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10552 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 213, 12 September 1912. und derartige Angaben jm Geschäftsverkehr z«l gebrauchen. Wenn jemand den Namen oder die Firma eines anderen für sich als Warenzeichen wählt, so ist der andere dadurch in keiner Weise be schränkt, seinen Namen ebenfalls als Kennzeichen seiner Ware zu benutzen. Vielleicht könnte sogar der andere wegen Verletzung seines Namensrcchts Vorgehen. Ein in dieser Hinsicht interessanter Streit — die Zigarettenbranche betreffenden der ja Namensreklame ganz besonders üblich ist — war vom Oberlandcsgericht Hamburg zu entscheiden. Die Klägerin, die bekannte Orientalische Tabak- nnd Zigarettenfabrik »Nenidze«, ist Inhaberin des Wortzeichens »Addula« mit Priorität vom 2k. Oktober 1907. Der Beklagte, in seiner Eigenschaft als Vertreter der Londoner Firma »Abdulla L Eo., Ltd.,« verkauft im Jnlande Zigaretten in Blechschachtcln, auf denen in roter Schrift das Wort »Abdulla« steht, das sich gleichfalls in roter Schrift auch ans dem Mitteletikett der Schachtel findet. Auch Plakate mit dem Schlagwort »Abdulla« verwendet der Be klagte. Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihres eingetragenen Zeichens »Addnla« und klagte auf Unterlassung. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab. da der Beklagte sich jedenfalls mit Recht ans 8 13 des Warenzeichengesetzes berufen könne. Die Be rufung wurde auch vom Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, das in seinen Entscheidungsgründen ausführte: Es kann ganz dahingestellt bleiben, ob überhaupt zwischen dem für die Klägerin eingetragenen Wortzeichen »Addula« und dem von dem Beklagten auf den Blechschachteln und den Plakaten verwendeten Wortc^ »Abdulla« die naheliegende Gefahr einer Verwechslung besteht. Denn cs kommt auf diese Momente nicht weiter an. Wie bereits das Landgericht in ausreichender Weise festgestellt hat, kann sich der Beklagte auf dcu Schutz des 8 13 des Warenzeichcngesetzes berufen, der dem von ihm vertretenen Londoner Geschäft jederzeit das Recht verleiht, trotz Eintragung des klägerischen Zeichens »Addula«, seine Firma auch in abgekürzter Gestalt auf seinen Waren und ans deren Verpackung und Umhüllung anzubringen und im Geschäftsverkehr zu gebrauchen. Es kann sich hierbei nur noch fragen, ob das Wort »Abdulla« bereits vor Eintragung des klägerischen Zeichens als ein Schlagwort, eine vcrkehrsttbliche Abkürzung der Firma »Abdulla K Co., Ltd.« im Inlande in den beteiligten Kreisen bekannt ge worden war. Und diese Frage ist zu bejahen. Jedenfalls läßt sich mit dem Landgericht der Beweis als geführt anschen, das; in der Tat das Wort »Abdulla«, und zwar bereits vor dem 21. Oktober 1907, dem Eintragnngstage des klägerischen Zeichens, sich als Schlag wort, als eine besonders abgekürzte Bezeichnung des vom Beklagten vertretenen Londoner Zigarettenhanses herausgebildct hatte. Dann aber ist dem Beklagten der Schutz des 8 13 des Warenzeichcngesetzes nicht zu versagen, und die Berufung der Klägerin war als un begründet zurückzuweisen. (Aktenzeichen: Bf. II. 262/11.) Aufruf an junge Buchhändler ans Württemberg. Das Städtische Stiftungsamt Stuttgart schreibt uns: Das ver storbene Fräulein Ba bette Neff von hier hat zum ehrenden Andenken an den verstorbenen Bruder, Herrn Buchhändler Paul Neff, ein Kapital gestiftet zum Zweck der Austeilung des Zinsen ertrags an gut prädizierte, talentvolle junge Leute aus Württem berg, die eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Lateinschule Württembergs besucht haben und sich dem Buchhandel widmen, um denselben die weitere wissenschaftliche Ausbildung für diesen Beruf durch Besuch vou Privatstundeu, Fortbildungsschulen, Handels schulen oder von Vorlesungen auf einer Universität usiv. möglich zu machen. Bewerbungen nm diese Stiftung wollen bis spätestens 30. Sep tember beim Stiftungsamt Stuttgart, Rathaus, Zimmer 54, cin- gereicht werden. Beizuschließen sind: 1. ein Zeugnis des Prinzipals über die geistige Fähigkeit des Bewerbers überhaupt, und insbesondere über die Fähigkeit als Buchhändler, iiber Treue, Fleiß und sittliches Verhalten; 2. ein Schulzeugnis über Fleiß und Betragen; 3. amtliche Zeugnisse über eigenes Vermögen und solches der Eltern. In der Bewerbung ist auch das derzeitige Gehalt des Be werbers anzugeben. Die Gesellschaft für deutsche Erziehung hält ihre dies jährige Tagung am 30. September und 1. Oktober in Weimar ab. Die Festlegung des Osterfestes und die Reform des Kalenders. — Wie jetzt bekannt wird, hat der Internationale Kongreß der Handelskammern, der am 23. September seine Sitzungen in Boston beginnt, auch die Festlegung des Osterfestes nnd die Reform des Kalenders auf seine Tagesordnung gesetzt. Da die Frage, wie aus der Eingabe des Börsenvereius-Vorstandcs an das Neichsamt des/Innern in Nr. 176 d. Bbl. hervorgeht, fin den Buchhandel von außerordentlicher Wichtigkeit ist, so wird man diesen Erörterungen mit besonderem Interesse entgegensehe» und nur wünschen können, daß sie dazu beitragen möchten, eine baldige Verständigung der beteiligten Regierungen über eine einheitliche Festsetzung des Osterfestes in die Wege zu leiten. verband Deutscher Bücherrevisoren. — Auf dem Ver- bandstagc, der am 14. September in Hannover abgehalten wird, werden die folgenden Vorträge gehalten: Der Gründungshergang bei qualifizierten Gründungen von Aktiengesellschaften, die gesetz lichen Bestimmungen iiber die Prüfung dieses Grüudungsherganges und deren Umgehung durch vorgeschobene Bargründungen (Rese reut: beeidigter Bücherrevisor A. Niebel, Dresden); Vergütung für den Wert des Geschäfts bei dessen Übergang in andere Hände (Referent: beeidigter Bücherrevisor Manfred Berliner, Hannover). Neuigkeiten des russischen Buchhandels — Raummangels wegen mußte der Schluß der Neuigkeiten des russischen Buch Handels für Nr. 214 zurückgestcllt werden. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Aus Anlaß der diesjährigen großen Kaiser manöver wurden wiederum Angehörigen des Buchhandels Aus zeichnungen verliehen und zwar Herrn Verlagsbuchhändler I)r. Ehler mann in Dresden und Herrn Hofrat Eduard Paul Kürsten in Leipzig, Kgl. norwegischem Konsul, der Rote Adler orden 4. Klasse. W Hrimburg — Die vielgelesene Romanschriftstellerin W. Heimburg (Bertha Behrens) ist am 9. September in ihrer Villa in Kötzschenbroda bei Dresden im Alter von 64 Jahren an einer Lungenentzündung gestorben. Sie hat ein Leben reich an Erfolgen hinter sich, und ihre Bücher gehören heute noch zu der Lieblingslektüre der weiblichen Jugend, obwohl die neuere literarische Entwicklung über sie hinwegging. Sie setzte fort, was die Marlitt begonnen, und es ist wohl mehr als ein bloßer Zufall, daß sie den nachgelassenen unvollendet gebliebenen Roman der Marlitt „Das Eulenhaus" vollendete. Ihre» ersten Erfolg verdankte sic dem 1878 erschienenen Buche »Aus dem Leben meiner alten Freun din«,dem sich eine ganze Reihe weiterer Romane, wie »Lumpenmüllers Lieschen«, »Waldblumen«, »Sabinens Freier«, »Trotzige Herzen«, »Mamsell Unnütz« und »Wie auch wir vergeben . . .« anschloß. Sprechsaai. Preisangabe bei Besprechungen. <Bgl. Nr. 181 und LW.j Die Angabe der Preise bei literarischen Besprechungen er scheint doch recht notwendig, und zwar nicht so sehr im Interesse des Verlags, als vor allem in dem des Publikums selbst. Er wiesenermaßen setzen sich die Bücherkäufer doch im allgemeinen aus Kreisen zusammen, die mit ihren Mitteln rechnen müssen und die also, bevor sie sich zu irgendeinem Kauf entschließen, die Preis frage in den Vordergrund rücken. — Gibt aber eine derartige Be sprechung nicht einmal einen Preis an, so wird — wenn es sich nicht um einen passionierten Bücherfreund handelt — nur zn oft auch die nähere Nachfrage in der Buchhandlung und damit der Kauf des Buches selbst unterbleiben. Bei den heutigen, doch im allgemeinen recht mäßigen Bücherprcisen kann deren Bekanntgabe kaum abschreckend wirken. C. D. Verlagszeichen. Ich bitte um freundliche Angabe, welcher Verlag das nach stehende Verlagszeichen führt: Ein gebogener, gepanzerter (?) Arm hält einen nach unten geneigten Morgenstern oder Streitkolben. Nicht gemeint ist die Borntraegersche fackelhaltende Hand. -4. k.