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«15 m. S l illeng»!«^» 1^0 M-, «tl Zkilt.'«Hofr-grb. I V« ni Siflill. MII»I>,»!r »I,"?->!, ° LS M-, >/, SU» 75« M.. >,, VI« m." >/' s!iu I«S>N. I»ch!m<IgII,«n »I, Z-II- L-75 m. !/,«,«, L LS« m. V, s,tt, I soo M^I/.Srltt SIS M. S»Ila« wer», nl chl a ng» n o mm»n.^ JelSer. Nr- 100 (R. «8). Leipzig, Sonnabend den 89. April 1922. 8». Jahrgang. Wegen des Feiertages, der für den I. Mai im Freistaat Sachsen durch Gesetz angeordnet worden ist, erscheint die nächste Nummer erst Dienstag den 2. Mat. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 14. Mai 1922, pünktlich vormittags v Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III). Es ist damit zu rechnen, daß die Hauptversammlung am Montag, den 15. Mai 1922 fortgesetzt wird. Tagesordnung: 4. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1921/22. 2. s) Bericht des Rechnungs-Ausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses -1921 und des Voranschlages 1922. b) Antrag des Rechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschlichen: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1922 einen außerordentlichen Betriebsvetlrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betrtebsbettrages ein. Werden die Geschäftsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordent lichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2, Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß H 2e Abs. 2 der Satzungen im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem beiressenden Betriebe ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. Z. Der Beitrag des Betriebes ist nach freier Wahl des ihn repräsentierenden ältesten Mitgliedes entweder nach dem im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Reingewinn oder nach dem im Jahre 1921 erzielten Umsatz selbst cinzuschätzen. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Mustkalten-, Lehrmittel« usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikatien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen. 4. Bet der Selbsteinschätzung nach freier Wahl des Mitgliedes entweder nach dem Reingewinn oder nach dem Umsatz ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel: nach dem Reingewinn: nach dem Umsatz: Einmaliger Betriebst! I. bis 25000 ^ bis 250000 100— II. von 25000 , 50000 . von 250000 . 500000 800.— III. „ 50000. lOOOOO „ 500000 . I000000 600.— IV. . lOOOOO. 200000 . l 000000 „ 2 090 000 >600.- V. . 200000. 500000 . 2000000 „ 5000000 3000.— Vl. „ 500000. 1000000 „ 5000000 „ 10000000 6000.— VII. über l000000 . über lOOOOOOO >2 000.-