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130, 9. Juni 1910, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn, Buchhandel. 6851 der Kasse schon jetzt meinen verbindlichsten Dank auszudrücken. Ich zweifle nicht, daß Sie selbst ihm noch für seinen Bericht den besonderen Dank votieren werden. Anknüpfend daran sage ich noch allen, die bei der Geschäftsführung mich unter stützt haben, namentlich Herrn Vorsteherstelloertreter Artaria, Herrn Schriftführer Eisenstein, Herrn Konsulent Junker und den Herren des Ausschusses, besonders jenen, deren Amtsdauer mit dem heutigen Tage erlischt, herzlichen Dank, Herr Heller erbittet zur Tagesordnung das Wort und stellt den Antrag, die Tagesordnung insofern umzustellen, als Punkt 4 gleich im Anschluß an den zur Diskussion gestellten Bericht behandelt werden soll, damit die Vertreter der Ge hilfenschaft Gelegenheit haben, ihre Anschauungen im Rahmen der allgemeinen Debatte zur Geltung zu bringen, Herr Müller ergänzt diesen Antrag dahin, daß noch vor der Diskussion über den Bericht die Wahlen vor genommen werden mögen, damit das Resultat bis zum Schlüsse der Versammlung vorliege. Die Versammlung stimmt diesem Antrag zu und der Vorsitzende ersucht die Herren Trömel und Weiger, als Slrutatoren zu fungieren, Herr Müller bezeichnet das im Bericht erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofes als einen kolossalen Ersolg jener Korporationen, die den Kampf gegen die Pensionsoersicherung unternommen und zu welchen sowohl der Verein der öster reichisch-ungarischen Buchhändler als auch die Korporation in besonderer Weise zählen. Er sei stets für das Prinzip der Versicherung eingetreten, ec habe aber das vorliegende Gesetz deshalb bekämpft, weil es einerseits große Lasten ausbürdet, anderseits aber den Handlungsgehilfen fast nichts bietet, weil keiner daran denkt, in Pension zu gehen, sondern lieber mit vollem Gehalt in seiner Stellung bleiben wolle. Er kommt sodann auf die Resolution des vorigen Jahres hinsichtlich der Ladensperre und der Feiertagsruhe zurück und erklärt, daß er persönlich diese Resolution für gegenstandslos er achtet habe, da einerseits dieselbe von der Statlhalterei nicht genehmigt und anderseits der Ladenschluß im Wege der Gesetzgebung geregelt worden sei. Er habe sich daher vollkommen berechtigt gehalten, zu der bei ihm früher üblichen, seinen geschäftlichen Verhältnissen und seinem Personal viel besser cntspechenden Einteilung hinsichtlich des Ladenschlusses zurückzukehren. Er wolle aber, falls die Korpo ration, wie er jetzt erfahren habe, an ihren Beschlüssen vom vorigen Jahr festhalte, natürlich auch seinerseits dieselben an erkennen, obgleich er nicht der Meinung sei, daß dieser Be schluß für alle Gehilfen und Chefs vorteilhaft sei und seitens der Vorstehung irgendein gesetzlich zulässiger Zwang auf die Mitglieder nicht ausgeübt werden könne. Die Bedürfnisse der einzelnen Geschäfte seien eben verschieden sowohl wegen ihres Standortes als auch wegen ihrer Kundschaft und der Artikel, die sie führen. Herr Heller bemerkt, daß wohl niemand an der bona üäes seines Vorredners gezweifelt habe. Die Korporations- Versammlung Hube aber voriges Jahr einen Beschluß gefaßt und die Mitglieder seien an diesen Beschluß gebunden, auch wenn die Stalthalterei ihn aus, wie er glaubt, ganz unzutreffenden Gründen noch nicht zur Kenntnis genommen habe. Er glaubt, daß der vorjährige Beschluß den Interessen der Allgemeinheit voll entspricht und er möchte daher dringend dafür eintreten, daß an diesen Abmachungen nicht mehr gerüttelt werde. Ec nehme den Bericht des Vorsitzenden mit voller Aner kennung zur Kenntnis, müsse aber auf einige Punkte des selben zurilckkommen. Vor allem möchte er anregen, daß man ein Komitee einsetze, das sich mit den Vorgängen im Dorotheum, die noch weit krasser sind, als der Bericht und die früheren Mitteilungen des Vorsitzenden erwarten lassen, eingehend beschäftige, Material sammle und eine ent sprechende große Aktion gegen dieses Institut einleite. Dagegen hält er die von einer Warenhausbuchhandlung befürchteten Gefahren für sehr übertrieben. Hinsichtlich der Pensionsver sicherung vermißt er einen schärferen Protest gegen das unge hörige Vorgehen einzelner Beamten der Pensionsveistcherungs- anstalt. Die Beamten gehen in ungehörig herrischer Form vor, der Magistrat bietet ihnen seine H>lse und er selbst sei zu einer verhältnismäßig hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Sinne der Ausführungen der Korporation vorgegaogen sei, Er glaube, es sei Sache der Korporation, gegen dieses Vorgehen auf das allerentschiedenste Stellung zu nehmen, Herr Deuticke erinnert, daß, wie aus der -Buch- Händler-Correspondenz« zu ersehen war, er sich sofort, nach dem über das Vorgehen der Beamten der Pensionsversicherungs anstalt Klagen eingelaufen waren, in seiner Eigenschaft als Präsidialrar des Zentraloerbandes österreichischer Kausleute mit dem Präsidenten dieses Verbandes Herrn Kammerrat Cornel Spitzer und dem Sekretär Herrn vr, Brichta zu Sr, Exzellenz dem Sektionschef Wolf in das Ministerium des Innern begeben habe. Die Deputation habe gegen das Vorgehen der Pensionsanstalt Stellung genommen, und tat sächlich seien die Verhältnisse seither bedeutend besser geworden, Herr Stein stimmt den Ausführungen des Vorsitzenden, daß das letzte Jahr ein ruhiges gewesen sei, voll bei. Er führt dies insbesondere aus den Beschluß der Korporation in der letzten Korporationsversammlung zurück, der, wenn er auch lange nicht die Wünsche der Gehilfenschaft voll befriedige, doch ein gewisses Entgegenkommen gezeigt habe. Er bittet, daß die Vorstehung mit dem Gehilfenausschuß weiter zusammen arbeiten möge, im Interesse beider. Das Handlungsgehiifen- gesetz sei erschienen und die Ausarbeitung eines Musterdienst vertrages sei sehr wünschenswert. Der Gehilfenausschuß be schäftigte sich bereits mit einem solchen Entwurf, Es wäre dringend wünschenswert, wenn diese Entwürse ausgetauscht würden oder, was vielleicht noch besser wäre, wenn eine gemeinsame Kommission einen gemeinsamen derartigen Muster vertrag ausarbeiten würde. Was den Ladenschluß anbelangt, so zweifelt er ebenfalls nicht an der bona Läes des Herrn Müller und teilt voll die Ansicht des Herrn Heller, daß der Beschluß aufrecht bleiben müsse und daß die Behörde sich im Irrtum befinde, wenn sie glaube, daß die Feiertags ruhe nicht Gegenstand von Abmachungen zwischen der Kor poration und ihren Gehilfen sein könne. Er schließt sich dem Ausdruck der Freude über das Urteil des Verwalmngs- gerichtshofes hinsichtlich der Penstonsoeisicherung an, er innert aber daran, daß die organisierten Gehilfen den Kampf gegen das Pensionsoersicherungsgesetz begonnen und durch- gesührt haben. Die organisierten Gehilfen erachten es als viel mehr in ihrem Interesse gelegen, wenn sie an die all gemeine Jnvalidiläts- und Altersversicherung kommen, als wenn für sie das Beamtenpensionsversicherungsgesetz gelte. Er bedauert schließlich, daß sich manche Korporationsmit- glieder nicht streng an den vorjährigen Beschluß der Kor poration hinsichtlich des Ladenschlusses gehalten hätten. Eine volle Solidarität wäre für die Chefs ebenso Pflicht wie für die Gehilfen, und derjenige, der sich über den Beschluß der Korporation hinwegsetze, vergehe sich gewissermaßen gegen seine Kollegen, Er spricht daher den Wunsch aus, daß die Korporation gegen solche, die die Beschlüsse derselben nicht anerkennen, schärfer als bisher Vorgehen möge, da sonst die Gehilfenschaft die Aufgabe übernehmen müsse, die säumigen Chefs zur Anerkennung der Beschlüsse der Korporation zu bewegen. Die Gehilfenschaft beharre auf dem vorjährigen Beschluß, den sie als einen Übergang zur ganzjährigen Siebenuhr-Ladensperre ansehe, Herr vr, Breitenstein bedauert daß die Korporations oersammlung so schnell einberufen worden sei, daß kein 887»