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1554 Nichtamtlicher Teil. Miscellen. Staatenvertrag. — Am 7. März haben die Vertreter von Belgien, Brasilien, Spanien, der Vereinigten Staaten, von Italien, Portugal, Serbien und der Schweiz auf dem Bureau des belgischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten in Brüssel einen Vertrag über den Austausch officieller Dokumente und vom Staate ausgehender litterarischerPublikationen unterzeichnet. Ein Zusatzvertrag über den sofortigen Austausch parlamen tarischer Schriftstücke ist von den Vertretern aller oben- bezeicheten Mächte mit Ausnahme der Schweiz vollzogen worden. Zum Berliner Ausstellungsprojekt. — Die Stadt verordneten von Berlin genehmigten die vom Magistrat beantragte Ausgabe von 30 000 ^ zum Zwecke der Vorarbeiten für eine im Jahre 1888 in Berlin zu veranstaltende deutsche nationale Industrie- und Gewerbe-Ausstellung. Diese Entscheidung hat insofern eine wichtige Bedeutung, als sie die eigene prinzipielle Zustimmung der Stadt Berlin zu dem geplanten Unternehmen zu erkennen giebt. Unter dem Eindruck dieses Beschlusses und der anderen günstig lautenden Nachrichten über das Projekt, namentlich bezüglich des Garantiefonds, darf die Verwirklichung des Aus stellungsplanes Wohl als gesichert betrachtet werden. Vom Postwesen. — Bekanntmachung. Erweiterung des Postanweisungsverkehrs mit Japan.—Vom 1. April ab können nach Japan, und zwar nach den Orten Hiogo oder Kobe, Hokodate, Kioto, Nagasaki, Osaka, Tokio und Dokohama, durch die deutschen Postanstalten Zahlungen bis zum Betrage von 500 Franken im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Der einzuzahlende Betrag ist auf dem Postanweisungsformular in der Franken währung anzugeben, die Umwandlung in die Markrechnung wird durch die Einlieferungs-Postanstalt bewirkt. Die Gebühr beträgt 20 ^ für je 20 oder einen Teil von 20 mindestens jedoch 40 Der Abschnitt kann zu schriftlichen Mitteilungen jeder Art benutzt werden. Nach Tokio und Yokohama können die Post anweisungszahlungen auch telegraphisch gegen Entrichtung der Telegrammgebühren, überwiesen werden. Berlin IV., den 14. März 1886. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Das englische »Amtliche Blatt« macht bekannt, daß aus Grund der englisch-deutschen Paketpostkonvention durch ein Ab kommen mit der Schweiz eine Pakctpostverbindung zwischen Groß britannien und der Schweiz und zwar von und nach der Schweiz vis. Deutschland vom 1. k. M. ab hergestellt worden sei. Beim Untergange des englischen Dampfers »Oregon«, welcher Queenstown am 7. März verlassen hatte, ist nach den bis jetzt vor liegenden Nachrichten die mit demselben beförderte deutsche Post für die Vereinigten Staaten von Amerika und für Mexiko in Verlust geraten. Gedenktafel für Johann Philipp Palm. — Dem »Nürnberger Korrespondent« wird aus Erlangen vom 18. d. M. berichtet: Der hiesige Stadtmagistrat faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, an dem jetzt dem Buchbinder O. Hünerkopf gehörigen, in der Nähe von Holzbergers Garten gelegenen Haus Nr. 17 »Auf dem Berg«, in welchem der am 26. August 1806 aus Napoleons Befehl in Braunau erschossene Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm kurz vor seinem Tode gewohnt hat, eine Gedenktafel anbringen zu lassen zur Erinnerung an die achtzigste Wiederkehr von Palms Todestag. 69, 24. März 1886. Aus dem Vereinsleben. Berlin. — Der Abend des 20. März vereinigte einen großen Teil des Berliner Jungbuch handels zu gemeinsamer Vorfeier des Geburtstages S. M. des Kaisers in dem reichdekoricrten Saale des Vereinshauses, Nicder- wallstraße. War es den gemeinschaftlichen Bemühungen des Vereins »Krebs« und des Verbandes »Kreis Brandenburg« schon im vorigen Jahre gelungen, die Gehilfenschaft Berlins zum ersten Male zu einer solchen patriotischen Feier zu versammeln, so legte dieses neue Kaisergcburtstagsfest wiederum ein erfreuliches Zeug nis für den kollegialen Sinn unter den jüngeren Buchhändlern der Reichshauptstadt ab. Der Verlauf der Feier war in jeder Beziehung ein gelungener, und ein an die zur selben Stunde und zum gleichen Zweck versammelte Gehilfenschaft Leipzigs ab gesandtes und in freundlichster Weise von dort erwidertes Tele gramm trug noch zur Erhöhung der Stimmung bei. Der Vertreter des Kreises Brandenburg, Herr Rohr lack, eröffnet? die Feier, die durch die dann folgende, wohldurchdachte und in begeisterten Worten vorgetragene Festrede des Herrn Worms — z. Z. Vorsitzender des »Krebs« — ihre eigentliche Weihe erhielt. Gemeinsamer Gesang der für diesen Abend speziell zusammengestellten Lieder, Toaste und Reden, von denen wir den Trinkspruch des um die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen unter den Gehilfen Berlins besonders verdienten Herrn Vollert auf den deutschen Buchhandel hervorheben wollen, Vorträge aller Art und ein gut aufgeführtes Lustspiel hielten die Versammlung viele Stunden zusammen und erweckten den Wunsch, daß sich in jedem Jahre die jüngeren Buchhändler zu solcher Feier zu sammenfinden möchten. Versteigerung von Kupferstichen. — Von der jüngst in Berlin stattgehabten Versteigerung von Doubletten des Königl. Kupferstich-Kabinetts in Berlin wird der »Nat.-Ztg.« nachträglich mitgeteilt, daß das seltenste Blatt derselben, die Kreuzabnahme vom Monogrammisten IV (Wenzel von Olmütz) für 515 vom Königlichen Kupferstich-Kabinett in Dresden erworben worden ist. Es wird hinzugefügt, daß von diesem Kupferstich aus dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nur zwei Exemplare bekannt seien. Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsg. v. Herm. Weiß bach. III. Band. 3. Heft. Inhalt: Deutsche Buchhändler. 7. Ernst Siegfried Mittler. — Julius Wolfs. Ein litterarisches Porträt von Rich. Jul. George. (Schluß.) — Deutsche und ausländische Journal- Illustration. — Der postalische Büchervertrieb in Chile und seine etwaige Einführung in Deutschland. — Allerlei aus der Buchführung. IV. Nachtrag und Berichtigung. — Zwei neue Ausgaben des Reichspreßgesetzes (Schluß). — Besprechungen: Mühlbrecht's Wegweiser. Husnik, die Zinkätzung. Husnik, das Gesamtgebiet des Lichtdrucks. Schönwandt, die moderne Illustration. Schönwandt, Lehrb. d. Buchhaltung. cb Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mitteilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schrift st ellern und Verlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Liiteratur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorierung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honoriert.