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6614 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 125, 1. Juni 1911. 15. März 1911 mit histor. Skizze, Erklärungen usw. Pg. 8°. 424 S. 1 R. 50 K. Karamsin , N. M. Ausgewählte Werke. 1. Tl. 2. Aufl. Pg. 8". 200 S. mit Abbdgn. u. Portr. 55 K. Karatygin, S. W. Der neue Vorleser. Deklamator. Literarisch artistischer Sbornik. (Prosa. Verse. Humor und Satire.) Kiew. 8". 656 S. mit Portr. 1 N. 25 K. K a r e n i n, W. Das Küßchen. Roman. Pg. 8°. 471 S. 1 R. 50 K. Kargin, G. A. Skizze einer dreißigjährigen Bewirtschaftung auf der Schwarzerde im mittleren Strich Rußlands von 1880 bis 1910. M. 8°. 111 S. 1 R. Kedrow , P. I. Ärztliche Expertise und Tabellen zur Bestimmung des Verlustes der Arbeitsfähigkeit nach dem Gesetz vom 2. Juni 1911 bei der Arbeiterversicherung. M. 8°. 244 S. 1 R. 50 K. III. Bd. Die Zeitgenossen. Lief. 1. 2. Aufl. M. 8". 185 S. 1 R. Kolzow , A. W. Gesammelte Gedichte des großen russischen Dichters und Autodidakten. Mit Biographie. Pg. 16". 148 S. 50 K. Kondratjew, I. K. Die Hinrichtung Wereschtschagins oder die Moskauer im Jahre 1812. Histor. Erzählung in 3 Tln. mit Prolog und Epilog und Beilage von Dokumenten. M. 8°. 299 S 1 R. 50 K. Kongreß, Der, über die Feldscher- und Geburtshelfer-Bildung in Moskau, 2.-6. Jan. 1911. M. 8°. 231 S. mit 1 Bl. Abbdgn. 1 R. M Mogiljanskiß'2. Bd. Vg. 8«. 262 S. 1 N. Kramarenko, W., und A. A n 0 ch i n. Handbuch der Massage und ärztlichen Gymnastik. Kiew. 8". 256 S. mit Abbdgn. 1 R. 50 K. Krawk 0 w , N. P. Grundzüge der Pharmakologie. 2. Tl. 4. Aufl. Pg. 426 S. 3 N. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. sL. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Der Ge- winnanteil des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft. — Ein sehr interessanter Fall stand unlängst zur Entscheidung vor dem Reichsgericht: W. war Mitglied des Aussichtsrats der N.-Werke, Akt.-Ges. Durch Beschluß der Generalversammlung war für den Aufsichts rat die Auszahlung des satzungsmäßigen Gewinnanteils festgesetzt worden. Dem W. wurde sein Anteil verweigert, weil er keinerlei Tätigkeit in dem in Betracht kommenden Geschäftsjahre für die Gesellschaft entfaltet habe. Landgericht Berlin und Kammer gericht Berlin verurteilten die Gesellschaft. Auch der 1. Zivil senat des Reichsgerichts schloß sich in dem fraglichen Punkte den Vorderrichtern an. Er führte aus: Die Beklagte lehnt die Zahlung deswegen ab, weil der Kläger in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied überhaupt nichts getan habe. Das weist der Vorderrichter im wesentlichen damit zurück, daß sich die Vergütung als eine Nisikoprämie für die Verantwortlichkeit darstelle, die den Aufsichtsrat und seine Mitglieder treffe. Zwar könne durch die Statuten die Vergütung von einer besonderen Tätigkeit abhängig gemacht werden; das sei im vorliegenden Falle indes nicht geschehen, auch nicht durch § 12, wenn er von einer Vergütung für »Mühewaltung« rede. Es ergebe sich das aus der Art, wie die Verteilung der Vergütung tatsächlich ge- handhabt worden sei. Die Verantwortlichkeit aber habe der Kläger in vollem Maße getragen. Mit Recht macht hiergegen die Revision Bedenken geltend. Zweifellos trifft den Aufsichtsrat eine große, oft nicht ungefähr- liche Verantwortlichkeit, und in vielen Fällen wird das nicht ohne erheblichen Einfluß auf die Höhe der Vergütung fein. Aber doch ist nicht so sehr die Verantwortlichkeit, die mit den Obliegenheiten eines Aufsichtsratsmitgliedes verbunden ist, als vielmehr die einwandfreie Erfüllung dieser Obliegenheiten die mit der Tantieme zu entgeltende Leistung, die das Mit glied schuldet. Gleichwohl ist dem Vorderrichter in der Sache beizustimmen. Die Beklagte weigert sich zu leisten, weil die Gegenleistung nicht beschafft sei. Dabei sind Vereinbarungen darüber, was den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates, was insbesondere dem Kläger obliegen sollte, nicht getroffen. Auch wird nicht behauptet, daß der Kläger aufgefordert worden wäre, in be stimmter Weise eine Tätigkeit zu entfalten. Und auf der andern Seite hat die Beklagte dafür nichts Vorbringen können, daß es in dem betreffenden Geschäftsjahre in irgend einer Beziehung an dem gefehlt habe oder daß in dem etwas verfehlt sei, was dem, Aufsichtsrate zu tun obgelegen hat. Schon aus diesem Grunde wäre die Einrede des nicht erfüllten Vertrages hinfällig Sodann aber hätte sich die Beklagte dieses Einwandes da durch begeben, daß die Generalversammlung in Kenntnis der Sachlage ohne jede Einschränkung beschlossen hat, die statuten mäßige Vergütung an den Aufsichtsrat auszuzahlen. Die Revision konnte daher insoweit keinen Erfolg haben. (Vgl. Entsch. des RG. in Zivils. Bd. 76 S. 308ff.) (Aktenzeichen: I 580/09.) Warenzeichen. — Der Verlagsanstalt Jos. Scholz in Mainz ist vom Kaiserlichen Patentamte in Berlin unter Nr. 143 623/ Sch. 14 288 das hier abgebildete Zeichen für ihre Sammlung: Scholz' Künstler - Bilderbücher (Das Deutsche Bilderbuch) geschützt worden. Denkmal für HanS Hoffmann. — Auf dem Friedhofe von Weimar wird am 2. Juni, dem Todestage des vor zwei Jahren im 61. Lebensjahre aus dem Leben geschiedenen Dichters und Generalsekretärs der Deutschen Schiller-Stiftung Professor vr. Hans Hoffmann, ein von Künstlerhand geschaffenes Grab denkmal des Dichters enthüllt werden. Die Kosten dafür sind aus Beiträgen feiner Freunde in Deutschland und Österreich bestritten worden. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. — Wie aus der Anzeige an der Spitze dieser Nummer hervorgeht, hat der Vorstand der Ver einigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins auf Montag, den 12. Juni, im Architektenhause, Wilhelmstraße 92/3, eine außerordentliche Vereinsversammlung einberusen, auf deren Tagesordnung u. a. auch die Besprechung über eine Reform des Börsenblattes steht. »Perkeo«, Verein jüngerer Buchhändler in Heidelberg. — Durch Wegzug der bisherigen Vorstandsmitglieder, der Kollegen Markert und Zerres wurde eine Neuwahl notwendig. Das Er gebnis der Wahl bei der letzten Generalversammlung ist folgendes: I. Vorsitzender: Philipp Vielhauer i. H. Karl Groos Nachf., Schrift führer: Karl Koehler i H. Otto Petters, Bücherwart: Anton Hein rich i. H. Karl Groos Nachf. Das Amt des Kassenwarts blieb in den bewährten Händen des Kollegen Artur Langer. Die neu gewählten Vorstandsmitglieder nahmen ihr Amt mit Dank an. Zuschriften sind nur an den Vorsitzenden Vielhauer i. H. Karl Groos Nachf. zu richten. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 20. Mai beging die Firma L. G. Homann und F. A. Webers Buchhandlung in Danzig ihr fünfundsiebzig- jähriges Bestehen durch eine kleine Feier im Kreise der An gestellten. Aus Anlaß dieses Jubiläums geben wir in folgendem einen kurzen Überblick über die Geschichte der Firma: Leopold Gottlieb Homann eröffnete im Jahre 1836 die L. G. Homannsche Buch- und Kunsthandlung und betrieb sie bis 1874. Dann wurde das Geschäft von Fr. Prowe und Franz Beuth käuflich erworben. Vier Jahre später wurde Gustav Prowe Inhaber, der das Geschäft im Jahre 1880 an Hermann Gaebel aus Graudenz abtrat. Letzterer erwarb im Jahre 1887 auch die 1844 gegründete Firma F. A. Weber, die seit 1872 Carl Scharff zum Inhaber hatte. Beide Firmen gingen 1889 in den Besitz von C. Beyer über, der sie miteinander vereinigte und 1896 Waldemar Scheibe! als Teilhaber aufnahm. Seit 1893 befindet sich das Geschäft im Besitze des Herrn Robert von Boetticher. * William Gilbert -f-. — Der Textdichter der auch bei uns in Deutschland rasch populär gewordenen Sullivanschen Operette »Mikado«, Sir William Gilbert, ist am 29. Mai in London gestorben. Er war Verfasser einer Anzahl Lustspiele und Ohern, von denen indes nur die komischen Opern »l'rial ^ur^«, ferner »Hsr Naj68t./8 bip ?inakors«, die »Jolanthe« und > endlich der schon genannte »Mikado« Erfolg hatten.