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^ 82. 8. April 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 4051 Plakats verbunden ist, wurde dem Maler Professor Berthold Löffler zuerkannt. Weiter wurden die Entwürfe der folgenden Künstler, die gleichfalls zur Ausführung gelangen, preisgekrönt, und zwar mit je 800 L Maler Ludwig Ferdinand Graf und Urban Jankl, mit je 400 L die Maler vr. Rudolf Junk und Fiebinger. Drei Preise von je 200 L wurden den Malern Gustav Bamberger, Richard v. Rziha und Kokoschka zu erkannt. S. Mühlthaler's Buch» und KuustdruSerei A-G. 1« München. — Bilanzkonto per 31. Dezember 1907. Aktiva. Jmmobilienkonto: a) Gebäude ^ 628 956,10 b) Grundstück „ 1 100 000 — E inrichtungskvnto: Stand am 1. Januar 1907 ^ 726 356,61 Zugang ^ 34 691,50 Abgang „ 3 848,92 „ 30 842,58 Vorräte: Papier, Farben, Material, Kohlen und Verlags artikel Halbfabrikate Kassa, Wechsel und Effekten Debitoren Passiva. ö 1 728 956 10 757 199 19 21558 34 8 089 75 3 430 >6 229 859 11 2 749 092 6ö Aktienkapitalkonto . . . Hypothekenkonto . . . Erneuerungsfondskonto . Reservefondskonto . . . Spezialreservefondskonto Kreditoren Gewinn- und Verlustkonto: Vortrag von 1906 . Gewinn pro 1907 750 000 — 1 505 000 — 112 975 18 4l 000 — 90 000 — 144 687 45 3 528,12 101 901,90 105 430 02 2 749 092>65 Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1907. Soll. Papier, Farben und Material Feuerung und Beleuchtung Löhne und Saläre Arbeiteroersicherung Betriebsunkosten (Miete, Steuern, Buchbinder- und Klischeekosten) Zinsen Abschreibung auf Immobilien Gewinn . . Haben. 74 480 54 11314 04 246 103 68 5 057 44 64 507 40 1 734 09 6 353 09 105 430 02 514 980j30 Gewinnvortrag von 1906 Fabrikationskonto . . -- 3 528 12 511 452 18 514 980 30 Der Kupon Nr. 9 gelangt an der Gesellschaftskasse und an der Kaffe der Bayerischen Handelsbank, München, mit 50 ^ sofort zur Auszahlung. Die statutmäßig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder wurden wtedergewählt. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 83 vom 6. April 1908.) * AuSstelluugsverdot eivrs Bilde- i« Wie« (vgl. Nr. 80 d. Bl.). — Das Landesgericht in Zivilsachen (Wien) hat den Einspruch des Malers Franz Hohenberger gegen das hier ge meldete einstweilige Ausstellungsoerbot seines Bildes »Wand dekoration- in der Ausstellung der »Sezession» in Wien zurückgewiesen. Aus den Gründen teilt die -Neue freie Presse- folgendes mit: -Der Gerichtshof hat zunächst die Frage erwogen, wer als Besteller zu betrachten ist. Auf Grund der Aussage des Zeugen Wittgenstein, dessen Glaubwürdigkeit von allen Seiten anerkannt wurde, ist der Gerichtshof zur Überzeugung gelangt, daß Wittgenstein lediglich im Namen seiner übrigen Freunde die entgeltliche Bestellung gemacht hat. Wittgenstein selbst hat erklärt, daß ihm die Freunde den Betrag refundtert haben, daß er im Einverständnisse mit seinen Freunden, die auf dem Bilde dargestellt sind, vorging, und da es sich um eine Ehrung Wittgensteins handelte, die von seinen Freunden angeregt wurde, unterliegt es keinem Zweifel, daß die Bestellung durch Wittgenstein lediglich über Ersuchen seiner Freunde erfolgte. Der Gerichtshof hatte sich sohin mit der Frage zu befassen, ob ein Cigentumserwerb seitens des Herrn Karl Wittgenstein durch Schenkung des Werkes vorliege. Mit Rücksicht auf die auch in diesem Punkte vollständig klare und bestimmte Aussage des Herrn Karl Wittgenstein nimmt der Gerichtshof als feststehend an, daß Herr Karl Wittgenstein der tatsächliche Eigentümer des Werkes geworden ist. Die entgegenstehenden Ausführungen hat der Gerichtshof nicht berücksichtigt. Allein der Gerichtshof steht auf dem Standpunkte, daß nach Z 18 des Urheberrechtes nicht notwendigerweise gefolgert werden müsse, daß mit der Übertragung des Eigentums auch die Übertragung eines Teiles des Urheberrechtes, nämlich des Rechtes der öffent lichen Ausstellung, Hand in Hand gehen müsse. Der Gerichtshof ist der Anschauung, daß, da das Gesetz diesbezüglich keine besondere Bestimmung trifft, bei der Frage, ob mit der Über tragung des Eigentumsrechtes an einem Kunstwerk auch das Recht der öffentlichen Ausstellung als Teil des Urheber rechtes übertragen wird, auf den Parteienwillen bei der Über tragung des Eigentumsrechtes Rücksicht genommen werden müsse. Nun unterliegt es keinem Zweifel, daß der Parteienwille mit Rücksicht darauf, daß es sich um ein Kostümbild handelt, das für einen intimen Freundeskreis berechnet war, dahin ging, daß das Bild aus dem Kreise der Intimität nicht heraus treten solle. Deshalb muß angenommen werden, daß in dem speziellen Falle mit der Übertragung des Eigentumsrechtes nicht auch die Übertragung der Teilrechte des Urheberrechtes erfolgte. * Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. — Die öffentlichen Osterprüfungen finden am Freitag den 10. April von 8 bis 1 Ühr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses in Leipzig statt. Die Entlassung der abgehenden Schüler erfolgt am Palm sonntag den 12. April im großen Saale des Deutschen Buch händlerhauses. Beginn 11 Uhr. * Ausstellung englischer Meisterwerk« der Malerei in Kopenhagen. (Vgl. Nr. 61 d. Bl.) — Die nach Berlin in Kopenhagen ausgestellt gewesene Sammlung von Meisterwerken englischer Malerei ist dort von 47 260 zahlenden Personen besucht worden. Die Ausstellung ist am 31. März geschlossen worden. Die Einnahmen ergaben einen Überschuß von etwa 20000 Kronen. Es wird beabsichtigt, diesen Betrag als Grundlage eines Kapitals zu verwenden, aus dessen Zinsen künftige Ausstellungen aus ländischer Kunst unterstützt werden sollen. Kunstdruckeret -Photochrom- G. m. b. H. in Dresden. — Laut Eintragung in das Handelsregister wurde am 31. März 1908 die Firma Kunstdruckerei -Photochrom« G. m. b. H. in Dresden gelöscht. Die Gläubiger werden aufgcfordert, sich zu melden. Die Firma Kunstdruckerei -Photochrom- G. m. b. H. wurde am 1. April 1908 mit der Firma Leutert L Schneide wind in Dresden fusioniert. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 82 vom 4. April 1908.) Fachblätter der Türkei. — Außer den eigentlichen Zei tungen und allgemeinen Zeitschriften gibt es in der Türkei auch eine Anzahl Fachblätter, die zum Teil schon auf ein für türkische Verhältnisse stattlich zu nennendes Alter zurückblicken können und einen verhältnismäßig großen Leserkreis haben. Sie sind, wie von vornherein erwartet werden darf, überwiegend offizielle Ver öffentlichungen, doch verdankt ein Teil auch der privaten Initia tive sein Entstehen. An erster Stelle sind hier die medizinischen Zeitschriften zu nennen, unter denen -Mbdizw VakLLi'- oder -Medizinische Ereignisse- den ersten Rang einnimmt. Es ist eine 525'