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». Literaturgeschichte; 1>. Bücherkunde, sowohl was Herstellung von Druck werken, als auch sogenannte Sortimentskenntnisse anbelangt; o. buchhändlerisches Verkehrs- und Usancenwesen; 3. buchhändlerische Gesetzeskunde (Nachdruck rc.). 7. Die Kommission erteilt über die bestandene Prüfung ein Zeugnis, auf Grund dessen die Zulassung zu den buchhändlerischen Korporationen zu gewähren ist.« Das sind Pape's Thesen. Daß immer wieder dieselben Vorschläge gemacht werden — ich erinnere auch an die, wie vorhin erwähnt, vom Kollegen D. Schönwandt im Jahre 1886 vorgeschlagenen Lehrlingsprüsungen —, ist ein Beweis, daß diese Vorschläge eben die einzig richtigen sind, auf die man immer wieder zurückkommt oder die sich immer wieder von selbst ergeben. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. — Vom 1. Mai ab können Postpakete ohne Wertangabe und ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 5 Kilogramm nach Nicaragua versandt werden. Die Beförderung erfolgt über Hamburg, Colon und Panama. Die Postpakete müssen frankiert werden; die Taxe beträgt 2 80 H für jedes Paket. Außerdem werden für die Beförderung auf der Eisenbahn Colon—Panama 40 für je 500 Gramm oder einen Bruchteil von 500 Gramm vom Empfänger in Nicaragua erhoben, lieber die sonstigen Versendungs bedingungen erteilen die Postanstalten nähere Auskunft. Urheber-Kongreß in Monaco. — In der 5. und 6. Sitzung des Kongresses der Xssoeistion littsrsirs st srtistigus intsrnstionsls in Monaco wurden verschiedene wichtige Beschlüsse gefaßt. Zunächst beschloß der Kongreß, die Association intsr- ostionsls um die Einsetzung einer Zentralkommission zu ersuchen, die beauftragt sein soll, eine Reform der inneren Gesetzgebungen in liberalem Sinne und eine Ausdehnung des Berner Vertrages vorzubereiten. Diese Kommission soll in den nicht zur Union ge hörigen Ländern Lokalkommissionen bilden, die nach gemeinsamem Plane die legislativen Verhältnisse der einzelnen Länder aufzu zeichnen haben. Herr Maillard verlas sodann seinen Bericht über den Plan der Vereinheitlichung der den Schutz des geistigen Eigentums be treffenden Gesetze der verschiedenen Länder. Seine Schlußfolge rungen wurden vom Kongresse genehmigt. Sie lauteten dahin: 1. Der Autor eines Geistesproduktes hat das ausschließ liche Recht, es zu veröffentlichen und zu vervielfältigen, in welcher Form und zu welchem Zweck es auch immer sei. Zu schützen sind alle geschriebenen und gesprochenen Geistes produkte, dramatische, musikalische, choreographische und alle Werke der graphischen und plastischen Kunst. Die von den Behörden veröffentlichten, amtlichen Schriftstücke fallen nicht unter die Bestimmungen des Autorrechts. 2. Das ausschließliche Reproduktionsrccht ist achtzig Jahre nach dem Tode des Autors zu Gunsten seiner Erben in Kraft. 3. Das Reproduktionsrccht anonymer Werke hat ebenfalls eine Dauer von achtzig Jahren, von der ersten rechtsgiltig gestatteten Veröffentlichung des Werkes an. Es wird vom Verleger ausgeübt, wenn der Autor sich nicht nennen will. Wenn der Autor sich vor Ablauf der Frist von achtzig Jahren nennt, so hat dies mittelst einer Erklärung zu ge schehen, die in einem zu diesem Zwecke geführten amtlichen Register einzutragen ist. Sein Werk hört aus, anonym zu sein, und die Dauer des Reproduktionsrechts verlängert sich nach den im Artikel 2 vorgeschriebenen Bestimmungen. Die Werke, die unter dem Namen einer juristischen Person er scheinen, sind den anonymen Werken gleichzustellen. Der 6. Sitzung des Kongresses wohnte Fürst Albert von Monaco bei. Dieser verlieh gelegentlich eines großen Empfangs im Lslsis äss Lssux-Xrts den Karl-Orden den Herren Pouillet lOsfizier), Lermina, Chaumat, DesjardinS u. WouvermanS (Ritter). Ein Ball folgte dem Empfang. Auch der letzten Sitzung wohnte Fürst Albert bei. Der Kon greß genehmigte das Prinzip einer Gesetzgebung über den VerlagS- kontrakt und die Vorschläge des Herrn Darras über die dem Publi kum hinsichtlich der Kenntnisnahme von Autorrechten zu gewäh renden Erleichterungen. Der Präsident verlas ein Schreiben der russischen Regierung, die mitteilte, daß sie sämtliche Vorschläge der Union in Erwägung gezogen habe. Herr Marcel Prsvost sprach über die Wünsche der Romanschriftsteller hinsichtlich Amerikas und beantragte die Einsetzung einer Uebcrwachungs- und Schutzkom mission. Ferner nahm d.r Kongreß die Vorschläge des Herrn de Clermont an, die sich auf die Aufhebung der Osutio juäicstum soivi beziehen. Die Sitzung wurde hiernach aufgehoben, und der Kongreß erreichte nach den Abschiedsworten verschiedener Redner sein Ende. Bibliothekzeichen (Lx-Iidris). — Am 26. Januar 1897 hielt Herr K. E. Graf zu Leiningen-Westerburg, der Besitzer der größten Lx-Iibris-Sammlung des Kontinents (mit nun 11600 Stück), im Saale des Kunstgewerbe-VereinS zu München einen Vor trag über -Bibliothekzeichen-, der u. a. in der Stuttgarter Antiqui- täten-Zeitung Nr. 6, 1897, zum Teil abgedruckt ist und auch im Vereins-Organ des Kunstgewerbe-Vereins abgedruckt werden wird. Als Proben und Muster waren aus obengenannter Sammlung gegen 700 Stück aller Zeiten und Länder ausgestellt, die allseitiges Interesse erregten. Wohl mit auf diesen Vortrag zurückzusühren ist der Umstand, daß in letzter Zeit in München zahlreiche Bibliothek zeichen neu entstanden sind. Der Herr Vortragende bat auch am Schluffe um freundliche Zusendung von neu entstandenen Lx-libris, da seine Sammlung möglichst komplett seiner Zeit ans Germanische Museum zu Nürnberg erblich übergehen soll. Derselbe kaust auch alte Bibliothekzeichen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. LunstsrebäoloAis mit Linscdluss cisr sntiLsn Humismstilr, Lnt- dsltsnä u. g. äis Libliotbslc äss -tz Lroksssors Usinrieb von örunn. r1utig.-Latg.ioA dir. 130 von 6ustsv Loolr in UsipriA. 8«. 56 8. 1779 dlru. Lopulsrs Nsäioin; Uomöopstbis; populär« Hsturrvisssnsolrgftsn; ksissrvsrks; Usnä- u. Ususrvirtsobskt; Lorst- u. .lgAcilcuncis; UixpoloAiselrss; Nisrdsilirunäs. rlntig.-LatgloA dir. 236 von Oottlisb Osigsr in Stuttgart. 8". 74 8. 1804 Uro. Lsnäbuolr äsr lutiwArgpdis unä äss 8tsinäruekos. Lä. I. Usnä- buob äsr lutiwArgptris. digeb äsm ASASnrvsrtiASn 8tsnäs äisssr Nsodnilr trrsg. vou 6sorg Lritr, Ir. >r. ksAisruuAsrgt unä Vies- Uirolrtor äsr Ir. Ir. Kot- u. 8tggtsärueicvrei in IVion. Nit 16 Ngtslo, ägvon winässtsns 6 in Lsrdsoäruck, u. vislsn Xt>- diläongsn im Tsxts. 1. I-iskrg. (Nit sinsr Tsksl.) gr. 4". 8. 1—24. Halls g. 8. 1897, Vsrigg von Wilbslm Lnspp. Lrsoiisint in 16 lästrgn. s 2 liurgc's Orients,! last. Vol. VIII, dir. 4. (Xpril 1897.) 8". 8. 89 —112. London W.O., lurso L Oo. Lolstin OibliogräLco Vrgentino. Orönies msnsusl äsl movimisnto intslsetusl sn Is Rspüblios ärASntins / ostslogo Asnsrsl äs libros smsriesnos suropsos. 2. Isdi-ganA dio. 5 n. 6. 4". 8. 21—24. Rsäslrtion unä rläministrstion von äsoobo ksu- ssr, Lusoos Xirss, 8sn Nsrtin 200. I)sr Oliebö-Nsrkt. OrAgn tür Olieiie-IlLnäsI unä Illustrstions- vvsssn. disus Lolgs äsr LuodASwsrblicbsn NrttsilunAso. IX. äsdrAgnA. dir. 5. (29. Xpril 1897.) Lol. 8. 17—21 nsbst Xbdiläunxsn. lsixriA, VsrlgA von Lobsksr L 8odönksläsr. Nsäisinisodsr Vsrlsg von L. 0. IV. Vogsl in lsiprig. Xus- Asrvgdlts V/srlrs. 1897. 8". 40 8. mit 40 Xutot^xissn. Weltausstellung in Brüssel. — Die Brüsseler Welt ausstellung wurde am 24. v. M. eröffnet, ist aber noch sehr unfertig. Wie der Wiener Zeitung berichtet wird, geschah die Eröffnung deshalb auch ohne Sang und Klang; man arbeite jetzt mit Eifer, um das Versäumte nachzuholen. Am 8. d. M. soll die schon eröff- nete Ausstellung -feierlich- eröffnet werden; fertig dürste sie aber auch dann noch nicht sein. Adreßbuch von Berlin. — Das -Adreßbuch für Berlin und seine Vororte- ließ vom 30. v. M. ab seinen Nachtrag zum Jahr gang 1897 zur Ausgabe gelangen. Der Nachtrag steckt sich das Ziel, dem Adreßbuch die Zuverlässigkeit bis zur Herausgabe des nächsten Jahrganges zu sichern, indem er die seil Erscheinen der Hauptausgabe eingetretenen Veränderungen, insbesondere auch die April-Umzüge, berücksichtigt. Das Buch wird allen Besitzern des Jahrgangs 1897 in der Hauptexpedition des -Berliner Lokal-An zeigers-, 81V., Zimmerstraße 40/41, und in dessen sämtlichen Filial- Expedittonen unentgeltlich verabsolgt. Fürst Bismarcks Kundgebungen. — Bezüglich der in Nr. 97 d. Bl. an dieser Stelle abgedruckten Erklärung der -Ham burger Nachrichten- über das demnächst in Leipzig erscheinende Werk -Fürst Bismarck nach seiner Entlassung- wird uns von dessen Herausgeber mitgeteilt, daß das Blatt schon wiederholt erklärt habe, Fürst Bismarck verfasse keine Artikel. Das Werk als solches wird durch jene Erklärung gar nicht berührt; nur in den buchhändlerischen Anzeigen mußte daraufhin der Ausdruck -authen-