Volltext Seite (XML)
2554 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 48 27. Februar 1912 Bücherbedarf für Weihnachten Wir machen das bücherkaufende Publikum hierdurch darauf aufmerksam, daß die festen Ladenpreise für neue Bücher jeder Art, also auch für Jugendschriften, Bilderbücher, Prachtwerke und Gefchenk- literatur, in allen deutschenBuchhandlUNgSN gleich sind und eingehalten werden müssen Alle An gebote zu ermäßigten Preisen — »Statt soviel nur soviel!« — können also stets nur antiquarische Bücher oder solche be treffen, deren frühere Preise allgemein herabgesetzt oder erloschen sind, so daß sie überall, wo vorrätig, zu gleich billige» Preisen käuflich sind. Der Vorstand d. Württ. Buchhändlervereins Dieses Inserat sei hier zu Nutz und Frommen des Gesamtbuchhandels post ksstum veröffentlicht, weil der Brief- schrciber meint, daß eine solche gemeinsame Aktion zu gunsten des ladenpreistreuen Buchhandels auch auf andre Plätze und für andre Zwecke ausgedehnt werden könne, z, B. zu Ostern, für die Schulbücherzeit, für die Reisezeit usw, Bücher sind in ihrem Wert als Geschenke noch lange nicht so vom Publikum erkannt, wie sie es verdienen, sie gelten immer noch für viele als Luxus artikel und finden durchaus nicht die gleiche Beachtung wie andere Gegenstände des täglichen Bedarfs, Solche gemein samen Anzeigen der Buchhändler eines Ortes, die zum Be suche der Buchläden auffordern, werden sich besser bezahlt machen als die Anzeige eines einzelnen Sortimenters, der einige Dutzend Büchertitel aufzählt. Wenn ein Warenhaus in oft recht primitiver, durch keinerlei Rücksicht auf Biblio graphie beeinflußter Weise vielleicht eine halbe Zeitungsseite mit allerlei Titeln füllt, so könnten die vereinigten Firmen größerer Städte diesem Vorgehen mit einer gemeinsamen wirkungsvollen Bücheranzeige ein kräftiges Paroli bieten. Hierzu gehört allerdings mehr Einigkeit, als sie im Sortiment vielfach anzutreffen ist. Die von der Schriftleitung d. Bl, in dankenswerter Weise auf geworfene Frage: »Warum organisiert das Sortiment sich nicht?« gehört mit zu diesem Kapitel, U, E, wäre das eine nützlichere gemeinsame Tätigkeit als das ewige Heruin- nörgeln an dem in heutiger Zeit doch wahrlich auch nicht auf Rosen gebetteten Verleger. Die fleißigere Benutzung des Anzeigenteils der Zeitungen, ermöglicht durch die gemein same Übernahme der Kosten, würde auch den Sortiments buchhandel in engere Fühlung mit den Zeitungen bringen und diese veranlassen, sich mehr als bisher mit Literatur und literarischer Kritik zu befassen. Hier in Stuttgart kann man ja nach dieser Richtung hin im allge meinen nicht klagen. Die kräftige literarische Luft des Schwabenlandes weht auch durch Tageszeitungen, und unsere Stuttgarter Blätter widmen der Literatur manche Spalte. Wie wäre es ferner, wenn die Firmen eines Ortes sich von Zeit zu Zeit über ihre ganz faule Kundschaft, unsichere Reisende etc, unterhielten und da ihre Erfahrungen austauschten? Es würde mancher dadurch vor Schaden bewahrt und Bücherschwindlern das Handwerk gelegt werden. Zu den Fragen, die neuerdings das Sortiment lebhaft bewegen, gehört auch die der Termins- und Ratenschleuderei — so darf man sie wohl kurz bezeichnen —, die aus der letztjährigen Tagung der Kreis- und Ortsvereine in Eisenach erörtert wurde. Diese Erörterung führte zu einer Resolution, in der der Börsenverein um Einfügung eines Paragraphen in die Verkaussordnung gebeten wurde, durch den das An gebot übermäßig ausgedehnter Zahlungsfristen verboten und die Höhe der Kreditsumme auf das äußerst kaufmännisch zu lässige Maß fixiert werden soll. Der Konkurrenzkampf hat auch bei den Reise- und Versandbuchhandlungen, gegen die sich diese Resolution richtet, schärfere Formen angenommen und dazu geführt, daß man immer niedrigere Raten und immer längere Zahlungsfristen bewilligte. In einem vom Dezember 1911 datierten Aufruf an alle Reise- und Versandbuchhändler werden nun von einigen Stuttgarter Firmen, denen sich eine Breslauer und eine Berliner Firma angeschlossen haben, folgende Normen für den Ratenbuchhandel vorgeschlagen: »Wissenschaftliche Bücher dürfen zu keinen niedrigeren als folgenden Ratensätzen abgegeben werden: Bis zu 50 monatlich 3 bis zu 75 ^ monatlich 4 bis zu 100 monatlich 5 für je 20 ^ 1 ^ mehr. Alle übrige Literatur (Lexika, Klassiker und populärwissenschaftliche Werke jeder Art) dürfen nicht unter 3 ^ Monatsraten ge liefert werden, Werke im Betrage von über 100 ^ bis 150 ^ nur gegen Mindest-Raten von 4 höher im Preise stehende Werke nur gegen Mindest-Raten von 5 Der Aufruf verlangt ferner, daß die in Frage kommenden Ver leger und Barsortimenter ersucht werden, nur an solche Firmen zu liefern, die sich bereit erklären, diese Be stimmungen einzuhalten! er weist darauf hin, daß man sich nicht durch den Sortimentsbuchhandel treiben lassen, sondern selber im eigenen Haufe Ordnung schaffen solle. Gerade in heutiger Zeit, wo Kriegswolken mehr als je am Himmel stehen, hat der Aufruf ernsteste Bedeutung, und der ver ständige Geschäftsmann kann nur wünschen, daß Verleger und Reisebuchhändler diesen aus blinder Konkurrenzwütigkeit geschaffenen Zuständen ein Ende machen. Der Verlag ist an der Lösung dieser Frage ebenfalls hervorragend beteiligt, denn wenn die Wiederverkäufer ungebührlich lange auf den Eingang der Gelder warten müssen, so werden ihrerseits von den Verlegern desto längere Ziele verlangt werden. So treibt ein Keil den andern! Den Briefschreiber freut es, daß Stuttgart in dieser Angelegenheit die Initiative ergriffen hat. Daß der Sortimentsbuchhandel den Anstoß dazu gegeben hat, be weist wieder die Solidarität der Interessen,') ') Mit Bezug aus die Frage der Teilzahlungen im Reise- buchhandel dürfte auch ein Schreiben des Vorstandes des Vereins der Reise- und Beisandbuchhandlungen <1, Vorsitzender W, Herlet, Berlin) interessieren, das der Deutsche Verlegerverein, an den es gerichtet ist, von seiner prinzipiellen Zustimmung und der Bitte um Meinungsäußerungen aus dem Mitgliederkreise begleitet, in der Nr, 2SS vom 12, Februar seiner »Mitteilungen« zum Abdruck bringt: In neuerer Zeit versuchen einige Versandbuchhandlungen dadurch Bestellungen zu gewinnen, daß sie öffentlich in Zei tungsbeilagen Teilzahlungen bewilligen, die in keinem Ver hältnis zur Höhe der angebotenen Objekte stehen. Es werden z. B, Werke mit einem Verkauszpreise von 120 .4 gegen vierteljährliche Teilzahlungen von 5 geliesert, so daß 6 Jahre zur Bezahlung erforderlich sind. Wenn man bedenkt, daß erst die letzten drei bis vier Ratenzahlungen den Gewinn enthalten können, um dessen Willen die Geschäfte gemacht werden, kann kein Zweifel darüber sein, daß derartige Unternehmungen aus die Dauer nicht existenzfähig sind. Was Hilst es aber dem regulären Buchhandel, daß solche Unternehmungen sich selbst vernichten und die Verleger, die sich durch große Umsätze blenden lassen, in Mitleidenschaft ziehen? Es werden sich immer wieder kurzsichtige Unternehmer und vertrauende Verleger finden.