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3784 Nichtamtlicher Theit. 240, 14. October. zu wissen, „wie weit cs bey Hochpreißl. Kaisers. Reichs Hos Naih in ihrer Sache gekommen sey, damit sic über die Fortsetzung der selben in Wien sich entschließen könne", sc ging eine bezügigc An frage an Herrn Franz Varrcntrapp, Buchhändler in Franksnrt a/M., ab. Dieser sollte sich erkundigen: „Was auf die vor zwey Jahren übergebene Widerlegung des Ilnnderischen oxliihiti resolvirct wor den? Ob Herr II an da weiter etwas übergeben und gesucht und was daraus vor resolutiou erfolget? Ob die in solcher Sache gehaltenen Acta publica bereits nach Wien mit abgescndct worden oder bald abgchcn werden?" Auch wäre es erwünscht, zu wissen, „ob Herr Ilnnde seine Auflage obbesagtcr llrnwtnnirs in Franckfurtl) oder sonst im Reich distrabira. Denn wenn er sich dieses unternehmen sollte, würde die Frau Hofrath Weidmannin genöthigt sehn, nach dem Kaißcrl. l'rivilvgio und dem am 2l. LInrt. 1743 erthcilten Neichs-Hof-Naths Oouclusv, wieder Herrn U-rudeu verfahren zu lassen, auch damit dieser ihrer Handlung um soviel weniger ferneren Eintrag thun dürfe, bei dem jetzigen Reichs-Hof-NathL-6oIIsAw in Wien auf cntlichc Entscheidung des von Herrn Unudeu erregten Proceßes anzntragen, dagegen dieselbe in dem Fall, wenn Gcgcn- theil stille sitzet und seinen Verlag nicht cinschleppct, sich mit Fort setzung des Processcs Unkosten zu machen eben nicht nöthig haben Würde." Unterm >4. December 1745 kam dann in Wien die Sache wieder in Fluß und cs erging ein Urthcil des Inhalts: Allen recht lich erwogenen Umständen »ach „wird das dein Ambrosi» IIand» am 26. Juli 1742 ertheilte privilcginrn Ilnprossoriuru Ouasarauru als'sub- ct obraxtitio erschlichen hinwieder aufgehoben. Dahin gegen das von dem Imxotranton Moritz Georg Weidmann bereits am 27. Fbr. 1738 irupctrirte Privilegium (laosarsum demselben gebettener maßen aus anderweite 10 Jahre a Inpsu prioris hiermit crthcilet. Oum uolillcatious bujus reseribatnr dem Kayserl. Bücher llammissnrio zu Franckfurt die etwa vorhandene Lxem- plarin des Hündischen Druckes zu eonüsoiren und Jhro Kays. Maj. anhero allcruntcrthänigst cinzuschicken, den weiteren Verlag desselben Autlwritnto Ouesaren zu illbibiren und übrigens dahin sorgfältig zu sehen, womit durch derlei) verbottene Eingriff der Wcidcmann in dem ruhigen Besitz und Genuß seines ehemals er haltenen und unter heutigem dato auf anderweitc 10 Jahr erstreck ten Kays. Privileg!i nicht weiters gestöhret werde, ldiat guoguo... Loscriptum an den Magistrat der Reichs Stadt Ulm mit dem Befehl, dafern sich angebrachter »laßen der llnudc unterfangen haben solte, dieses Buch alldorten neuerlich haben drucken zu lassen, solches nicht zu gestatten, sondern von obrigkeitlichen Amts wegen einznstellen, auch allenfalls die bereits gedruckten blxcmplnrien Antlwritata Oaasaroa zu oonlisoircn und Jhro Kays. Majestät fordersamst allcrunterthänigst einznschickcn." Damit schließen die Aktenstücke über diesen Berlagsartikel, den „Herr Reich, Direktor der Wcidcmannischcn Buchhandlung" 1748 auch einmal bei H. L. Brönner in Frankfurt drucken ließ (Auflage 5000) und der bis in das neunzehnte Jahrhundert der verlegenden Firma, trotz des Nachdrucks, schöne Summen cindrachte. XI. Ein Lehrvertrag. Der junge Man», der auf Grund nachfolgenden Lehrvertrags in die Weidmannsche Handlung trat, war ein Bruder Friedrich Gottlieb Klopstock's, des Dichters. Er blieb bis Jubilate 176t im Geschäft, seit 1760 als Bedienter. Als solcher empfing er üOTHalcr Solarium. Bei seinem Abgang gab ihm Reich für die Meßarbeiten und als Belohnung für sein Wohlverhaltcn 25 Thaler. Von Klopstock's späterem Leben ist nur zu sagen, daß er eine Zeit lang in Wien war. Friedrich Gottlieb erkundigte sich am S. Januar 1767 bei Denis nach seinem Bruder, und sagte da von diesem, er habe kein ausschweifendes Herz, aber ausschweifende Ein fälle.*) Später schrieb Klopstock, der Buchhändler, von Wien aus einige Mal an Reich und zeugen seine Briefe dafür, daß der Dichter seinen Bruder richtig beurtheilte. Reich verbat sich damals weitere Korrespondenz. Der Vertrag lautet: Kund und zu wißen, daß auf unten gemeldtem dato folgender (loutract. verabredet und geschlossen worden. Es übergiebt ncmlich der Oowruission lintbLlopstoclr inQncdlinburg seinen virlen Sohn, dob-rnu Obristopli blrnst Ivlopstocle, in die Wohl benahmtc VVoid- mnnuiscba Buchhandlung zu Leipzig auf sechs Jahre zu Erlernung der Handlung und zwar dergestalt, daß er darinnen fünf Jahre als Lehrling, das sechste aber als Bedienter stehen soll; während wel cher Zeit er von dieserSeite mit nöthigcr Kost und I-ogis; von seinem Vater aber mit Kleidung und Wäsche und überhaupt mit dem, was er zu seinem Bedürfnis) brauchen wird, versorget werden soll. Je doch behält sich die 'fVoiduraunisobs Handlung vor, crstgedachtcn Johann, Christoph, Ernst Xloxstoclr nach Verlauf der fünf ersten Jahre, wenn sich derselbe wohlverhaltcn und de» geuoßencn Unter richt wohlangewandt hat, denselben entweder zu entlassen, oder ihm ein Billiges Sslnrium zu bezahlen, welches beydcs aber lediglich in der äVcidmauuiscbov Handlung Willkühr beruhen soll. Es verspricht auch obcngedachter Johann, Christoph, Ernst Klopstock sich diese 6 Jahre über Gottcsfürchtig, tre», aufrichtig, redlich, gehorsam und verschwiegen auszuführen, und will dessen Vater hiervor, sofern Rechtens als Bürge hafte». Zu mehrcrn Festhaltung haben beyde Theilc gegenwärtigen Contract eigenhändig unterschrieben und besiegelt, Begeben sich auch dabey aller Ausflüchte, wie sie Nahmen haben mögen, alles sonder Gefährte und Arglist. So gescheht, Leipziger Oster Meßc 1755. (I-.8.) Oottliab Iloiuriob Xlopstolr. Fünfzig Jahre deutscher Prosa. 1820 bis 1870. Mit biographisch kritischen Einleitungen herausgcgcbcn von Adolf Stern. Ler.-8. (X, 652 S.) Leipzig >873, Wartig. Preis 2 Thlr. 20Ngr.; geb. 3 Thlr. Gerade vor ungefähr einem Jahre fanden wir Veranlassung zur Anzeige der „Fünfzig Jahre deutscher Dichtung" und waren in der glücklichen Lage, alle die Vorzüge, welche dieses Sammelwerk aus der Hand Sterns charaktcrisircn, anerkennend hervorzuhcben. Wenn wir heute in demselben angenehmen Falle mit dem oben vcrzeichnetc» zweiten Sammelwerke desselben Herausgebers uns befinden, so rührt dies nicht bloß von der Trefflichkeit des Bu ches an sich, sondern fast ebensosehr von dem richtigen instruc- tivcn Verhältnis) her, in das es von dem Herausgeber z» jener er sten Sammlung, dessen fast nothwendige Vervollständigung es ist, gesetzt worden ist. Jedem nämlich, dem das Gebiet der Poesie nicht willkürlich durch die Schranken der gebundenen Rede abgeschlossen ist, mußte das Bedürfniß nach einer Vervollständigung der in „Fünfzig Jahren deutscher Dichtung" vorgeführten Beispiele der in dem letzten halben Jahrhundert hervortreteuden poetischen Richtun gen und Bestrebungen durch Proben ans der in Form der Prosa auftretenden schöngeistigen Literatur recht fühlbar werden. Alle Perioden, Richtungen und Bestrebungen der neuern deutschen Dich tung lassen sich zwanglos auch in der Nomanliteratur verfolgen, ja sie gewinnen i» mehr als einem Falle erst recht ihre prägnante Be deutung in der letztren. Darum hat der Herausgeber der „Fünfzig Jahre deutscher Prosa" mit Recht im engste» Anschluß an die in „Fünfzig Jahren deutscher Dichtung" beliebte literarhistorische. *) Briefe von und au Klopstock, Hrsg, von Lappenbcrg. S. 160.