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7946 Nichtamtlicher Teil. HS 250, 26. Oktober 1899. in 4763 Stunden und 40 Minuten hergestellt. Der Satz und die Herstellung der Elektroplatten kostete bei jenem 2552 Stunden und 40 Minuten, dagegen 3157 Stunden bei dem alten. Zieht man diese Zeit von der oben angegebenen ab, so bleiben für Drucken und Binden 120 Stunden 12 Minuten für das moderne, aber 1606 Stunden 4 Minuten für das alte Verfahren. Da das Setzen und Elektrotypieren für eine große Auf lage nicht niehr als für eine kleine kostet, so lohnt es, die Gesamtkosten einer Auflage von 15 000 Exemplaren sich zu vergegenwärtigen. Beim Mustknotendruck wurden als Einheit 1000 Bogen zu je 4 Seiten angenommen. Zu diesen brauchte eine Person mit der Handpresse 25 Stunden, während mit der Maschine 4 Personen 8 Stunden 25 Minuten gebrauchten. 1000 Stück einer Broschüre von 36 Seiten wurden mit der Dampfpresse und Faltmaschine in 20 Minuten fertig gemacht, während dieselbe Menge bei Handarbeit 58 Stunden 45 Minuten erforderte. Die Umschläge wurden mit der Umschlagdruckpresse in 36 Minuten, mit der Handpresse in etwa 16 Stunden hergestellt. In 2 Stunden brachte eine Dampfmaschine die Broschüre in Umschlag und heftete sie, wozu die Handarbeit mit Nadeln 6 Stunden 36 Minuten beanspruchte. Alles in allein arbeiteten 21 Personen mit den Dampfmaschinen 4 Stunden 2 Minuten an 1000 Stück, aber 67 Personen 84 Stunden 6 Minuten ohne Dampfmaschinen. Bei der Herstellung von Magazin- oder Journal-Heften von 96 Seiten falkete, heftete und beumschlagte die Dampf maschine 1000 Stück in 6 Stunden, welche Arbeit die Hand in 30 Stunden verrichtete. Das Heften geschah durch eine Dampf-Fadenheft-Maschine in 2 Stunden, mit der Hand nadel in 20. Im ganzen hatten 15 Personen mit Dampf maschinen in 23 Stunden 52 Minuten dieselbe Arbeit ge leistet, wie 21 Personen mit der Hand in 75 Stunden 36 Minuten. Ein anderer Vergleichsgegenstand war die Summe von 10 000 Exemplaren eines Magazinheftes von 64 Seiten. Die moderne Presse druckte alle 64 Seiten auf einmal, dagegen die alte nur 8 zugleich. Die Dampfpresse arbeitete an den 10 000 Exemplaren 4 Stunden, die Hand presse 960. Da zur Bedienung der Dampfpresse nur 2, zu der der Handpresse aber 3 nötig waren, so ergiebt sich ein Unter schied von 8 Stunden gegen 2880. Die Arbeiter an der automatischen Faltmaschine brauchten in dem modernen Etablissement 6 Stunden 40 Minuten, die Handarbeit 240 Stunden. Alles in allem beanspruchten die 10 000 Exemplare 14 Stunden 56 Minuten Maschinenarbeit gegen 3170 Stunden Handarbeit. Bei den Zeitungen wurden Druck und Falten von 120 000 Exemplaren einer 4 fertigen mit der von 10 000 einer 48seitigen verglichen. Die Sextupl - Maschine, die größte in diesem Falle verwendete, druckte und faltete 3 456 000 Seiten in 8 Stunden 45 Minuten, die Quadrupl- Maschine aber, die meistens in den Großstädten zum Zeitungs druck verwendet wird, druckte und faltete 61300 Exemplare eines 16-Seiten-Blattes in 3 Stunden 15 Minuten, und sie kann also 10 000 Exemplare eines solchen Blattes in 32 Minuten liefern. Mit einer Handpresse würde man dieselbe Auflage erst in 320 Stunden Herstellen können! Wollte man eine solche Handpresse 24 Stunden täglich arbeiten lassen, so würde das letzte Exemplar der Zeitung etwa 13 Tage nach Erscheinen des ersten seine Leser erreichen. Eine Druckerei lieferte mit 10 Maschinen fertig gedruckt und gefaltet 444 000 Exenrplare eines 48 - Seiten-Blattes in 8 Stunden 45 Minuten, zu welcher Auflage 10 Handpressen bei täglich 24stündiger Arbeit 266 Tage brauchen würden. Das Setzen von 10 000 w einer Zeitung mit der Maschine kostete 14 Personen 4 Stunden 32'', Minuten, dagegen 8 Handsetzern 20 Stunden 57«/',o Minuten. In einem anderen Falle, wo Agat- und Nonpareil-Schrift zur Verwendung kamen, kosteten 10 000 m 49 Personen an der Maschine 2 Stunden 47?/^ Minuten, dagegen 43 Hand setzern 10 Stunden 29-/, o Minuten, u. s. f. Was endlich die Schriftgießerei betrifft, so brauchte die Maschine mit 3 Personen zur vollständigen Fertigmachung von 100 Pfund Nonpareil-Antiqua 17 Stunden 24 Minuten, dagegen die Handarbeit mit 7 Personen 200 Stunden. Kleine Mitteilungen. Zum Entwurf eines neuen deutschen 11 r Heberrechts gesetzes.*) — Die -Kölnische Zeitung- bringt in ihrer Nr. 804 vom 13. Oktober die nachfolgende Zuschrift eines Verlagsbuch händlers: -Die Nr. 769 der Kölnischen Zeitung vom 30. September ent hält einen Artikel über Urheber- und Verlagsrecht, in dem cs u. a. heißt: -Nur die, welche noch in Anschauungen des alten Privi legienschutzes litterarischer Werke befangen sind und vielleicht un bewußt von deni Rechte des privilegierten Verlegers, nicht von dem Rechte des schaffenden Autors, ihren Ausgang nehmen, können sich für eine Verschmelzung des ganzen Rechtsstoffes (des Urhcbcr- und des Verlagsrechts) erwärmen. Jene Anschauungen gehören aber in die Rumpelkammer der Rechtsentwickelung, und niemand in der Welt der geistigen Produktion wird sie noch vertreten wollen.- Sehr schön! nur kämpft der Verfasser gegen Leute, die es gar nicht gicbt, es sei denn, daß es ihm gelänge, eines leben den Buchhändlers habhaft zu werden, der -in Anschauungen des alten Privilegienschutzes befangen- wäre. Es ist doch eine bekannte Thatsache, daß die ganze neuere deutsche litterarische Gesetzgebung auf dem Gesetzentwurf des Börsenvereins der Deutschen Buch händler vom Jahre 1857 ausgebaut ist! Die Grundsätze dieses Entwurfs sind wohl ausgestaltct, aber im wesentlichen noch nicht verlassen worden. Was die Schriftsteller, Komponisten und Künstler erstreben: Möglichen Lohn ehrlicher Arbeit, Schutz der litterarischen oder künstlerischen Persönlichkeit — das will auch der Buchhandel. Wer einen Beweis dafür haben will, lese die maßgebende neueste Veröffentlichung, Publikationen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Band IX, Beiträge zum Urheberrecht. 1896. -Ueber die Grundsätze des litterarischen Schutzes, über die Lehre herrscht nahezu volle Einmütigteit; Meinungsverschieden heiten bestehen nur über die Grenze, wo die Lehre dem Leben zu weichen hat Aus der Urheberrechtslehre ergäbe sich z. B. die Forderung, daß der Bursche, der aus der Straße ein Lied pfeift, dem Komponisten steuerpflichtig sei. Der Komponist hatte die Arbeit, der Bursche das Vergnügen, also ... So weit gehen nun freilich noch nicht selbst die Fanatiker des Urheberrechts. Aber der Regierungsentwurf will doch schon dem Studenten das Kommersbuch, dem Wanderer das Taschenliederbuch, dem Kinde die Märchcnsammluug verkümmern. Denn auf eine Verkümme rung läuft es hinaus, wenn der Herausgeber solcher Sammlungen von der Genehmigung eines jeden einzelnen Dichters abhängig gemacht werden soll. Damit würde eine sachgemäße Auswahl des Besten unmöglich! der Mindestfordernde träte in die erste Reihe. -Wenn der Regierungsentwurf dem Erwerber einer litterari schen Arbeit verbietet, an dieser willkürliche Aenderungen vorzu nehmen, so entspricht das durchaus den buchhändlerischen An schauungen. Aber nicht entspricht es diesen, daß ein solcher Eingriff im Strafverfahren auf Staatskosten verfolgt und mit den Strafen schwerer Beleidigungen (Geldstrafe bis zu 1000 im Unvermögensfall Gefängnis bis zu 3 Monaten) geahndet werden soll. Uebrigens betrifft das noch viel mehr die Presse, als den Buchhandel. Jetzt darf der geehrte Herausgeber der -Kölnischen Zeitung» in diesen Zeilen noch ungestraft einige stilistische Ver besserungen anbringen! künftig würde ihn das vor den Strafrichter führen können. Das geht nicht. Fühlt sich ein Schriftsteller durch unbefugte Aenderungen seines Werkes verletzt, so mag er im bürgerlichen Streitverfahren klagen! daß der Staat für ihn ein trete, ist unbegründet, und würde nur Anlaß zu einer Fülle klein licher Denunciationen werden. «Bisher hat es als ganz selbstverständlich gegolten, daß der Verleger die von ihm für seine Zwecke bestellten Zeichnungen, Karten, Skizzen und dergleichen verwenden könne, wie er wolle! *) Vgl. auch Börsenblatt Nr. 162, 163, 165, 168, 171, 172, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182, 185, 187, 189, 190, 192, 193, 195, 198, 199, 201, 205, 213, 214, 215, 2l6, 220, 222, 231, 234, 243, 246, 247, 249.