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2560 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Teilhabcrgcsuche. — Fertige Bücher. ^ 48. 27. Februar 1012 lückligem, strebsamem lluckksntiler mit einem Kapital von 5-6000 der". 10-12000 tVlsrk ist cturcb Eintritt als Isilksber o«Isr «lurck Kauf einer jüngeren, aber vorrüzlick arbeitenden, modern singe- ricbteten uncl völlig sckulrien freien vuck-, Kunst- un«> fVlusikalisn-tlsntllunZ in mittlerer Ztsett Korä- «teutseklsntls von ca. 40000 Linwoknem mit nur 2 Luck- bsnellunZsn ZünstiZe LeleZenkeit geboten, sick eine sslb- stsntiigs, gesickerte l.sbens- stellung ru vsrscksffsn. üesitrsr ist nickt fsck- msnn, ^sker v/irtt bei leil- Ksber-Linkritt nur auf eine allererste, srbeitsfrsuclige Kraft V/ert gelegt, l^sklsirtsn tsn, «lie über beste lieferen ren uncl nsckweisbars Er folge !m Sortiment verfügen, wollen lkr Angebot unter K. K. 935 an 6>e Lescksfts stelle «les 8.-V. senilen. Loiversitsts Verlsx <I Llareiilloll press Oxkorä ttenpv?ro«öe, l.onäon. Va8 Oxkoräer kuck veutscker viektung vom 12. dis 20m 20 ^»krdunäsrt. «. 6i. lierlisrt klauptmaaa, 6.—; auk inäi86ksm kapisr ^säruelct, in I^oinsn Aobulläsli, mit Ooläsotmitt 7.50; oueli in verZekisäsusn xrLektiZsn kisäerbLnäsn von 10.50 an. ^ Mit der soeben zur Ausgabe gelangenden 2. Lieferung wurde vollständig: Das Reichszuwachssteuergesetz vom 14. Februar 1911. Mit den Ausführungsbestimmungen des Reiches und Preußens ausführlich erläutert von vr. Max Lion, Rechtsanwalt in Berlin. Preis der zweiten (Schluß-)Lieferung: Geheftet ^ 8.50. Preis des vollständigen Werkes: Geheftet 14.50; gebunden ^ 13.50. Dieser stattliche, sich durch Klarheit und Reichhaltigkeit auszeichnende Kommentar zum Reichszuwachssteuergesetz, der bei maßgebenden Persönlich keiten bereits rückhaltlose Anerkennung gefunden hat, liegt mit der soeben erschienenen zweiten Lieferung nunmehr abgeschlossen vor. Derselbe gibt eine erschöpfende systematische Auslegung der komplizierten Gesetzes bestimmungen und ist der erste, in welchem die gesamten Ausführungs- Vorschriften des Reiches und Preußens vollkommen im Texte verarbeitet sind. Wichtige Kapitel, wie das Veranlagungsverfahren, das Rechtsmittel- verfahren. der gemeine Wert, die Regreßansprüche bei mehreren Steuer schuldnern, die Zuwachssteuer im Konkurse usw. sind zusammenhängend dargestellt unter ausgiebigster Heranziehung der Rechtsprechung des Reichs gerichts und des Oberoerwaltungsgerichts. Die gesamten Ausführungs vorschriften sind ebenso wie Tabellen und ein ausführliches Sachregister im Anhänge beigegeben. Das Werk ist ein unentbehrliches Handbuch für Kommunal beamte und -behörden, für Notare und Rechtsanwälte sowie für alle Grundstücksinteressenten. Bei Erscheinen der ersten Lieferung haben sich einige Autoritäten über das Werk wie folgt ausgesprochen: Wirkt. Geh. Oberregierungsrat Senatspräsident vr. Strutz in der Juristi schen Wochenschrift: „Bei den ersten dreizehn Paragraphen des Gesetzes hat Lion bereits eine so große Zahl der schwierigsten Fragen, die das Gesetz veranlassen wird, behandelt und so behandelt, daß ich nicht bezweifle, daß die weiteren Lieferungen des Werkes, deren recht baldiges Erscheinen dringend zu wünschen ist, hinter der ersten nicht zurückstehen werden. Wer sich wirklich gründlich in das Gesetz und seine Konsequenzen hineindenken will, dem kann ich in höherem Grade als den Lionschen keinen anderen der mir bis jetzt bekannt gewordenen Kommentare empfehlen." Professor vr. Heilfron im Juristischen Literaturblatt: „Das Werk wird in seiner Vollendung sicher zu den eindringendsten und umfassendsten Kommentaren des Zuwachsteuergesetzes gehören und wegen der Klarheit der Darstellung und der vielfach schöpferischen Er läuterungen da- Verständnis der für den Grundstllcksverkehr so bedeutungs vollen neuen Rechtsvorschriften erleichtern und fördern." Präsident vr. Kautz in der Zeitschrift für Polizei- und Berwaltungs- beamte: „Die Anmerkungen zeichnen sich durch absolute Beherrschung des Stoffes aus. Besondere Anerkennung verdient ihre große Übersichtlichkeit." Die 2. Lieferung gelangt an alle Handlungen, welche Lfg. 1 bar bestellten, als Fortsetzung zur Versendung. Nur diejenigen Firmen, welche in Kommission erhaltene Exemplare der I. Lfg. absetzten, bitte ich im Interesse ihrer Subskribenten gefälligst um gehend zu verlangen. Gleichzeitig empfehle ich tätigste Ver wendung für den jetzt vollständigen gangbaren Kommentar und sehe gefälligen Aufträgen entgegen. Berlin 9. Franz Wahlen.