s»n lMMMMMIsM Nr. 125 (R. 85). Leipzig, Mittwoch den 31. Mai 1922, 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Nachdem zwischen dem Deutschen Verlegerverein, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und der Der- einigung schönwissenschaftlicher Verleger einerseits sowie dem Verein Deutscher Antiquariats» und Exportbuchhändler und der Vereinigung Hamburg-Bremer Exporteure andererseits Verträge über den Wegfall der Lagerfreiheit abgeschlossen sind, hat die Valutakommission des Börsenvereins beschlossen, die Bestimmung in 8 58 Abs. 2, Ziffer 3 der Verlaufsordnung für Ausland» lieferungen (Befreiung der länger als 6 Monate auf Lager befindlichen Sortimenterbestönde von der Abgabepflicht) in Anpassung an die Richtlinien der Außenhandelsnebenstelle vom I. Oktober 1922 ab außer Kraft zu setzen. Entsprechend dem Anträge der Valutalommission weisen wir den Gesamtbuchhandel jetzt schon auf die zu erwartende Abänderung der Verlaufsordnung für Auslandlieferungen hin. Die übrigen Bestimmungen des § 58 insbesondere über die Höhe des Anteiles des Exporteurs am Valutamehrerlöse bleiben unverändert bestehen, soweit nicht auf Grund von Verträgen ein« andere Regelung vorgesehen ist. Leipzig, den 24. Mai 1922. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Max Röder. Paul Schumann. Otto Paetsch. Hans Volckmar. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Laut Beschluß der Hauptversammlung der Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vom 14. Mai 1922 ist der jährliche Mitgliedsbeitrag auf 300.— -tl festgesetzt worden. Da Anfang des Jahres bereits 100.— -L erhoben worden sind, macht sich noch eine Nachzahlung von 200.— »/i erforderlich. Die Mitglieder werden hierdurch gebeten, den Restbetrag von 200.- aus unser Postscheckkonto Leipzig 13463 zu überweisen. Insoweit dieser Betrag bis zum 15. Juni 1922 nicht bei uns eingegangen ist, werden wir ihn Ende Juni mittels Bar» faktur beim Kommissionär erheben. Für diesen Fall bitten wir die Mitglieder schon jetzt, ihren Kommissionär rechtzeitig mit der Einlösung unserer Barfaktur über 200.— .H zu beauftragen. Alle bis zum 15. Juli 1922 nicht bezahlten Mitglieder» beitrüge werden wir unter Postnachnahme gegen Berechnung der entstehenden Kosten einziehen. Wir machen daraus aufmerksam, daß im Falle der Nichtein» lösung der Postnachnahme die kostenlose Lieferung des Börsen blattes (Mitgliedsexemplar) vom I. August ab in Wegfall kommen muß und die Börsenblattinserate zum Nichtmit» gliederpreis berechnet werden. Die Nichtannahmc der Post nachnahme wäre als Zahlungsverweigerung anzusehen, auf Grund deren die Streichung in der Milgliederliste unverzüglich vorgenommen werden kann. Mitglieder, deren Halbjahrs beitrüge erst nach dem 1. August eingehe n, haben die durch die erneute Po st Überweisung des Börsenblattes entstehenden Postgebühren zu entrichten. Leipzig, den 30. Mai 1922. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. Or. Ackermann, Syndikus. Buchhändler-Vtzrband Hannover-Braunschweig. Die diesjährige Hauptversammlung des Buchhändler-Ver bandes Hannover-Braunschweig E. V. findet in Bad-Harz- bürg am 18. Juni 1922 im Kurhotel Juliushall, vor mittags 10 Uhr, statt. Gedruckte Einladungen mit Tagesordnung werden an unsere Mitglieder unmittelbar versandt. Hannover, den 26. Mai 1922. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes Hannover-Braunschweig. Schmorl, l. Vorsitzender. Bekanntmachung. In der ersten Juniwoche werden die Bezugsgelder sür das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (3. Vierteljahr) durch Barfaktur erhoben. Wir verweisen nochmals auf die Bekannt machung vom 27. April, worin schon damals die Bezieher im eigenen Interesse darauf hingewiesen wurden, für pünktliche Einlösung zu sorgen. Alle bis 15. Juni nicht bezahlten Be zugsgelder haben Einstellung der Börsenblattlicserung ab 1. Juli zur Folge. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Abt. Expedition. irr