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81, 10. April 1913. Redaktioneller Teil. 6. „Für solche Publikationen, die der Verleger nur direkt oder mit weniger als 20°/» Rabatt durch das Sortiment an die Abnehmer liefert, hat er bei der Aufnahme in die Publikationen des Börsenvereins (Börsenblatt, Kataloge usw.) eine Jnsertionsgebühr von 2 Mk. pro Zeile zu zahlen, bei empfehlenden Inseraten im Börsenblatt usw. den doppelten Preis anderer Inserate. Der jetzige Absatz 4 des z 4 bekommt die Nr. 7. 8 5. Der § 5 lautet künftig: „Die Mitglieder des Börsenvereins sind verpflichtet, an jeden wirklichen Sortimenter, welcher seinen Verpflichtungen gegen den betreffenden Verleger, sowie den Pflichten gegen seinen Stand nachkommt, seinen Verlag unter den regulären Bedingungen und rechtzeitig zu liefern." 9. Neuwahlen: I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der Erste Schriftführer an Stelle des Herrn Georg Kreyenberg-Berlin; der Erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Curt Fernau-Leipzig. Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Emil Opitz-Güstrow und Alfred Staackmann- Leipzig. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren vr. Alexander Francke-Bern und Kommerzienrat Otto Nauhardt-Leipzig. Verwaltungs-Ausschuß: Fünf Mitglieder an Stelle der Herren Karl Franz Koehler, Fr. Lampe-Vischer, Carl Linnemann, Heinrich Wallmann, Karl Weisser, sämtlich in Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind neun Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. Mitglieder der vom Vorstände des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschluß fassung über Änderung der Satzungen ihre Stimmen auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheits fällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen lt. 8 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 43 vom 22. Februar d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmvertretung, Stimm zettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 19. April 1913, nachmittags von >/z3—'/,4 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 10—10>/, Uhr) im Ausschußzimmer, Portal I, Erdgeschoß links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Geschäftsstelle spätestens am Tage vor der Hauptversammlung zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Donnerstag den 17. April 1913, nachmittags 3 Uhr mittels besonderen Anmeldezettels der Geschäfts stelle angezeigt haben, daß sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, und ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen, und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Freitag den 18. April 1913, vormittags 9 Uhr an in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. Leipzig, den 27. März 1913. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmarl. 483«