Börsenverein seine Stellungnahme auf Grund der Statuten schon deswegen anweist, weil sich die Firma Conrad Glaser der Tragweite ihrer Handlungsweise, soweit ihr Verhältnis zu unserer Berufsorganisation in Betracht kommt, durchaus bewußt zu sein scheint. Sie hat die Konsequenzen aus dem Verhalten des Sortiments ihr gegenüber gezogen und wird daher auch kam» etwas anderes erwarten dürfen, als daß der Börsenverein seiner seits die Konsequenzen ihres Verhaltens zieht. Inwieweit die Firma berechtigten Anlaß zur Klage gegen das Sortiment hat, entzieht sich unserer Nachprüfung: doch darf wohl soviel gesagt werden, daß keine Firma sich ohne Schädigung auf die Dauer in einen bewußten Gegensatz zu der weitaus größten Mehrzahl ihrer Berufsgenossen stellen kann. Das, was Herr Glaser durch die Preisunterbietung »zum mindesten« erreichen will, daß er sich da durch »interessant bemerkbar« macht, wird den Reiz der Neuheit bald eingebttßt haben, besonders wenn er, was in dem vorliegenden Inserat übrigens nicht gesagt ist, von der Kundschaft »eine prozentual steigende größere Abnahme« verlangt. Da Herr Glaser sein An gebot zudem ans seinen Verlag und den von »zwei Firmen« be schränkt (vgl. hierzu auch die Anzeige der Firma F. E. C. Leuckart in Leipzig in der gestrigen Nr.), so wäre es angezeigt, dieser Be schränkung auch in den Offerten an das Publikum Ausdruck zu geben. Ob den Klagen über den Gefälligkeitsverlag einzelner (Musik-)Sortimentcr die Bedeutung beigemessen werden kann, die ihnen Herr Glaser gibt, mag dahingestellt sein, so schwer schä digen diese, oft mehr der Not als dem eigenen Triebe entspringenden Verlagsunternehmen den Musikalienhandel in seiner Gesamtheit jedenfalls nicht wie das Vorgehen der Firma Glaser. Deutlich aber zeigt sich an diesem Falle wieder, daß ein übermäßig hoher Rabatt, der ja im Musikalienhanbel zum Teil 85°/» erreicht, mit Naturnot wendigkeit zu einer Schlenderei gegenüber dem Publikum führen muß. Gerade im Musikalienhandcl scheint eine Beschränkung in dieser Beziehung ebenso geboten wie inbczng ans die Verlagsfirmcn, für die das Sortiment sich einsetzt. Es kann daher auch hier nur die Mahnung wiederholt werden, anstelle des Vielerlei das Viel, an die Stelle der Hunderte von Firmen, für die wenig oder so gut wie nichts geschieht, eine beschränkte Zahl von Firmen zu setzen, ans die sich der Sortimenter ebenso stützen kann, wie der Verleger auf die ihm ergebenen Firmen. Sie zu gewinnen ist weit weniger von der Frage des Rabatts als von der Gangbarkeit der Artikel abhängig. Die Festsetzung des Rabatts gegenüber dem Sortiment ist im Mnsikalienhandel wie im Buchhandel das ausschließliche Recht des Verlegers. Wo aber Ordinär- und Nettopreis nicht in einem Ver hältnis zu einander stehen, das einerseits das Recht des Sortiments ans einen angemessenen Gewinn und andrerseits das des Publikums ans einen angemessenen Ladenpreis wahrt, wird sich immer die Tendenz der Schleuderei nach oben oder unten bemerkbar machen. Das rechtfertigt das Vorgehen der Firma Glaser nicht, sondern zeigt nur, daß seine Ladenpreise nicht das sind, was sie in unserem Sinne sein müssen, um als berechtigt angesehen zu werden, nämlich Preise, die so kalkuliert sein müssen, daß ein Rabatt von 25—40 Pro zent an das Publikum ein Unding ist. Die Käufer aber müßten mit Blindheit geschlagen 'sein, wenn als das Ausschlaggebende nicht mehr die Güte der Ware und die Angemessenheit des Preises, son dern der Rabatt angesehen wird. So billig ist die Gunst des Publi kums denn doch nicht, daß man sie mit einem Angebot von 25 bis 40°/» Rabatt erkaufen könnte. Und wenn Herr Glaser sich darauf berufen sollte, daß die Stellungnahme bzw. die Ausschaltung des Sortiments ihm die Möglichkeit eines solchen Angebots gäbe, so kann dem entgcgengehalten werden, baß der direkte Vertrieb, die Notwendigkeit, sich Absatzwege außerhalb des Sortiments zu suchen, erfahrungsgemäß wesentlich kostspieliger ist als der Vertrieb durch das Sortiment. Red.