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für den Deutschen Buchhandel and die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Kigknthum Böründerein» der Tkuischkn Buchhändler. ^ 155. Leipzig, Sonnabend den 6. Juli. 1872. Amtlicher Theil. Bekanntmachung betreffend die Aufnakme in das Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusendcn. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorliegen; bloße Titeleinsen dungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen, 3) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkeitsverzeichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinenden neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; i>) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: u) bereits verzeichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen, oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; b) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. II. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angehören, wie z. B. Kupferstiche, Holz schnitte, Lithographien, Farbendrucke — Photographien, Photo-Lithographien, Lichtdrucke — Jllustrirte Werke, Albums — Architektonische Werke, Technische Vorlagen - Karten und Pläne -c. sind an Herrn Rud. Weigel's Buchhandlung (H, Vogel) in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses der Neuigkeiten des Kunsthandels erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material vorhanden ist Die Remission der cingegangenen Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Rud. Weigel's Buchhandlung fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostermessc, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. ^ Zur Ausnahme in dieses Verzeichnis; sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes und in Len deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Nkuiiunddrnbigftir Jahrgang