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6) Antrag des Herrn vr. Heinrich Schöningh-Münster i. W. (für die Arbeitsgemeinschaft der Sorti- i menter des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler): ^ Die Hauptversammlung des Börsenvereins Ostermesse 1922 möge beschließen, dem § 7 der Verkaussordnung folgende Fassung zu geben: „Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 35"/„ vom Ladenpreis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschlag verkauft werden, sofern nicht Sonderverlräge mit wissenschaftlichen Verlegern dem entgegenstehen." e) Antrag der Herren Richard Quelle-Leipzig und Otto Boigtländer-Leipzig: 1. Die Hauptversammlung nimmt davon Kenntnis, daß die WirtschafILkonserenz vom 5./6. April 1922 die weitere Erhebung von Zuschlägen seitens des Sortiments für notwendig und zulässig erkannt hat, soweit nicht, wie beim wissenschaftlichen Verlag, besondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern getroffen sind, und so» lange, als die Entwicklung der Bücherpreise diejenige der allgemeinen Kauskraft der Mark im Inland noch nicht eingeholt hat. 2. Die Hauptversammlung wolle sich dieser Erklärung der WirlschastSkonserenz anschließen und zur Wiederherstellung einheitlicher Verkausspreise die Einsetzung eines paritätischen Ausschusses billigen, der die Festsetzung derSorli- menierzuschläge hinsichtlich der Höhe und ihres Geltungsbereiches vierteljährlich auf Antrag von Sorlimenter- organisationen vornimmt. Der Ausschuß soll aus 5 Verlegern und 5 Sortimentern bestehen und unter Vorsitz einer Mitgliedes des Vorstands des Börsenvereins tagen. Die Wahl der Verlegermitglieder erfolgt alljährlich zu Kantate von denjenigen in Leipzig anwesenden Verlegern, die die freiwillige Verlegererklärung nach Punkt 3 unterzeichnet haben. Die Wahl der Sortimentermitglieder erfolgt jeweilig von den örtlichen Sortimenterorgani- sationen, die den Schutz eines territorialen Sortimenterzuschlages von den Verlegern, die die freiwillige Verleger- crltärung nach Punkt 3 unterzeichnet haben, begehren. 3. Die Hauptversammlung wolle den Vorstand des Börsenvereins ersuchen, eine freiwillige Verlegererklärung aus- . zuarbeiten und von den Verlegern herbeizuziehen. Durch diese Erklärung sollen diejenigen Verleger, die sie ' avgebcn, gehalten werden, den Schutz der Satzung, Verkehrs- und Verkaufsordnung gegen Unter- und Ueber- , bietung der Ladenpreise sinngemäß auch auf den Schutz dieser durch den Ausschuß vereinbarten Sortimenler- zuschtäge auszudehnen. Die Verleger, die solche Erklärung abgeben, sollen aber auch weiter berechtigt sein, zu ihren Ladenpreisen unter gleichzeitiger Berechnung von Porto, bzw. Fracht und von Verpackungsgebühren zu liefern. 9. Neuwahlen: I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der Zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Otto Paetsch-Königsberg, der Erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Hans Volckmar-Leipzig. Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren vr. Wolter Kohlhammer-Stuttgart und Wilhelm Hermann-Bremen. Wahl-Ausschutz: Vier Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmann-Magdeburg, Georg Krehenberg-Berlin, Georg Merseburger-Leipzig und Kommerzienrat Carl Schöpping-München. Verwaltungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Leopold Hagemann-Leipzig, Karl W. Hiersemann- Leipzig und Rudolf Linnemann-Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. Mitglieder der vom Vorstände des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußsassung über Änderung der Satzungen ihre Stimmen aus ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten; am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen lt. Z 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Wahl ausschuß ausgeferligt, also durch die Vorstände der Kreis- und Ortsvereine beglaubigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 66 vom 18. März 1922,. Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen, Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzelle!, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den 13. Mai 1922, nachmittags von zL3 Uhr bis '/L4 Uhr <sonst am Sonntag Kantate vormittags von z/,9 bis 9 Uhr) im Sitzungszimmer Portal III I. Obergeschoß vom Wahlausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Geschäftsstelle spätestens am Tage vor der Hauptversammlung zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Donnerstag, den 4. Mai 1922 mittels besonderen Anmeldezeltels der Geschäftsstelle angezeigt haben, daß sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein und wo sie in Leipzig Lohnen werden. Das Fremdenverzeichnis wird im Börsenblatt vom Donnerstag, dem I I. Mai 1922 veröffentlicht. Sonder drucke stehen vom Freitag, dem 12. Mai. vormittags 9 Uhr an in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. 1 Leipzig, den 28. April 1922. , Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ( vr. Arthur Meiner. PaulSchumann. HansVolckmar. MaxRöder. OttoPaetsch. Ern st Reinhardt. öS»