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162, 15. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil. 6085 Löbl hat sich hierbei eine gewisse Beschränkung auferlegt. Die Gründe dazu mögen verschiedener Art gewesen sein; im übrigen dürften ihm gewisse gegnerische Angriffe und Wider legungen wohl kaum erspart bleiben. Nicht unterlassen will ich, auf das interessante statistische Material, das Löbl über den Preis und den Geschäftsbetrieb der Zeitung im allgemeinen und einzelner in- und aus ländischer Blätter im besondern bringt, aufmerksam zu machen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. »Laurens Janszoon Co st er, der Erfinder der Vuch- druckkunst.« — Herr Chr. Enschedo von Haarlem hat vor drei der Gutenbergschen Vibeltypen mittels der sogenannten Abklatsch methode erklärt und zugleich die Anwendung messingner Stempel als Patrizen und damit bleierner Matrizen festgcstellt wird; ferner wird nachgewiesen, daß dem Auftreten der kleinen Ablaßbrieftypen die Herstellung von Stahlstempeln, ein be deutungsvoller technischer Fortschritt, ^ vorangehen mußte. ^ Zu- lcunLt (56 p.), Uaarlow, Do Drvov öoüm Preis 90 Cts. In diesem Werke tritt Enschedo neuerdings für Laurens Jansz. Coster als den Erfinder der Buchdruckkunst ein. Zur vorläufigen Orien tierung seien im nachstehenden einige Sätze daraus in deutscher Übersetzung wiedergegeben: »War ich auch schon von Anfang an überzeugt, daß meine technische Untersuchung nicht bewirken würde, um das Haupt unseres Laurens Janszoon Coster einen neuen Lorbeerkranz zu flechten, so schmeichle ich mir doch, daß mein Werk unumstößlich fcststellen soll, daß die niederländische Druckerei, welche die so genannten Costeriana hergestellt hat, ihre Arbeit nach einem eigens ausgedachten Berfahren zustande gebracht hat, und daß sie vollkommen unabhängig von der Mainzer Typographie ent standen ist. Meine Erwartungen sind wahrlich übertroffen, nun ich sehe, daß wirklich eine Bresche in die Festung geschossen ist, welche die deutsche Erfindung verteidigt, und daß man fühlt, daß der Boden, auf dem Gutenberg steht, lange nicht mehr so bekannten^Bericht von Ulrich Zell in der Kölner Chronik hat einen belangreichen Einfluß gehabt. Man hat zugeben müssen, daß wir es hier nicht mit einem unsinnigen Märchen zu tun haben, das in sich selbst schon einen Widerspruch enthält, noch mit einer lügenhaften Erdichtung oder mit einer unverständigen Vorstellung einer Sache. Auch in Deutschland ist der Gedanke lebendig geworden, daß die von Zell geschriebenen Worte eine tiefere Bedeutung haben, und daß der holländische Donat, welcher dem ersten deutschen Typographen zur .Vurbyldung' gedient hat, nach einem Verfahren hergestellt gewesen sein muß, das wenigstens mit dem Letterngießen Verwandtschaft gehabt hat. Noch unlängst hat der Wiesbadener Bibliothekar Dr. Zedler in seiner Besprechung der zweiten Veröffentlichung der Gutenberggesellschaft im Zentralblatt für Bibliothekswesen 1903 S. 523 gesagt: ,Jch halte nach wie vor daran fest, daß der Nachricht jener Chronik etwas Tatsächliches zu Grunde liegt.' (Die Nachricht der Kölner Chronik lautet: ,Jtem wie wail die Kunst ist vonden tzo Mentz als vurss vp de wijse, als dan nu gemeynlich gebruicht wirt, so is doch die eyrste vurbyldung vonden in Hollant vnss den Donaten, die daeselffst vur der tzijt gedruckt syn. Ino vL ind vyss den is genömen dat begynne der vurss kunst, ind is vill meysterlicher ind subtilicher vonden dan die selue manier was, vnd ye lenger ye mere künstlicher wurden.') »Kann nun der Folgerung, zu welcher mich meine technische Untersuchung geführt hat, unbedingt Glauben geschenkt werden? Ist nun wirklich der allererste Anfang der Schriftgießerei in Holland zu suchen? Ist alsdann die ganze geschichtliche Darlegung eines Gelehrten wie Professor Fruin (im Gids Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. 1888 I. S. 49 ff.), die zu einer entgegengesetzten Meinung kommt, nichtig und von keinem Werte? Hat der wegen seiner tiefen Einsicht, wegen seines ungewöhnlich kritischen Blickes und unbefangenen Urteils bekannte große Geschichtsforscher Fruin denn doch unrecht^ rnii seinem so scharf und klar geschriebenen wurde? Was mag Fruin darüber gesagt haben, so ftagt Herr Professor Brugmans (in der Zeitschrift Onrio Dou>v, Januar 1904), wenn er von den Ergebnissen meiner Untersuchung hätte Kenntnis nehmen können? Sollte er es, nachdem der Tech- hat, daß auch er das Recht hat, in dem Streite ein Wörtchen mitzusprechen, für belangreich halten, seine geschichtlichen Gründe noch einmal genau einer näheren Untersuchung zu rungen zu bringen, die nun von technischer^ Seite angeführt worden sind? Fragen, die in jeder Hinsicht gerechtfertigt sind, da Fruin am Schlüsse seines Aufsatzes selbst zu erkennen gibt, daß die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, die Sache könne sich für Haarlem noch einmal günstiger stellen als für Mainz. Daß ein Mann wie Dr. Brugmans nach dem Lesen meines Werkes die Angelegenheit wichtig gefördert erachtet, ist für mich schon ein großer Erfolg. »Was mag Fruin gesagt haben? Von einer Sache bin ich überzeugt. Der Gegenstand wird für ihn an Wichtigkeit ge wonnen haben. Fruin hat sicher eingesehen, daß der Erfinder der Buchdruckkunst ein Mann von seltenem Scharfsinn gewesen sein muß, und daß er, wenn seine ersten Hervorbringungen auch sehr mangelhaft waren, über eine seltene Kunstfertigkeit ver fügte. Die Ehre der Erfindung wird in seinen Augen größer geworden sein. Sein Interesse wird aufs neue geweckt werden und sicher mag er sich bewogen gefühlt haben, noch einmal die ganzen Akten vorzunehmen. Vielleicht wird er dann, wie ich sicher glaube, das Urteil abändern, das er vor sechzehn sprachen hat. »Ich muß es glauben, denn bei mir steht fest, daß, wenn meine Ansicht über die Kölnische Chronik und die daran ge knüpften Betrachtungen in der Hauptsache richtig sind, sich in den Darlegungen Fruins notwendigerweise ein Fehler verstecken muß. Die technische Entwicklung der Frage muß doch mit der geschichtlichen Hand in Hand gehen. Sie müssen einander er gänzen; in Widerspruch miteinander dürfen sie nie sein. Wohlan, wenn ich mir auch meiner Schwäche bewußt bin, so habe ich doch bis heute keinen Grund gehabt, an der Richtigkeit meiner tech nischen Untersuchungen zu zweifeln. Im Gegenteil, je mehr ich über die Sache nachdenke, desto stärker wird meine Überzeugung, daß die Erfindung des Letterngießens eine niederländische Er findung ist, und daß eine Antwort auf die Frage »Mainz oder Haarlem« notwendigerweise zum Vorteil der letzteren Stadt ausfallen muß. Hierin sind, meine ich, gegenwärtig wohl alle einig: ist es einmal ausgemacht, daß wir es mit einer nieder ländischen Erfindung zu tun haben, dann muß Haarlem die Ehre gegeben werden, weil sie die einzige Stadt ist, die seit ungefähr vier Jahrhunderten Anspruch darauf macht Bei Ihnen ist jetzt das Wort, um Haarlem das zurückzugeben, was ihm so lange vorenthalten ist: die Ehre, die Wiege der von Laurens Janszoon Coster erfundenen Buchdruckerkunst zu sein.« Rechtsprechung. — Der juristischen Fachzeitschrift -Das Recht«, herausgegeben von Dr. Hs. Th. Soergel in München (Hannover, Helwingsche Verlagsbuchhandlung). VIII. Jahrgang, Nr. 13 v. 10. Juli 1904, entnehmen wir folgende Entscheidungen hoher Gerichtshöfe: Bürgerliches Gesetzbuch §§ 631 u. folg. - Beim Werkverträge kann der Besteller wegen geioährpflichtiger Mängel zwar den An spruch auf Beseitigung des Mangels erheben (§ 633, Abs. 2), er kann auch wandeln oder mindern (§ 634) oder, wenn der Mangel des Werks auf einem Umstande beruht, den der Unternehmer zu vertreten hat, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (§ 635). Es muß ihm aber grundsätzlich das Recht abge sprochen werden, unter Zurückweisung des hergestellten mangel haften Werkes die Herstellung eines neuen mangelfreien Werkes zu verlangen. (Oberlandesgericht Marienwerder, 27. Juni 1903. Jur. Monatsschrift f. Posen 1904, S. 72.) Bürgerliches Gesetzbuch ß 826. — Die von einem Arbeitgeber verbande verhängte völlige Aussperrung eines Arbeiters, und ebenso die Herbeiführung dieser Aussperrung durch ein Verbands- . 802